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mertan FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2007 Beiträge: 23
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Verfasst am: 10.10.08, 19:09 Titel: Staatsanwalt |
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Hallo,
gibt es so etwas wie ein "Staatsanwaltsregister"?
Dürfen Staatsanwälte als RA´e tätig sein bzw. können/müssen sie sich zulassen?
Blöde Frage aber:
Staatsanwälte gibt es eigentlich nur im Strafrecht oder
Viele Grüße
Mertan |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 11.10.08, 06:57 Titel: |
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1.) Kann ich mir nicht vorstellen.
2.) M.W. ja. |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 13.10.08, 14:28 Titel: |
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1.) Nein. Staatsanwälte sind Beamte.
2.) Ja. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 13.10.08, 14:42 Titel: |
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Wobei der Beamte grds. schon nebenberuflich dem Anwaltsberuf nachgehen dürfte, nur eben nicht der Staatsanwalt. |
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gotto FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.03.2007 Beiträge: 1802 Wohnort: Hessen
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 14.10.08, 09:07 Titel: |
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spraadhans hat folgendes geschrieben:: | Wobei der Beamte grds. schon nebenberuflich dem Anwaltsberuf nachgehen dürfte |
Echt? _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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showbee FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 14.10.08, 09:38 Titel: |
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Der Staatsanwalt ist (zumindest in Berlin) jedoch nicht mit dem Amtsanwalt zu verwechseln, diese kümmern sich um Kleinstkriminelle und sind idR keine Volljuristen und haben somit keine Befähigung sich auch als RA niederzulassen.
Vgl.http://www.berlin.de/sen/justiz/strafverfolgung/aa/aa_50jahre.html
Die Amtsanwälte sind insbesondere im Bereich der Alltagskriminalität - vorwiegend Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigung und Verkehrsstrafsachen - tätig und haben dieselben Befugnisse wie Staatsanwälte. Sie ermitteln und klären Straftaten auf, beantragen Wohnungsdurchsuchungen, Haftbefehle, erheben Anklage und vertreten diese bis zum Urteil der ersten Instanz beim Amtsgericht Tiergarten.
Hervorgegangen sind sie in der Regel aus dem Rechtspflegerberuf, haben eine eineinhalbjährige Spezialausbildung im Strafrecht erfahren, unter anderem auch vier Monate ausschließlich Theorie in der Justizausbildungsstätte Monschau in der Eifel. |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 14.10.08, 11:49 Titel: |
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Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben:: | spraadhans hat folgendes geschrieben:: | Wobei der Beamte grds. schon nebenberuflich dem Anwaltsberuf nachgehen dürfte |
Echt? |
Ich wüsste zumindest nicht, was dagegen spricht. |
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gotto FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.03.2007 Beiträge: 1802 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 14.10.08, 12:23 Titel: |
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showbee hat folgendes geschrieben:: | Der Staatsanwalt ist (zumindest in Berlin) jedoch nicht mit dem Amtsanwalt zu verwechseln, diese kümmern sich um Kleinstkriminelle und sind idR keine Volljuristen und haben somit keine Befähigung sich auch als RA niederzulassen. |
Nicht nur in Berlin..
http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsanwalt _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 16.10.08, 05:43 Titel: |
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Nach dem Amtsanwalt wurde aber nie gefragt |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 16.10.08, 10:15 Titel: |
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spraadhans hat folgendes geschrieben:: | Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben:: | spraadhans hat folgendes geschrieben:: | Wobei der Beamte grds. schon nebenberuflich dem Anwaltsberuf nachgehen dürfte |
Echt? |
Ich wüsste zumindest nicht, was dagegen spricht. |
Kann mir nicht vorstellen, dass eine entsprechende Nebentätigkeitsgenehmigung erteilt wird. Die jeweiligen Beamtengesetze dürften auch dagegen sprechen. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 16.10.08, 10:19 Titel: |
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Sehe ich anders. |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 16.10.08, 10:48 Titel: |
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spraadhans hat folgendes geschrieben:: | Sehe ich anders. |
OK, das Argument überzeugt.
Aber was ist mit §§ 14, 47 BRAO? _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 16.10.08, 11:02 Titel: |
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Okay, überzeugt.
Warum ein Beamter aber nicht als Nebentätigkeit dem Beruf des Rechtsanwaltes nachgehen darf, ist mir schleierhaft und lässt sich m.E. nur schwerlich mit der Gewaltenteilung begründen. |
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mertan FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2007 Beiträge: 23
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Verfasst am: 17.10.08, 13:38 Titel: |
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Vielen Dank an alle, die geantwortet haben. |
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