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Toilettengebühren
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sisti
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Anmeldungsdatum: 14.10.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 16:03    Titel: Toilettengebühren Antworten mit Zitat

Über Toilettengebühren wurde ja bereits etwas geschrieben (z.B. bei Tankstellen).

Wie ist die Rechtslage nun bei kostenpflichtigen öffentlichen Einrichtungen (Zoo, Museum, Kino etc.) bzw. bei Veranstaltungen (Konzert, Volksfest etc.):
wenn ich als Besucher Eintritt zahle, beispielsweise im Zoo, darf dort von mir zusätzlich eine Toilettengebühr verlangt werden, obwohl ich innerhalb dieser Veranstaltung bzw. des Geländes keine andere Möglichkeit habe, meine Notdurft zu verrichten und beim Verlassen des Geländes meine Eintrittskarte verfallen würde?
Müssen den Besuchern Toiletten kostenfrei zur Verfügung stehen?
Kann man auch von Kindern für Toilettenbesuche Geld verlangen?

Nicht nur als Mutter mehrerer Kinder ärgere ich mich jedesmal über die zusätzlichen Kosten, die mitunter ganz schön ins Geld gehen können.
Gibt es diesbezüglich irgendwelche Rechtsvorschriften nachzulesen (außer die Gaststättenverordnung)?
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo sisti,
aktuell gibt es m.W. keine Vorschrift dafür, daß Toiletten kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen. Auch im Gaststättenbereich gibt es keine entsprechende Rechtsnorm, die mir bekannt wäre. Dort gibt es lediglich Vorschriften, die ggfs. das Vorhandensein von Toiletten vorschreiben.
Und selbst zuhause ist die Toilettenbenutzung ja nicht kostenfrei! Winken Oder wer zahlt für sie Miete, Wasser, Abwasser, Licht, Klopapier, Reinigungsmittel etc.?
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sisti
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.10.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 17:04    Titel: Toilettengebühren und Gaststättenverordnung Antworten mit Zitat

Meiner Ansicht nach hinkt dieser Vergleich.
Zuhause verlange ich von meinen Gästen schließlich keinen Eintritt, geschweige denn für den Gang zur Toilette eine Benutzungsgebühr.
Es ist mir schon klar, dass die Benutzung einer Toilette Kosten verursacht.

Ich rede hier jedoch von Einrichtungen oder Veranstaltungen, die ohnehin *Eintritt* verlangen. Man hat also im Prinzip innerhalb dieser Einrichtungen eigentlich keine andere Wahl.
Was ist, wenn ich kein weiteres Geld dabei habe? Kann ich dann zum Verrichten meiner Notdurft zum Verlassen des Geländes/Gebäudes gezwungen werden auch wenn meine Eintrittskarte dann ihre Gültigkeit verliert?
Ich weiß, das klingt jetzt nach Spitzfindigkeit, aber ich suche nach rechtlichen Grundlagen in diesen Streitfragen, weil ich als Erwerbslose jeden Cent umdrehen muss und ich es einfach leid bin, bei solchen Veranstaltungen auch noch zusätzlich für ein unvermeidliches menschliches Grundbedürfnis zahlen zu müssen.

Zum Vorhandensein von Toiletten gibt es zumindest im Gaststättenbereich die Gaststättenverordnung, die besagt (wenn ich das richtig verstehe), dass diese kostenlos zur Verfügung stehen müssen :

http://www.svb-tga.de/downloads/Gaststaettenverordnung.pdf
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sisti
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.10.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 22:40    Titel: gebührenpflichtige Toilettenbenutzung Antworten mit Zitat

Nein, ich meinte eher weniger die Gaststätten innerhalb solcher Einrichtungen, sondern auch die Einrichtung als solches.

Beispiel: Berliner Zoo und Tierpark. Dort sind alle Toiletten verpachtet und gebührenpflichtig (zum Teil mit Vorkasse!).
Wie bitte schön soll man dort verfahren?
Man hält sich i.d.R. mehrere Stunden auf diesem Gelände auf, was im Normalfall für eine mehrköpfige Familie den Geldbeutel schnell mal um ein paar Euros zusätzlich schmälern kann. Und gerade Familien mit geringem Einkommen trifft dies mitunter schon hart.
Ist der Zoo denn tatsächlich nicht verpflichtet, seinen Besuchern kostenlos Toiletten zur Verfügung zu stellen?
Gibt es da keine verbindlichen Regelungen?
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 07:45    Titel: Re: Toilettengebühren und Gaststättenverordnung Antworten mit Zitat

sisti hat folgendes geschrieben::
Zum Vorhandensein von Toiletten gibt es zumindest im Gaststättenbereich die Gaststättenverordnung, die besagt (wenn ich das richtig verstehe), dass diese kostenlos zur Verfügung stehen müssen :

http://www.svb-tga.de/downloads/Gaststaettenverordnung.pdf
Wie schon beschrieben müssen Toiletten vorhanden sein. Aber nicht kostenlos. Das steht auch so nicht in der Gaststättenverordnung.
Es gab früher mal eine Vorschrift, die besagte, daß jemand der Speisen und Getränke zum Vorortverzehr verkauft seinen Gästen auch kostenlose Toiletten anbieten muß.
Diese Vorschrift ist nicht mehr aktuell. Auch jeder Gastwirt könnte von seinen Gästen nun Gebühren für die Toilettenbenutzung fordern. Meist wird dieser Service allerdings kostenlos zur Verfügung gestellt.
Dort ist es dann sicher so, daß der Wirt die Toilettenkosten in seiner Preiskalkulation der Speisen und Getränke berücksichtigt hat und man diese Kosten irgendwo mitbezahlt.
Im Zoo halte ich dann eine Bezahlung nach dem Verursacherprinzip für angebracht, denn wer hat schon lust, den Klobesuch anderer durch höhere Eintrittspreise mitzubezahlen.
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sisti
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.10.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karli,

für mich liest sich das anders. In der Gaststättenverordnung von 2005 steht: "Die.. notwendigen Toiletten dürfen nicht durch Münzautomaten oder ähnliche Einrichtungen versperrt oder nur gegen Entgelt zugänglich sein."

Nun gut, über diese Thematik lässt sich offenbar streiten. Ich diskutiere hier wahrscheinlich mit Leuten, deren Geldbeutel genug hergibt, um sich darüber keine unnötigen Gedanken machen zu müssen.
Ich persönlich zähle jedoch zur Gruppe der Geringverdiener und als Elternteil mehrerer Kinder mache mir sehr wohl Gedanken darum, denn ich werde nur allzu häufig vor diese Problematik gestellt, so dass ich hierzu gerne verbindliche Aussagen hören möchte.
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suwi
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Anmeldungsdatum: 30.10.2007
Beiträge: 454

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

Vor unheimlich langer Zeit bei einem Volksfest.

Vater, Mutter und 3 Töchter und 1 Sohn besuchen ein Volksfest für dass sie lange gespart hatten. Bereits nach wenigen Minuten kommt das erste Töchterchen: "Vadda, jib mich ma een Jroschen, ick muss pinkeln." Der Vater tut es, was sein muss, muss sein.
Man besucht hier ein paar Stände, fährt dort mal Karussell....Töchterchen 2: "Vadda, ick muss och ma!". Und Vater rückt wieder einen Groschen raus. In weiser Voraussicht hatte er sich ein paar davon eingesteckt. wieder einige Minuten weiter. Jetzt Töchterchen 3 und Sohn: " Vadda, hast ma een Jroschen?" Der Groschenvorrat in Vaters Hosentasche neigt sich dem Ende. Als nun auch noch die Mutter mit qualvoll verzerrten Gesicht vor ihm steht und verzweifelt bettelt: "Vadda, ick wollt ja nich, aber ick muss!", da reicht es dem guten Mann. Er drückt seiner Familie eine ganze Mark in die Hand und sagt: " Die Mark könnter verpullern, dann jeht's er nach Hause!"

Heute muss ich in vergleichbarer Situation meiner Familie 10 Mark (5 Euro) in die Hand drücken Böse

Ich habe mit 4 Kindern im Berliner Zoo vor einer solchen Situation gestanden. die Kinder waren 2,4,5 und 6 Jahre alt. Es sollte tatsächlich JEDES!!!! Kind bezahlen. Nee, sowas sehe ich aus Prinzip auch nicht ein. Ein laut geführte Diskussion mit dem Zerberus am Kontrollpunkt und die Zustimmung immer zahlreicher werdenden Besucher führte dazu, dass nur das Schulkind bezahlen musste und die Lütten kostenfrei rein durften. Und ich dazu um den KLeinen zu helfen Winken Allerdings musste ich unter Eid versichern, nicht auch noch selbst das Örtchen zu benutzen Winken
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sisti
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Anmeldungsdatum: 14.10.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zu Questor: ja, natürlich ist dies ein Arbeitsplatz. Aber (auch) dafür zahlt man doch schließlich Eintritt und das Mindeste, was man dann erwarten darf, ist meiner Meinung nach eine Toilette, die nicht noch weitere Kosten verursacht.

Zu suwi: danke, dass ich hier offenbar noch Gleichgesinnte finde, die diese Problematik nachvollziehen können.

Das mit dem Volksfest hatten wir auch. Die Kinder wurden partout nicht auf die Toilette gelassen, ohne jeweils 50 Cent abzudrücken. Da war nix zu machen.
Obwohl man auch beim Volksfest brav Eintritt zahlt. Wofür eigentlich, wenn nicht mal die Toilette inklusive ist?
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 08:43    Titel: Re: Toilettengebühren und Gaststättenverordnung Antworten mit Zitat

Hallo sisti
sisti hat folgendes geschrieben::
Zum Vorhandensein von Toiletten gibt es zumindest im Gaststättenbereich die Gaststättenverordnung, die besagt (wenn ich das richtig verstehe), dass diese kostenlos zur Verfügung stehen müssen :

http://www.svb-tga.de/downloads/Gaststaettenverordnung.pdf
Wie schon beschrieben müssen in gewisser Anzahl Toiletten vorhanden sein. Aber nicht kostenlos. Das steht auch so nicht in der Gaststättenverordnung.
Es gab früher mal eine Vorschrift, die besagte, daß jemand der Speisen und Getränke zum Vorortverzehr verkauft seinen Gästen auch kostenlose Toiletten anbieten muß.
Diese Vorschrift ist nicht mehr aktuell. Auch jeder Gastwirt könnte von seinen Gästen nun Gebühren für die Toilettenbenutzung fordern. Meist wird dieser Service allerdings kostenlos zur Verfügung gestellt.
Dort ist es dann sicher so, daß der Wirt die Toilettenkosten in seiner Preiskalkulation der Speisen und Getränke berücksichtigt hat und man diese Kosten irgendwo mitbezahlt.

Im Zoo halte ich dann eine Bezahlung nach dem Verursacherprinzip für angebracht, denn wer hat schon lust, den Klobesuch anderer durch höhere Eintrittspreise mitzubezahlen.

Ausserdem Denke ich, daß Einrichtungen, wie Zoos ihre Kosten durch Eintrittspreise bei weitem nicht decken können und wesentlich günstiger sind, als sie sein müssten.
Bei einer Vollkalkulation wären solche Institutionen gerade für Familien mit geringem Einkommen sicher unerschwinglich.
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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 10:11    Titel: Re: Toilettengebühren und Gaststättenverordnung Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
Wie schon beschrieben müssen in gewisser Anzahl Toiletten vorhanden sein. Aber nicht kostenlos. Das steht auch so nicht in der Gaststättenverordnung.
Es gab früher mal eine Vorschrift, die besagte, daß jemand der Speisen und Getränke zum Vorortverzehr verkauft seinen Gästen auch kostenlose Toiletten anbieten muß.
Diese Vorschrift ist nicht mehr aktuell.


sisti hat bereits aus § 4 Abs. 4 S. 2 der Berliner Gaststättenverordnung vom 10.9.1971 in der Fassung vom 24.12.2005 zitiert. So weit ich es festellen kann, ist dies die aktuelle Fassung der Verordnung.

Gruß,
moro
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

sisti hat folgendes geschrieben::
Hallo Karli,

für mich liest sich das anders. In der Gaststättenverordnung von 2005 steht: "Die.. notwendigen Toiletten dürfen nicht durch Münzautomaten oder ähnliche Einrichtungen versperrt oder nur gegen Entgelt zugänglich sein."

Hallo sisti,
offenbar ist die von dir genannte VO nicht mehr aktuell.
Die gegenwärtig Aktuelle für berlin ist hier zu lesen. da steht nix von
Zitat:
"Die.. notwendigen Toiletten dürfen nicht durch Münzautomaten oder ähnliche Einrichtungen versperrt oder nur gegen Entgelt zugänglich sein."

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sisti
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Anmeldungsdatum: 14.10.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

So ist es, deswegen suche ich ja nach rechtlichen Grundlagen zu diesem Thema.

Das bedeutet also, solange auf rechtlicher Grundlage nichts Gegenteiliges zu finden ist, ist es überall erlaubt, für die Benutzung einer Toilette Geld zu verlangen, sowohl von Erwachsenen, als auch von Kindern.
Was die Gaststättenverordnung von 2005 betrifft, lese ich hierzu zumindest, dass unter bestimmten Voraussetzung (je nach Größe der Gaststätte etc.) Toiletten *unentgeltlich* zur Verfügung stehen müssen, aber das war ursprünglich nicht meine Frage.
Es ging hierbei viel mehr um eintrittspflichtige Einrichtungen und Veranstaltungen.

Zu Karli: Mag sein, dass für Familien mit geringem Einkommen bei einer Vollkalkulation manche Veranstaltungen unerschwinglich wären, so kommen diese Kosten jedoch auf einem anderen Weg hinzu.
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sisti
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Anmeldungsdatum: 14.10.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Doch steht da, auf Seite 3, Paragraph 4.
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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
offenbar ist die von dir genannte VO nicht mehr aktuell.
Die gegenwärtig Aktuelle für berlin ist hier zu lesen. da steht nix von
Zitat:
"Die.. notwendigen Toiletten dürfen nicht durch Münzautomaten oder ähnliche Einrichtungen versperrt oder nur gegen Entgelt zugänglich sein."


Doch. In § 4 Abs. 4 S. 2.

Gruß,
moro
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, hab ich überlesen! Verlegen

Löst aber auch sisti´s Problem nicht, denn es betrifft dann auch nur die Gäste der jeweiligen Gaststätte. Für jedes Kind dann eine (vermutlich überteuerte) Limo kaufen zu müssen kostet wahrscheinlich noch mehr.
Das kann in anderen Bundesländern auch anders gehandhabt werden.

sisti hat folgendes geschrieben::
Zu Karli: Mag sein, dass für Familien mit geringem Einkommen bei einer Vollkalkulation manche Veranstaltungen unerschwinglich wären, so kommen diese Kosten jedoch auf einem anderen Weg hinzu.

Hallo sisti,
ich kann das durchaus nachvollziehen.
Ich würde allerdings auch mal versuchen das nicht nur am Klo festzumachen.
Erkundige dich doch mal, ob es nicht anderweitige Vergünstigungen gibt, um Familien mit geringem Einkommen Zoo, Museum etc. zu ermöglichen.
Ich würde hier und da mal nachfragen.
Z,B. bei den Veranstaltern selbst, bei Stadtverwaltung, Jugendamt, Sozialamt und was es sonst noch so gibt.
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