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Anfechtung von Klausuren (12. Klasse)

 
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Ratford
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2007
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 21:04    Titel: Anfechtung von Klausuren (12. Klasse) Antworten mit Zitat

Sehr geehrtes Forum,

ich habe folgenden Sachverhalt.
Ich bin 24 und besuche ein Abendgymnasium (2. Bildungsweg) in Berlin.

Seit 29. September bin ich krankgeschrieben. Die Krankschreibung endete am 10.10.2008.
Am 29. September ging ich - unter Einfluss von Schmerz- und Aufputschmitteln (Coffein) zur Klausur und habe diese mitgeschrieben.

Die Klausur wurde mit einer 4 bewertet, laut Aussage der Lehrerin war der Inhalt konfus. Ich führe dies auf die Medikamente zurück.


Nun meine Frage: kann eine in der 12. Klasse geschriebene Klausur angefochten werden?

WENN JA, welche sind die dieses Verfahren regelnden Rechtsnormen.

MfG
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HendrikL.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. Das hätte vor der Prüfung gerügt werden müssen. Sie ist nicht mehr anfechtbar (Quelle: Dr. Christian Birnbaum, Mein Recht bei Prüfungen, Beck Verlag).
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Ratford
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2007
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal,

ich wurde vor der Klausur NICHT gefragt, ob ich klausurfähig bin - außerdem war ich auf Grund hoher Dosen verschiedener Medikamente nicht zurechnungsfähig und auch nicht der Lage, das zu äußern.

Ändert das etwas an der Rechtslage?
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ac-hr
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 135
Wohnort: N R W

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 01:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, dass Sie Ihre Leistungsfähigkeit oder Ihre fehlende Leistungsfährigkeit selbst hätten erkennen sollen. Es drängt sich mir die Frage auf, ob die Klausurleistung auch dann in Frage gestellt worden wäre, wenn keine Minderleistung herausgekommen wäre.
Die Packungsbeilage der Medikamente hat doch sicherlich darauf aufmerksam gemacht, welche möglichen Folgen die Medikation mit sich bringt. Diese sollten dann nicht der Schule zur Last gelegt werden.
Was wäre denn passiert, wenn Sie unter dem Einfluss der Schmerzmittel auf dem Weg zur Schule einen Verkehrsunfall verursacht hätten? Das konnte natürlich nicht passieren,da sie wohlweislich nicht dem Auto gefahren sind, da Sie um die Gefahren wussten - oder liege ich mit dieser Vermutung falsch? So ähnlich hätten Sie auch ihre geistigen Voraussetzungen für die Ableistung der Klausur einschätzen sollen!
Fazit: Ich halte rechtliche Schritte für wenig erfolgversprechend!
_________________
Gruß Rainer!
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HendrikL.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 06:09    Titel: Antworten mit Zitat

Das denke ich auch.

Es ist nicht üblich, dass Schüler vorher gefragt werden, ob sie sich im Stande fühlen die Klausur zu schrieben. Du hättest es selber vor der Prüfung rügen müssen.
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Ratford
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2007
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 07:12    Titel: Antworten mit Zitat

Besten Dank für die Antworten. Smilie

Also bleibt mir nur das Hoffen auf die Kulanz der Schule.
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