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Staatsanwalt
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mertan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 19:09    Titel: Staatsanwalt Antworten mit Zitat

Hallo,
gibt es so etwas wie ein "Staatsanwaltsregister"?
Dürfen Staatsanwälte als RA´e tätig sein bzw. können/müssen sie sich zulassen?

Blöde Frage aber:
Staatsanwälte gibt es eigentlich nur im Strafrecht oder Verlegen

Viele Grüße
Mertan
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 11.10.08, 06:57    Titel: Antworten mit Zitat

1.) Kann ich mir nicht vorstellen.

2.) M.W. ja.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

1.) Nein. Staatsanwälte sind Beamte.

2.) Ja.
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Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei der Beamte grds. schon nebenberuflich dem Anwaltsberuf nachgehen dürfte, nur eben nicht der Staatsanwalt.
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalt

http://www.justiz.bayern.de/ministerium/berufe/rista/00042/
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Wobei der Beamte grds. schon nebenberuflich dem Anwaltsberuf nachgehen dürfte

Echt?
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Gruß
Vormundschaftsrichter


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showbee
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Der Staatsanwalt ist (zumindest in Berlin) jedoch nicht mit dem Amtsanwalt zu verwechseln, diese kümmern sich um Kleinstkriminelle und sind idR keine Volljuristen und haben somit keine Befähigung sich auch als RA niederzulassen.

Vgl.http://www.berlin.de/sen/justiz/strafverfolgung/aa/aa_50jahre.html

Die Amtsanwälte sind insbesondere im Bereich der Alltagskriminalität - vorwiegend Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigung und Verkehrsstrafsachen - tätig und haben dieselben Befugnisse wie Staatsanwälte. Sie ermitteln und klären Straftaten auf, beantragen Wohnungsdurchsuchungen, Haftbefehle, erheben Anklage und vertreten diese bis zum Urteil der ersten Instanz beim Amtsgericht Tiergarten.

Hervorgegangen sind sie in der Regel aus dem Rechtspflegerberuf, haben eine eineinhalbjährige Spezialausbildung im Strafrecht erfahren, unter anderem auch vier Monate ausschließlich Theorie in der Justizausbildungsstätte Monschau in der Eifel.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
spraadhans hat folgendes geschrieben::
Wobei der Beamte grds. schon nebenberuflich dem Anwaltsberuf nachgehen dürfte

Echt?


Ich wüsste zumindest nicht, was dagegen spricht.
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

showbee hat folgendes geschrieben::
Der Staatsanwalt ist (zumindest in Berlin) jedoch nicht mit dem Amtsanwalt zu verwechseln, diese kümmern sich um Kleinstkriminelle und sind idR keine Volljuristen und haben somit keine Befähigung sich auch als RA niederzulassen.


Nicht nur in Berlin..

http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsanwalt
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 05:43    Titel: Antworten mit Zitat

Nach dem Amtsanwalt wurde aber nie gefragt Cool
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
spraadhans hat folgendes geschrieben::
Wobei der Beamte grds. schon nebenberuflich dem Anwaltsberuf nachgehen dürfte

Echt?


Ich wüsste zumindest nicht, was dagegen spricht.

Kann mir nicht vorstellen, dass eine entsprechende Nebentätigkeitsgenehmigung erteilt wird. Die jeweiligen Beamtengesetze dürften auch dagegen sprechen.
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Gruß
Vormundschaftsrichter


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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Sehe ich anders.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Sehe ich anders.

OK, das Argument überzeugt.

Aber was ist mit §§ 14, 47 BRAO?
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Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, überzeugt.

Warum ein Beamter aber nicht als Nebentätigkeit dem Beruf des Rechtsanwaltes nachgehen darf, ist mir schleierhaft und lässt sich m.E. nur schwerlich mit der Gewaltenteilung begründen.
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mertan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 17.10.08, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank an alle, die geantwortet haben.
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