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es geht um eine Zinsforderung aufgrund eines Immobilienkaufs mit verspäteter Zahlung.
Unstrittig ist der Zahlungstermin lt. Notarverterag am 27.08.2008.
Im Kaufvertrages steht:
„Die auf dem Notaranderkonto anfallenden Zinsen stehen dem Verkäufer zu. Sollte der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises oder Teilen hiervon in Zahlungsrückstand geraten, hat er den jeweils ausstehenden Betrag mit 5% Punkte Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz bis zum Eingang des Geldes auf dem vorbezeichneten Konto zu verzinsen, unbeschadet weiterer Rechte des Verkäufers.“
Angenommener Kaufpreis: 250.000
Mal angenommen, dass bereits am 21.08.2008, 20.000 € auf das Notaranderkonto gezahlt worden sind. Am 28.08.2008 (einen Tag nach Fälligkeit), sind 210.000 € überwiesen worden. Der Restbetrag von 20.000 €, wurde am 05.09.2008 bezahlt.
Über die Teilzahlungen wurde der Verkäufer per Fax (Überweisungbestätigungen der Banken) vom Käufer informiert.
Nun kommt eine Forderung des Verkäufers.
Gesamtsumme des Kaufpreises = Tageszins (56,88 €) x Tage (15) bis Bestätigungsschreiben (10.09.08)des Notars. Also eine Gesamtforderung von 853,13€.
Dazu hätte ich 3 Fragen:
Ist es nicht Sache des Verkäufers eine korrekte Zinsaufstellung nachzuweisen?
Dazu gehört eine Aufstellung aller Zahlungseingänge auf dem Notaranderkonto mit Datum
und Summe vorzulegen und die entsprechenden Zinsberechnungen auf den jeweils noch fehlenden Betrag durchzuführen.
Reicht die vereinfachte Berechngsgrundlage des Verkäufers aus, den Rechtsweg zu bestreiten ?
Der Verkäufer argumentiert, Teilzahlungen seien Ihm vom Notar nicht mitgeteilt worden.
Wer hat in solch einem Fall die Beweislast ?
Der Verkäufer verlangt vom Käufer die Zahlungseingänge nachzuweisen.
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