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Weiter privat oder auch GKV möglich?
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penicillin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.12.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 11.10.08, 19:57    Titel: Weiter privat oder auch GKV möglich? Antworten mit Zitat

Liebe Forumsteilnehmer ,
ich habe folgende Frage:
Frau A ist bei ihrem Ehemann B privat versichert. Sie findet eine Ausbildungsstelle beim Finanzamt, bekommt monatlich das Gehalt und wird Beamtin auf Wiederruf. Muss sich die Frau A jetzt selbst versichern? Kann sie sich selbst versichern? Wird vom Arbeitgeber die Hälfte der Versicherungskosten übernommen?

Danke im Voraus!
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Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 00:05    Titel: Antworten mit Zitat

So viel ich weiß, hat Sie drei Möglichkeiten:

freiwillig in der gesetzlichen
selbst in der Privaten
und ab Anfang 2009 der Basistarif der Privaten
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penicillin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.12.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 06:29    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort!
Die Frage ist, ob es möglich ist, sich in GKV zu versichern? Sie hat es so verstanden, dass man als Beamtin nur noch PKV versichern muss. Warum? Gehaltstechnisch liegt sie deutlichst unter allen Grenzen (noch in der Ausbildung) für die PKV.
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Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

penicillin hat folgendes geschrieben::
Die Frage ist, ob es möglich ist, sich in GKV zu versichern?
wenn als beamter in der pkv nur als freiwillig versichert. es kann natürlich sein, dass man vorher eine sozialversicherungspflichtige tätigkeit gehabt haben muss, aber da bin ich momentan überfragt.
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penicillin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.12.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
wenn als beamter in der pkv nur als freiwillig versichert. es kann natürlich sein, dass man vorher eine sozialversicherungspflichtige tätigkeit gehabt haben muss, aber da bin ich momentan überfragt.


Früher wurde von der Person A keiner Tätigkeit nachgegangen, allerdings hat sie studiert und das Studium abgebrochen, um jetzige Ausbildungsstelle einzunehmen.
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Niemand2000
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="penicillin"]
Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
Früher wurde von der Person A keiner Tätigkeit nachgegangen, allerdings hat sie studiert und das Studium abgebrochen, um jetzige Ausbildungsstelle einzunehmen.
aber vor dem studium oder evtl. auch während des studiums war sie doch bestimmt über die Eltern gesetzlich versichert, vielleicht mal bei dieser gkv nachfragen, was möglich wäre.
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penicillin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.12.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
quote]aber vor dem studium oder evtl. auch während des studiums war sie doch bestimmt über die Eltern gesetzlich versichert, vielleicht mal bei dieser gkv nachfragen, was möglich wäre.


Während des Studiums war sie beim Ehemann versichert. Ist dann der Übertritt in die GKV möglich?

P.S.: Niemand2000 vielen Dank schon mal für die Beiträge!
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Niemand2000
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 06:19    Titel: Antworten mit Zitat

penicillin hat folgendes geschrieben::
[Während des Studiums war sie beim Ehemann versichert. Ist dann der Übertritt in die GKV möglich?
war dies eine gkv oder eine pkv mit eigenem vertrag für sie? vielleicht einfach mal bei der gkv bei der sie zuletzt selbst- oder mitversichert war nachfragen.
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Wolfgang Belz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 196
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend,

wenn die A ins Beamtenverhältnis - gleich welcher Art - berufen wurde, unterliegt sie keinerlei Versicherungspflicht. Es sei denn, dass sie während der Ausbildung in ihrem Bundesland freie Heilfürsorge geniest, was z.B. bei Polizeianwärtern mittlerer Dienst regelmäßig der Fall ist. Dann benötigt sie keinerlei KV.Hier aber nicht anzunehmen.

Wenn es ihr also frei steht, sich überhaupt krankenzuversichern, kann sie dies auch
in einer GKV tun. Nur, so etwas macht keiner. Der Beamte hat einen Beihilfeanspruch, i. d. R.( bei Alleinsteheden) 50 % der Krankheitskosten. Für die restlichen 50 % versichert er sich in der PKV, was natürlich sehr viel günstiger ist, da hier für Berechnung der Beitragshöhe nur das Gesundheitsrisiko Ausschlag gebend ist. In der GKV hingegen bezahlt man den vollen Beitrag, gemessen am Einkomen (i. d.R. 10-15%), weil kein Krankengeldanspruch besteht, sonst ist es teurer. Mit steigendem Einkommen steigt also auch der Beitrag. Und der orientiert sich an einer Durchschnittsfamilie. Unrentabel, wenn die A. nur für sich allein Versicherungsschutz benötigt.

Da die Beihilfebemessungssätze von Bundesland zu Bundesland (bei Landesbeamten) unterschiedlich sind, in einigen Fällen auch für alle Beamten freie Heilfürsorge besteht, empfiehlt sich die Berautung durch einen Mitarbeiter der [Private Krankenkasse], der auch Veertrauensmann Ihrer Dienststelle sein kann. [Telefonnummer entfernt]. Die helfen auch weiter.

MfG Wolfgang Belz
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Niemand2000
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

na klasse da hat mal wieder jemand nicht die forenregeln gelesen und den namen einer versicherung benannt

Zuletzt bearbeitet von Niemand2000 am 14.10.08, 22:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Niemand2000
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Wolfgang Belz hat folgendes geschrieben::
Wenn es ihr also frei steht, sich überhaupt krankenzuversichern, kann sie dies auch in einer GKV tun. Nur, so etwas macht keiner.


so viel ich weiß, sind die sog. wahltarife der gkv beihilfekonform
wenn sie damals bei der pkv eine eigene police hatte kann sie eben nicht mehr zurück zur gkv, es sei denn über eine versicherungsplfichtige tätigkeit über 6 monate
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

@Wolfgang Belz

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Wolfgang Belz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 196
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Hinweis, werde ihn künftig beachten.

MfG Wolfgang Belz
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roger2102
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 800

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
na klasse da hat mal wieder jemand nicht die forenregeln gelesen und den namen einer versicherung benannt


Nur, dass sein Beitrag die Frage von penicillin auf Grundlage der Anwendung findenden sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften trefflich beschrieben hatte. Winken

Aus diesem Grunde verstehe ich Ihren Ton hier, und leider nicht nur in diesem thread, nicht so recht.

Gruß roger2102
_________________
"Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-)
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Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

roger2102 hat folgendes geschrieben::
Nur, dass sein Beitrag die Frage von penicillin auf Grundlage der Anwendung findenden sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften trefflich beschrieben hatte. Winken
wenn sie als sie bei ihrem mann versichert war eine eigene police hatte ist diese antwort m. E. falsch
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