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Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung trotz Duldung

 
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Niinyata
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.10.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 17:22    Titel: Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung trotz Duldung Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe eine Frage wg. Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung.
Mein Mann und ich sind seit 4 Wochen nach dt. Recht in Deutschland verheiratet.
Er ist Afrikaner und hatte vor 3,5 Jahren Asyl in Baden-Württenberg beantragt. Dieses ist nach 1,5 Jahren abgelehnt worden.
Seit dem hat er eine Duldung (mit Räumlicher Beschränkung auf BW), weil er keinen gültigen Pass aufweisen konnte.
Diesen haben wir im Rahmen des Eheschließungsverfahren vorgelegt und der wurde auch vom Standesamt an die zuständige Ausländerbehörde übersandt.
Mein Wohnort liegt in NRW und ich habe eine feste Arbeitsstelle.
Innerhalb dieses Jahres wurde er hier im Umkreis von 50km um meinen Wohnort 2mal von der Polizei kontrolliert und ein Verstoß gemeldet.
Für den 1. Verstoß wurde ein Bußgeld von 100€ verhängt, für den 2. eins von 163€ sowie die Feststellung einer Straftat (ohne Gerichtstermin).
Nun haben wir einen Umverteilungsantrag gestellt, da er ohne Nachweis einer ehel. Gemeinschaft ja keine Aufenthaltserlaubnis bekommt.
Bei der zuständigen Ausländerbehörde in BW wurde uns dann mitgeteilt, das es je nach Einschätzungen der zuständigen Ausländerbehörde,
aufgrund der oben beschriebenen Straftat, die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bzw schon die Umverteilung in den Ermessensspielraum des jeweiligen Sachbearbeiters kommt.
Und da mein Mann keine gesundheitl. Probleme hat, wahrscheinlich erst ausreisen muß um dort ein Familienzuzugsvisum zu beantragen.

Wie können wir nun am Besten vorgehen, damit er nicht erst ausreisen muß?
Gibt es dazu Gerichtsurteile?
Ist das evtl. abhängig von der schwere der Straftat?
Wie ist die Rechtslage?
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D.R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
weil er keinen gültigen Pass aufweisen konnte.



jahrelang keinen Pass

Zitat:
Diesen haben wir im Rahmen des Eheschließungsverfahren vorgelegt


Plötzlich ist der Pass da Frage

komisch, warum konnte der nicht früher (im Rahmen des Asylsverfahrens) vorgelegt werden.

Mich beschleicht der Verdacht, dass hier eine Hochzeit zur Erwirkung eines Bleiberechtes stattfand. Und jetzt erwarten sie Hilfe?

Von mir nicht ! ich mag mein Land und ich habe kein Verständnis für illegale Migration. Der Zuzug in unser Land ist klar geregelt. Da ist auch Raum für die Liebe. Aber wer das will, sollte ehrlichen und regel konformen Zugang erbitten.
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