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Vorstand verweigert Mitgliederversammlung

 
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Jessica B.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2006
Beiträge: 68
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.10.08, 12:27    Titel: Vorstand verweigert Mitgliederversammlung Antworten mit Zitat

Angenommen der Rumpfvorstand eines e.V. verweigert die satzungsmäßig vorgeschriebene jährliche ordentliche Mitgliederversammlung, kocht sein eigenes Süppchen, negiert das Begehren einzelner Mitglieder hierzu, in dem er Fragen nach einem Termin für die MV einfach nicht beantwortet. Mal weiter angenommen, der Rumpfvorstand denkt nicht daran, zurück getretene Vorstandsmitglieder von der Webseite zu löscjhen. Was ist dem Mitglied hier zu raten?
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.10.08, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mal in die Vereinssatzung schauen und dann ins BGB, §§ 21 bis 79 BGB und mich dann fragen, wie ich eine Mitgliederversammlung erzwingen kann. Vielleicht kann man ja auch als Mitglied eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen, vielleicht. Oder auch nur ein normales, teures Gerichtsverfahren in Gang bringen.

Rechtsschutzversichert ist der Fall leider nicht. Auf Kosten seiner RSV kann man sich daher leider nicht beraten lassen. Mehr kann ich leider auch nicht dazu sagen, weil das VereinsR wirklich ein ganz, ein eigenes Rechtsgebiet ist. Wenn Sie hier keine Hilfe finden, mal in die "Gelben Seiten" schauen unter Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Schwerpunkt VereinsR, sorry. Das war´s.
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 03.10.08, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
neben der Möglichkeit, den Vorstand auf Einhaltung der Satzung zu verklagen, gibt es noch das sogenannte "Minderheitenbegehren" gemäß § 37 BGB. Dort ist genau beschrieben, auf welche Weise eine Minderheit von Mitgliedern die außerordentliche Einberufung einer Mitgliederversamlung verlangen kann.
Auch durch Suche in den hiesigen Forumsbeiträgen wird man mit diesem Stichwort sicher fündig.

Nebenbei: Ein "Rumpfvorstand" (ich nehme an, dass es sich dabei um einen Vorstand handelt, der nicht in allen durch die Satzung vorgeschriebenen Ämtern besetzt ist), ist grundsätzlich beschlussunfähig. Er ist also nicht in der Lage, wirksame Beschlüsse zu fassen.

JS
_________________
... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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