Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Zinsforderung nach verspäteter Zahlung. Beweispflicht ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Zinsforderung nach verspäteter Zahlung. Beweispflicht ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
michishh
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 12:17    Titel: Zinsforderung nach verspäteter Zahlung. Beweispflicht ? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

es geht um eine Zinsforderung aufgrund eines Immobilienkaufs mit verspäteter Zahlung.

Unstrittig ist der Zahlungstermin lt. Notarverterag am 27.08.2008.

Im Kaufvertrages steht:

„Die auf dem Notaranderkonto anfallenden Zinsen stehen dem Verkäufer zu. Sollte der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises oder Teilen hiervon in Zahlungsrückstand geraten, hat er den jeweils ausstehenden Betrag mit 5% Punkte Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz bis zum Eingang des Geldes auf dem vorbezeichneten Konto zu verzinsen, unbeschadet weiterer Rechte des Verkäufers.“

Angenommener Kaufpreis: 250.000

Mal angenommen, dass bereits am 21.08.2008, 20.000 € auf das Notaranderkonto gezahlt worden sind. Am 28.08.2008 (einen Tag nach Fälligkeit), sind 210.000 € überwiesen worden. Der Restbetrag von 20.000 €, wurde am 05.09.2008 bezahlt.
Über die Teilzahlungen wurde der Verkäufer per Fax (Überweisungbestätigungen der Banken) vom Käufer informiert.

Nun kommt eine Forderung des Verkäufers.
Gesamtsumme des Kaufpreises = Tageszins (56,88 €) x Tage (15) bis Bestätigungsschreiben (10.09.08)des Notars. Also eine Gesamtforderung von 853,13€.

Dazu hätte ich 3 Fragen:

Ist es nicht Sache des Verkäufers eine korrekte Zinsaufstellung nachzuweisen?
Dazu gehört eine Aufstellung aller Zahlungseingänge auf dem Notaranderkonto mit Datum
und Summe vorzulegen und die entsprechenden Zinsberechnungen auf den jeweils noch fehlenden Betrag durchzuführen.

Reicht die vereinfachte Berechngsgrundlage des Verkäufers aus, den Rechtsweg zu bestreiten ?
Der Verkäufer argumentiert, Teilzahlungen seien Ihm vom Notar nicht mitgeteilt worden.

Wer hat in solch einem Fall die Beweislast ?
Der Verkäufer verlangt vom Käufer die Zahlungseingänge nachzuweisen.


Danke !
michishh
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.