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Informationen zur Krankenakte

 
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gallala
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.10.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 17:38    Titel: Informationen zur Krankenakte Antworten mit Zitat

Hallo,
kann man bei seiner Krankenkasse eigentlich die daten aus der krankenakte löschen lassen, oder bzw. durch ein Krankenkassenwechsel in die gesetzliche Krankenversicherung die Daten irgendwie verloren gehen lassen?
Wie siehts es da mit der rechtslage aus?
mfg
jan
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MartinZirkus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

von welchen "Daten" reden Sie denn da ?
Und was bedeutet:
Zitat:

die Daten irgendwie verloren gehen lassen
?

Ist damit am Ende eine illegale Handlung gemeint ?

Gruß
MZ
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gallala
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.10.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Nein natürlich nicht,
ich wollte damit nur fragen, ob bei einem versicherungswechsel bzw. neuem abschluss einer krankenversicherung die Krankenakte bspw. operationsdaten,krankenhausaufenthalte, diagnosen usw. an die neue krankenkasse weiter gibt oder ob mann sozusagen wieder bei null anfängt.
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde einfach mal die alte KK fragen. Da es sich jeweils um Öffentlich-Rechtliche Einrichtungen handelt, sehe ich - ehrlich gesagt - nicht so richtig ein Problem mit dem Wechsel und der Übergabe der Daten/Akte. Die alte Akte ist bei der neuen KK ja genauso gut aufgehoben wie bei der alten KK.

Ganz anders sieht die Sache natürlich aus, wenn man von der gesetzlichen KK in die private KV wechselt oder von einer privaten KV in die nächste Private. Dann dürfen ohne Einverständnis des Versicherten sicherlich keine Akten weitergegeben werden.

Sorry, ist meine Meinung, sicher bin ich mir leider nicht. Näheres weiß bestimmt die eigene KK, die nach meiner Erfahrung gerne Auskunft gibt.
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Rainer Zufall
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2007
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag,

die Daten werden bei einem Krankenkassenwechsel nicht zur neuen Kasse mitgenommen, sie bleiben bei der alten Krankenkasse aber im Bestand. Sollte die neue Krankenkasse ein berechtigtes Interesse an den Daten aus der Vergangenheit haben (z. B. Vorerkrankungen bei Krankengeldbezug), wird sie die Daten auch bei der alten Krankenkasse anfordern.

Grüße aus Bielefeld
rz
_________________
Als Dädalos sein Labyrinth erbaute, ahnte er nicht, daß er das Modell für die Sozialgesetzgebung schuf. (Wolfram Weidner)
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