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Anmeldungsdatum: 20.10.2005 Beiträge: 147 Wohnort: Im schönen Norden!
Verfasst am: 15.10.08, 15:02 Titel: Brauche nochmal eure Hilfe wegen Selbsterhalt.
Hallo.
Vater X hat im monat 1862,46 Euro ( Durchschnittswert für das Jahr 2007 mit Weinachtsgeld)
zu verfügung. Laufende monatliche Kosten belaufen sich 1100,15 Euro so das ihm im Monat noch 762 Euro bleiben ohne Fahrkosten zur Arbeit.Einfache Strecke 63 km.
Vater X ist alleinerziehender Vater einer 13.jährigen Tochter für die er nur Kindergeld aber keinen Unterhalt bekommt.Desweiteren befindet sich Vater X im sogenannten Verbraucherinsolvenzverfahren.
Nun wurde Vater X vom Sozialzenrtum angschrieben das er für sein adoptierte 18.jährige Tochter Unterhaltsleistungen in höhe von 227,00 Euro bezahlen soll ( wie bereits imn voriegen Themen beschrieben)
Meine Fragen nun: Muß Vater X bei dieser Berechnung noch Unterhalt leisten von seinem ihm zu verfügenden Geld?
Frage 2: Was kann Vater X an Fahrkosten angeben?
Frage 3: In wie weit wird 13.jährige Tochter mit Berücksichtigt wo er keinen Unterhalt für bekommt.
Danke für eure Hilfe ( Meinen persönlichen Dank gilt hier mal gesagt yamato)
Ich sehe gerade du hast doch schon super Antworten bekommen. Es macht auch keinen Sinn dauernd neue Beiträge aufzumachen, wo Leute dann sich wieder neu eindenken müssen. Bleib doch bei deinem alten Beitrag. Da war doch eigentlich auch alles klar.
Anmeldungsdatum: 20.10.2005 Beiträge: 147 Wohnort: Im schönen Norden!
Verfasst am: 15.10.08, 18:02 Titel:
Danke Matthias für deine Antwort,war aber nicht sehr hilfreich. Wenn du meinen letzen Beitrag gelesen hättes,ging es darum ob dem Vater x noch etwas von seinem ihm zuverbleiben Geld abgezogen werden kann u. wie mann die Fahrkosten zur Arbeit gegenüber dem Sozialzentrum berechnet.
In den Beiträgen davor ging es mehr um die Frage ob Vater X überhaupt noch Unterhaltspflichtig gegenüber seiner Tochter ist nach dagestellten Situation!
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