Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Heizung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Heizung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Katrin-Julia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 07:46    Titel: Heizung Antworten mit Zitat

Und ich noch eine Frage habe Verlegen

Zweifamilienhaus, zwei Wohnungen übereinander und beide im Alt und Neubau.


Kann man die eine Eigentümerin zwingen eine Heizung in ihren Neubau zu bauen. Sie trocknet in den Räumen Wäschen, lüftet selten oder falsch, hat keine Heizung eingebaut, hat ja nicht mal Türen für die Zimmer eingebaut, sondern nur Durchgänge, durch die sie kriecht. In ihrem Wohnzimmer ist noch die alte Dachrinne, die dort reinragt.
Auf jeden Fall kühlen die Räume da oben aus, und wir haben hier unten mittlerweile mit Schimmel zu kämpfen, was aber nicht nur an der mangelnden Belüftung liegt.

Vornehmlich geht es uns darum, ob man jemanden rechtlich dazu verpflichten kann in Wohnräume eine Heizung einzubauen? Ist eine Heizung für Wohnräume zwingend vorgeschrieben?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 09:04    Titel: Re: Heizung Antworten mit Zitat

Katrin-Julia hat folgendes geschrieben::

Vornehmlich geht es uns darum, ob man jemanden rechtlich dazu verpflichten kann in Wohnräume eine Heizung einzubauen? Ist eine Heizung für Wohnräume zwingend vorgeschrieben?


ob ein eigentümer in das selbstgenutzte eigentum eine Heizung einbaut oder z.b. mit einem Fön heizt ,bleibt ihm selbst überlassen.
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Katrin-Julia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn er dadurch nachweislich (durch Gerichtsgutachter) das untere Eigentum beschädigt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Dies ist ein Problemfall der in den nächsten Jahren sicherlich häufiger bei Gerichten erscheinen wird, da durch die Preisexplosion im Heizenergiesektor die Sensibilität der Eigentümer/ Mieter diesbezüglich höher wird und man solche, ich nenne sie mal Schmarotzer, nicht weiter mitfinanzieren wollen.
Derzeit schreibt die Rechtslage nur eine Heizleistung vor, dass die Wohnung Frostfrei bleibt.

Wenn ein Gutachter nachweisen kann, dass an Ihrem Eigentum, durch diese Verhaltensweise, Schaden entsteht, dann sollte man einen Anwalt nehmen und klagen.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Katrin-Julia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ja noch sind wir leider Mieter der unteren Wohnung. Aber wir sind immer weiter davon entfernt zu kaufen, da ja unser zukünftiges Eigentum davon betroffen ist, und bereits schimmelt.
Als Mieter können wir wohl nichts machen und frostfrei kann die Wohnung über uns nicht bleiben. Vom Balkon aus regnet es lustig durch, da der nicht dicht ist, an mehreren Aussenwänden haben wir Riesenschimmelgebilde, trotz lüften etc, und da oben ist nicht mal ne Vorbereitung für die Heizung, nicht mal im Ansatz irgendwas zu erkennen, dass das mal wohnlich wird. 4 Wände, Estrich, einfache Fenster drin, das wars.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.