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Verfasst am: 13.10.08, 21:04 Titel: Anfechtung von Klausuren (12. Klasse)
Sehr geehrtes Forum,
ich habe folgenden Sachverhalt.
Ich bin 24 und besuche ein Abendgymnasium (2. Bildungsweg) in Berlin.
Seit 29. September bin ich krankgeschrieben. Die Krankschreibung endete am 10.10.2008.
Am 29. September ging ich - unter Einfluss von Schmerz- und Aufputschmitteln (Coffein) zur Klausur und habe diese mitgeschrieben.
Die Klausur wurde mit einer 4 bewertet, laut Aussage der Lehrerin war der Inhalt konfus. Ich führe dies auf die Medikamente zurück.
Nun meine Frage: kann eine in der 12. Klasse geschriebene Klausur angefochten werden?
WENN JA, welche sind die dieses Verfahren regelnden Rechtsnormen.
Nein. Das hätte vor der Prüfung gerügt werden müssen. Sie ist nicht mehr anfechtbar (Quelle: Dr. Christian Birnbaum, Mein Recht bei Prüfungen, Beck Verlag).
ich wurde vor der Klausur NICHT gefragt, ob ich klausurfähig bin - außerdem war ich auf Grund hoher Dosen verschiedener Medikamente nicht zurechnungsfähig und auch nicht der Lage, das zu äußern.
Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 135 Wohnort: N R W
Verfasst am: 14.10.08, 01:52 Titel:
Ich denke, dass Sie Ihre Leistungsfähigkeit oder Ihre fehlende Leistungsfährigkeit selbst hätten erkennen sollen. Es drängt sich mir die Frage auf, ob die Klausurleistung auch dann in Frage gestellt worden wäre, wenn keine Minderleistung herausgekommen wäre.
Die Packungsbeilage der Medikamente hat doch sicherlich darauf aufmerksam gemacht, welche möglichen Folgen die Medikation mit sich bringt. Diese sollten dann nicht der Schule zur Last gelegt werden.
Was wäre denn passiert, wenn Sie unter dem Einfluss der Schmerzmittel auf dem Weg zur Schule einen Verkehrsunfall verursacht hätten? Das konnte natürlich nicht passieren,da sie wohlweislich nicht dem Auto gefahren sind, da Sie um die Gefahren wussten - oder liege ich mit dieser Vermutung falsch? So ähnlich hätten Sie auch ihre geistigen Voraussetzungen für die Ableistung der Klausur einschätzen sollen!
Fazit: Ich halte rechtliche Schritte für wenig erfolgversprechend! _________________ Gruß Rainer!
Es ist nicht üblich, dass Schüler vorher gefragt werden, ob sie sich im Stande fühlen die Klausur zu schrieben. Du hättest es selber vor der Prüfung rügen müssen.
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