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Hallo!ich habe mal eine frage zu einem testament.meine mutter besitz ein haus und ist geschieden.sie möchte jetzt ihren lebensgefährten heiraten,der selbst auch 2 kinder hat.wie kann man es festhalten das diese kinder v.erbe ausgschlossen werden?das haus soll mal der enkel erben,wie geht man vor?
vom Erbe kann man die Kinder durch testamentarische Verfügung ausschließen (enterben) . Das Pflichtteil kann man i.d.R. nicht entziehen. Das heißt im Klartext, wenn Ihre Mutter vor Ihrem Mann stirbt und kein Testament macht, erbt er die Hälfte des Hauses und nach seinem Tod erben diesen Teil seine Kinder. Nun kann ihre Mutter ihren Eheman enterben, dann hat er den Erben gegenüber einen Anspruch aufs Pflichtteil, das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch. Oder aber der Gatte enterbt seine Kinder, dann haben aberdiese wiederum einen Pflichtteilsanspruch. Am besten, Sie konsultieren einen Notar, der setzt alles so auf, wie gewünscht und im ERnstfall braucht man dann keinen Erbschein, der genausoviel kostet wie das notarielle Testament.
Dieses Problem lässt sich erbrechtlich nur so vernünftig lösen, dass die zukünftigen Eheleute einen Erbvertrag abschliessen, wonach der Enkel nach dem Tod des Längstlebenden Erbe des Hauses werden soll.
Will man die Pflichtteilsansprüche der Kindes des Ehemannes in Bezug auf das Haus vollständig ausschliessen, müsste das Haus - am besten noch vor der Heirat - gegen Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts für die Mutter und deren neuen Mann auf den Enkel übertragen werden.
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