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Verfasst am: 22.10.08, 11:28 Titel: PflegeZG - Kombination der beiden Modelle möglich?
Hallo Experten,
das Pflegezeitgesetz sieht zwei Modelle als Pflegezeit vor.
Nehmen wir einmal folgenden Fall an:
Der Arbeitnehmer nimmt aufgrund der Akut-Situation zunächst die kurze Pflegezeit von 10 Tagen in Anspruch, entscheidet sich in dieser Zeit aber dafür, den Angehörigen in der langen Pflegezeit für sechs Monate selbst zu betreuen.
Ist eine solche Kombination der Modelle zulässig bzw. besteht ein Anspruch auf Freistellung auch in diesem Fall?
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