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Einwandfreie Handlungen gegen vermeintliche Verfassungsfeind
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 07:37    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Wir können dann über Carns Frage diskutieren, wenn er keine Einzelaktionen abfragt, sondern wenn es um die Gegenwehr einer ganzen Stadt geht.

Das ist - sofern auf Koeln bezogen- ein Widerspruch zu den 50000, Koeln hat laut wiki knapp 1 Million Einwohner.
Abrazo hat folgendes geschrieben::

Also: wenn Carn 50.000 Bürger zu einer Blockadedemonstration gegen die Denkmalsaufsteller zusammen bringt,

Also wenn 5% der Buerger die Meinung von C teilen, dann duerfen illegale Aktionen gegen von diesen 5% vermeintlich wahrgenommenen Gefahr von linksaussen vorgenommen werden.
Da wohl 5% der Bundesbuerger ueber eine Gefahr von linksaussen besorgt sein duerften (http://www.rp-online.de/public/article/politik/deutschland/571028/Jeder-Dritte-hat-Angst-vor-Lafontaine.html ca. 39% sehen Lafontaine und seine Ziele als gefaehrlich an) muesste C diese also nur dazu bewegen ihren Hintern hochzukriegen und dann waeren illegale Aktionen gegen vermeintliche Gefahren von linksaussen in Ordnung.
Habe ich das so richtig verstanden?
Abrazo hat folgendes geschrieben::

so dass das Denkmal nicht aufgestellt werden kann,

Warum ist nur eine Blockade zulaessig?
In Koeln war, da es sich um einen Kongress oder so was handelte, natuerlich nur eine Blockade sinnvolle Moeglichkeit. Aber bei irgendetwas dauerhaftem koennte auch andere illegale Aktionen wirksam sein, z.b. tut sich ein Nazi-Geschaeft in Hamburg zur Zeit sehr schwer.
Warum waeren Aktionen wie Sachbeschaedigung oder Verunstaltung unzulaessig?
Abrazo hat folgendes geschrieben::

desweiteren die Arbeiter sich im Zusammenhang mit einer solchen Akton weigern würden, den Sockel zu errichten und die Statue zu transportieren, dann können wir darüber diskutieren.


Die Arbeiter koennten das auch machen, ohne dass 50000 Demonstranten da sind. Warum duerfen sie diesen Vertragsbruch nur machen, wenn die Demonstranten da sind?
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich nicht. Wäre mir zu viel Mühe, denn Stalin ist längst vermodert.
Außerdem fällt mir niemand ein, der die Einführung des Stalinismus propagieren würde.
Und: der das so machen könnte, dass dies bei einer Bevölkerungsgruppe auf Resonanz stoßen und bri ihr zu Verhaltensänderungen führen könnte.
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Grüße,
Abrazo
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
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BeitragVerfasst am: 14.10.08, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich stelle mir gerade die Frage, ob Grundrechte immer nur etwas mit Mehrheitsrechten zu tun haben müssen?
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich stelle mir gerade die Frage, ob Grundrechte immer nur etwas mit Mehrheitsrechten zu tun haben müssen?

Sie haben überhaupt nichts mit Mehrheitsrechten zu tun.
Doch ist mir nach langem Grübeln doch noch ein Beispiel für Bürgeraktionen gegen Demonstrationen eingefallen, die nicht in das rechts-links-Schema fallen: der Fackellauf vor den Olympischen Spielen in China. Der konnte wg Bürgerprotest bekanntlich auch nicht so stattfinden, wie geplant.
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Grüße,
Abrazo
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sie haben überhaupt nichts mit Mehrheitsrechten zu tun.


DAS meine ich aber auch, und deswegen stehe ich (nicht wegen deren Politik) aber wegen des Grundsatzes der Versammlungsfreiheit dem von Dir so gelobten Demo-Verbot für Pro Köln eher kritisch gegenübr.

Mit Verboten erreicht man nichts und auch die Kölner Demokratie hat sich m.E. keinen Gefallen getan, denn die unterlegenen armen Kerls von Pro Köln (iro:off) sind ganz sicher schon auf dem Weg in den Märtyrer - Himmel . Wie der Phäton-Raser vom Wochenende....
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

M.E. werden hier zwei verschiedene Dinge miteinander vermischt.
Das wird vielleicht klar, wenn wir uns vorstellen, das gleiche wäre einem CDU-Kongress - vielleicht zum Thema "Deutsche Leitkultur" passiert. Dabei wäre es lediglich um eine politische Meinung gegangen, die den Gegendemonstranten nicht passte.Aber: wäre es denn denkbar, dass ein CDU-Kongress dafür plädiert, bei bestimmten Bevölkerungsgruppen Grundrechte nicht zu beachten? Einzelne CDU-Mitglieder, die das taten, gab es immer mal; meist sind sie früher oder später raus geflogen. Aber die CDU als Partei, als politische Institution? Ist für mich nicht vorstellbar.

Und damit haben wir dann den Unterschied. Es geht eben nicht um irgend eine politische Meinung, etwa, dass das Minarett der Moschee zu hoch ist oder kein Basar gewollt ist, sondern darum, dass eine ganze Weltreligion und mit ihr die Menschen, die ihr angehören, ohne Unterschied kollektiv als Feinde unserer Gesellschaft angesehen werden sollen, für die das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit ebenso wenig gelten soll wie das Grundrecht auf Religionsfreiheit. Das machen andere Parteien und politische Gruppierungen eben nicht: Grundrechtsverletzungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen propagieren.

Die Bevölkerung einer Stadt ist m.E. berechtigt, dies nicht auf ihrem Gebiet zu dulden.

Man stelle sich vor, es gäbe eine Partei, die mit Berufung auf die Reduzierung überflüssiger Menschen die Zwangssterilisierung von Hartz IV- Empfängern propagieren würde. Die würde nun in Köln ihren öffentlichen Kongress abhalten wollen. Wären die Kölner mit ziemlicher Sicherheit auch auf den Beinen, würden bekunden, dass sie die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes nicht die Bohne interessiert und den Kongress verhindern.
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 06:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Bevölkerung einer Stadt ist m.E. berechtigt, dies nicht auf ihrem Gebiet zu dulden.



Womit wir dann wieder bei der Ausgangsfrage sind:

Gelten Grundrechte (nur) für die Mehrheit oder (auch) für Minderheiten?

Grundrechte sollen für alle gelten.Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht. Das Grundgesetz gilt(noch) auch in Köln.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
wäre es denn denkbar, dass ein CDU-Kongress dafür plädiert, bei bestimmten Bevölkerungsgruppen Grundrechte nicht zu beachten?

Abrazo hat folgendes geschrieben::

Es geht eben nicht um irgend eine politische Meinung, etwa, dass das Minarett der Moschee zu hoch ist oder kein Basar gewollt ist, sondern darum, dass eine ganze Weltreligion und mit ihr die Menschen, die ihr angehören, ohne Unterschied kollektiv als Feinde unserer Gesellschaft angesehen werden sollen, für die das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit ebenso wenig gelten soll wie das Grundrecht auf Religionsfreiheit. Das machen andere Parteien und politische Gruppierungen eben nicht: Grundrechtsverletzungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen propagieren.

Tut mir leid, es ist ihre Meinung, dass Pro Koeln das machen will.
Waere diese Meinung nachweisbar, dann waere die Veranstaltung von pro koeln Volksverhetzung gewesen und haette dann deswegen vorher verboten werden koennen.
Da aber alle anderen Parteien nach jedem Strohhalm gegriffen haetten, um dei Veranstaltung zu verbieten, haetten sie, wenn das beweisbar waere, damit die Veranstaltung verboten.
Das sie es nicht getan haben zeigt, dass es nicht nachweisbar ist, somit ist es eine Meinung, die aber durchaus viele teilen.

Und ddeswegen meine Frage, wann darf man wenn man meint, dass irgendwas verfassungsfeindlich ist, dagegen mit illegalen Mitteln vorgehen?

Und andere Parteien machen es meiner Meinung nach auch, z.b. scheint Lafontaine die oberen 10 enteignen zu wollen oder durch steuern ausnehmen zu wollen ohne dass dafuer meiner Meinung nach ein ausreichender Anlass fuer einen solchen Grundrechtseingriff besteht. Also meiner Meinung nach ist diese Partei GG-feindlich(nicht nur deswegen auch aus anderen Gruenden). Darf ich jetzt, wenn ich viele andere finde, die meine Meinung teilen gegen die Linkspartei vorgehen?

(Ich denke nicht, ich denke man muss denen was nachweisen koennen, bevor ueberhaupt irgendetwas gemacht werden duerfte. Aber sie scheinen ja der Ansicht zu sein, dass eine Mehrheitsmeinung genuegt.)
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube dieser Kommentar im Deutschlandradio
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/politischesfeuilleton/863812/
hat mir Klarheit verschafft.

Es geht beim Kampf nicht um die Verfassung, sondern man wendet sich gegen das boese, weil man sich selber dabei gut fuehlt. Da aber linksradikale nicht boese sind - sie wollen ka eine bessere Welt - entfaellt natuerlich dieser Grund.
Und jeder der die linksradikalen versucht als boese darzustellen, stellt damit vermeintlich das Ziel einer besseren Welt als boese dar, und deligtimiert seinen Ansatz, da er selbst boese wird, wenn er eine bessere Welt als boese darstellt.

Und der der bei dieser Ueberlegung sich fragt, ob das nicht den linksextremismus gefaehrlicher macht, da es schwieriger ist ihn moralisch zu delegitimieren(kaempfen ja fuer eine bessere Welt) und somit schwieriger ist die Gesellschaft dagegen zu mobilisieren, der ist wohl auch boese.
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ist das Kraut eigentlich legal?
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Ist das Kraut eigentlich legal?


Ja, siehe:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

Meines Wissens noch kein Verbot in Arbeit.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Ist das Kraut eigentlich legal?
Ja, aber an der Dosis muß dringend gearbeitet werden! lautes Lachen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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