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Für die wichtigsten und bekanntesten Gesetze (Grundgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Strafgesetzbuch und dergleichen) in ihrer aktuell gültigen Fassung genügt normalerweise auch in wissenschaftlichen Arbeiten die Angabe der relevanten Paragraphen verbunden mit der geläufigen Abkürzung des Gesetzes (GG, BGB, StGB usw.).
Immer richtig, und für andere Gesetze oder frühere Fassungen von Gesetzen zur präzisen Zitierung erforderlich ist die Angabe des Ausfertigungsdatums des Gesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (bei Bundesgesetzen; bei älteren Gesetzen nach dem Reichsgesetzblatt) oder dem jeweiligen Landesgesetzblatt, mit Angabe der letzten Änderung wenn es um Angabe des aktuellen Standes geht.
Beispiel:
Produkthaftungsgesetz: Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ProdHaftG)
Produkthaftungsgesetz vom 15. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2198), zuletzt geändert durch
Artikel 9 Abs. 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2002 (BGBl. I S. 2674)
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