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Verfasst am: 13.10.08, 18:32 Titel: Fahnenmast auf Grundstück mit Sondernutzungsrecht
Ich habe da mal eine generelle Frage. Darf man in einem Garten, der zu einer Eigentumswohnung gehört und als Grundstück mit Sondernutzungsrecht gilt einen Fahnenmast aufstellen??? Gilt sowas, sagen wir mal, er hat eine Höhe von ca. 3 Metern, dann als Bauliche veränderung. Und müsste um sowas zu machen die Eigentümergemeinschaft mehrheitlich oder einheitlich abstimmen????
Da könnte man von einer architektonische Änderung aus gehen die erfordert die Zustimmung aller. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
erstmal danke für die Antworten. so wie ich das verstehe darf man das also nicht so ohne weiteres... macht es denn einen unterschied ob er 'eingebuddelt' oder einbetonniert ist?
Muß bei einer baulichen Veränderung immer einheitlich abgestimmt werden??
... man das also nicht so ohne weiteres... macht es denn einen unterschied ob er 'eingebuddelt' oder einbetonniert ist?
Worin sollte der liegen? Möglicherweise, wenn der Mast 3 m tief "eingebuddelt" wird.
eichhoerchen hat folgendes geschrieben::
Muß bei einer baulichen Veränderung immer einheitlich abgestimmt werden??
Einer baulichen Veränderung müssen alle durch diese Maßnahme benachteiligten Eigentümer zustimmen. Ob eine Benachteiligung vorliegt, entscheidet das Gericht im Einzelfall. Einfach einmal die Suchfunktion diese Forums mit dem Stichwort "bauliche Veränderung" benutzen, das Thema wurde schon x-mal diskutiert, zum Beispiel:
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