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Fahnenmast auf Grundstück mit Sondernutzungsrecht

 
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eichhoerchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 18:32    Titel: Fahnenmast auf Grundstück mit Sondernutzungsrecht Antworten mit Zitat

Ich habe da mal eine generelle Frage. Darf man in einem Garten, der zu einer Eigentumswohnung gehört und als Grundstück mit Sondernutzungsrecht gilt einen Fahnenmast aufstellen??? Gilt sowas, sagen wir mal, er hat eine Höhe von ca. 3 Metern, dann als Bauliche veränderung. Und müsste um sowas zu machen die Eigentümergemeinschaft mehrheitlich oder einheitlich abstimmen????
Frage Frage Frage
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Da könnte man von einer architektonische Änderung aus gehen die erfordert die Zustimmung aller.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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ego
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.01.2005
Beiträge: 10
Wohnort: 59065 Hamm

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Stell den Fahnenmast in einen fahrbare Bollerwagen oder ähnliches, somit ist keine feste Verbindung mit dem Baugrund gegeben.
Idee
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eichhoerchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

erstmal danke für die Antworten. so wie ich das verstehe darf man das also nicht so ohne weiteres... macht es denn einen unterschied ob er 'eingebuddelt' oder einbetonniert ist?
Muß bei einer baulichen Veränderung immer einheitlich abgestimmt werden??
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Edelmieter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 18:22    Titel: Bauliche Veränderung Antworten mit Zitat

eichhoerchen hat folgendes geschrieben::
... man das also nicht so ohne weiteres... macht es denn einen unterschied ob er 'eingebuddelt' oder einbetonniert ist?
Worin sollte der liegen? Möglicherweise, wenn der Mast 3 m tief "eingebuddelt" wird.

eichhoerchen hat folgendes geschrieben::
Muß bei einer baulichen Veränderung immer einheitlich abgestimmt werden??
Einer baulichen Veränderung müssen alle durch diese Maßnahme benachteiligten Eigentümer zustimmen. Ob eine Benachteiligung vorliegt, entscheidet das Gericht im Einzelfall. Einfach einmal die Suchfunktion diese Forums mit dem Stichwort "bauliche Veränderung" benutzen, das Thema wurde schon x-mal diskutiert, zum Beispiel:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=155554&highlight=bauliche+ver%E4nderung

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=149356&highlight=bauliche+ver%E4nderung

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=147789&highlight=bauliche+ver%E4nderung

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=146260&highlight=bauliche+ver%E4nderung

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=144466&highlight=bauliche+ver%E4nderung

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=141867&highlight=bauliche+ver%E4nderung
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