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ALG II Kürzung wg. Kindesunterhalt

 
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Susi23
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Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 14:42    Titel: ALG II Kürzung wg. Kindesunterhalt Antworten mit Zitat

Frau A mit Kind (11 J.) erhalten ALG II Leistungen.

Kindsvater sollte aufgrund Urteils bereits seit 1 Jahr Kindesunterhalt zahlen.

Zum September 2008 zahlt Vater erstmals Unterhalt.

Nun kürzt die ARGE die Leistungen der Tochter um den Unterhaltsbetrag, obwohl nicht klar ist, dass der Unterhalt regelmäßig gezahlt wird.

Ist dies zulässig ?

Die Mutter muss nun jeweils am Monatsanfang hoffen, dass Kindsvater den Unterhalt anweist, da ihr ansonsten der Unterhalt der Tochter nicht möglich ist.
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich möglich und erstmal auch korrekt würde ich sagen.

Man kann versuchen mit der Arge und dem Vater zu reden , dass er den Unterhalt direkt an die Arge zahlt und dafür die Anrechnung entfällt.
Falls die Arge eine spezialisierte Unterhaltsstelle hat freut es die vielleicht sogar, verbessert deren Einnahmestatistik Sehr glücklich
Spätestens bei Nichtzahlung des Unterhaltes geht der Anspruch gemäß § 33 SGB II auf die Arge über.
_________________
ausgezeichnet
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Susi23
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Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

yamato hat folgendes geschrieben::

Spätestens bei Nichtzahlung des Unterhaltes geht der Anspruch gemäß § 33 SGB II auf die Arge über.

Danke !

Sollte die Mutter denn wegen dem rückständigen Unterhalt sich an die ARGE wenden oder gleich zu einem Anwalt gehen ?

Darf die ARGE denn kürzen, in der Erwartung der Vater zahle nun regelmäßig ?
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Prinz Poldi
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 147
Wohnort: Im schönen Norden!

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin mir nicht sicher,aber wenn es um den Unterhalt für die 11.jährige Tochter geht glaube ich währe es Sache der Unterhaltsvorschusskasse beim Jugenamt.Dort vielleicht mal anfragen.Die setzen sich den normaler weise auch mit dem Kindervater auseinander was Unterhaltsleistungen angehen.

MFG
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Vater den Unterhalt bezahlt, ist das Einkommen und vermindert das AlGII/Sozialgeld.

Zahlt er ihn nicht, ist die Sozialleistung in voller Höhe zu erbringen, der Sozialleistungsträger kann dann beim Vater Regress nehmen.

Aber derzeit ist es offenbar so, daß der Vater zahlt. Die bloße Möglichkeit daß er es später vielleicht nicht mehr macht, reicht noch nicht. Das müßte eben dann berücksichtigt werden.

Wenn Unterhaltsvorschuss dazu kommt, ist eben auch noch das Jugendamt beteiligt, aber im Grunde läuft es ebenso.
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