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Mülltonnen auf dem Grundstück

 
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amigo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.05.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 21:02    Titel: Mülltonnen auf dem Grundstück Antworten mit Zitat

Hallo,

in einem Wohnhaus mit Eigentumswohnungen möchte ein Eigentümer das die Abfallsammelbehälter im Freien aufgrund von Geruchsbelästigung durch das
geöffnete Fenster innerhalb des Grundstückes verlegt werden. Laut Hausverwaltung ist die Verlegung nicht möglich, da die Müllbehälter nur an einer Stelle auf dem Grundstück stehen dürften. Es handelt sich nicht um ein Wasserschutzgebiet oder einen ähnlich schützenswerten Bereich. Gibt es solche Vorgaben wirklich? Was wäre zu unternehmen damit die Mülltonnen verlegt werden können/dürfen?
_________________
Vielen Dank

amigo!
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UG
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 606
Wohnort: nördliche Halbkugel

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst sollte der Verwalter gefragt werden, worauf sich diese Vorgabe stützt.
Es kann möglich sein, dass ein Müllcontainerplatz in den Plänen zur Baugenehmigung eingezeichnet ist. Ob das aber bindend ist bezweifle ich, man könnte in einem solchen Fall beim örtlichen Bauordnungsamt nachfragen.
Wenn es keine nachvollziehbaren rechtlichen Gründe gibt, die gegen eine Verlegung des Müllplatzes sprechen, dann kann der betreffende Eigentümer bei der Verwaltung einen TOP zur nächsten ETV fordern und dann beschließen die Eigentümer über eine Verlegung.
_________________
Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben!
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Klaus05
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 165
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
vermutlich geht es hier um eine Nutzungsänderung ?
Wenn in der Teilungserklärung dieser Platz als Abstellplatz für die Mülltonnen definiert wurde und nun verlegt werden soll (z.B. auf einem Stück des Garagenhofes, des Gemeinschaftsgartens, etc.) handelt es sich hier um eine Nutzungsänderung, der ALLE Wohnungseigentümer zustimmen müssen.

Mfg.
Klaus
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Meine Beiträge erstelle ich nach bestem Wissen und Gewissen. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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Edelmieter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 18:26    Titel: Re: Mülltonnen auf dem Grundstück Antworten mit Zitat

amigo hat folgendes geschrieben::
Was wäre zu unternehmen damit die Mülltonnen verlegt werden können/dürfen?

Möglicherweise wäre der bessere Weg, die Eigentümergemeinschaft aufzufordern, die Geruchsbelästigung abzustellen. Der Ball liegt dann in der anderen Spielfeldhälfte.
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amigo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.05.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Eure Antworten Idee

amigo
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