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Amtseid einer Bundesregierung

 
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fakir19
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.12.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 08:55    Titel: Amtseid einer Bundesregierung Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe mal da eine Frage. Wenn eine Regierung gewählt wurde, dann leistet sie ja den Amtseid. Dort heißt es doch so schön, "ich schwöre Schaden vom deutschen Volk abzuwenden". Meine Frage nun, ist das nur eine dumme Floskel oder kann der einfache Bürger, wenn er es begründen kann wg. Verletzung des Amtseids die Regierung verklagen?

Danke für die Antworten.
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber fakir19,

der Trick dabei ist, dass

fakir19 hat folgendes geschrieben::
wenn er es begründen kann


nicht gelingen kann. In Fachkreisen heisst das Phänomen "Organisierte Unverantwortlichkeit".
_________________
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Außerdem gibt es keinen Straftatbestand des "Amtsmeineids".
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Mir täte auch das arme Gericht leid, das (im Streitfalle - aber irgendeiner streitet ja immer -) letztlich hinsichtlich jeder einzelnen Regierungsentscheidung bestimmen müsste, ob sie dem Volk nun Nutzen oder Schaden gebracht hat. Genau diese Frage wird ja unter den Parteien und auch in der Öffentlichkeit häufig kontrovers diskutiert. Soll das Gericht nun entscheiden, wessen Ansicht die richtige ist?

Geht es um konkrete Rechtsverstöße, haben wir die Verwaltungs- und Verfassungsgerichte. Ansonsten handelt es sich um politische Bewertungen, und für die ist der Wahltag dann Zahltag. Das ist keine Aufgabe für Gerichte.

Gruß,
moro
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Außerdem gibt es keinen Straftatbestand des "Amtsmeineids".

Das revidier ich mal.
Irgendwie hatte ich im Kopf, dass in §154 StGB irgendwas spezielleres steht. Der Bundestag ist aber wohl schon eine "zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle" sein .
Einen eigenen Tatbestand brächte es also gar nicht.
_________________
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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Das revidier ich mal.


Ist nicht nötig. Liest man die §§ 153-163 StGB im Zusammenhang (insbesondere die Ausgangsnorm des § 153), so sieht man, dass es um falsche Aussagen von Zeugen und Sachverständigen geht, das heißt, um Aussagen über tatsächliche Geschehnisse der Vergangenheit. Es geht nicht um Vorsätze und Verpflichtungen von Ministern für zukünftiges Handeln.

Gruß,
moro
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Weil ich die Frage in einem anderen Thread habe und sie hier reinpasst:

Angenommen ein Innenminister entwirft und propagiert ein Gesetzn, dass die Befugnisse des Sicherheitsbehoerden erweitert und dabei in die Grundrechte die Buerger eingreift.

Was klar ist und auch dem Innenminister klar ist, ist dass der Eingriff in die Grundrechte unter anderem natuerlich nur verfassungsrechtlich zulaessig ist, wenn er verhaeltnissmaessig ist, also der "Schaden" fuer die Grundrechte durch irgendeinen Nutzen mehr als ausgeglichen wird.(Es gibt natuerlich noch andere Bedinungen die erfuellt sein muessen, z.b. darf der Wesensgehalt nicht vereltzt werden.)

Dies sei jetzt auch der Knackpunkt bei diesem Gesetz(z.b. es werden vermehrt Daten erhoben, um Terroranschlaege zu verhindern und Kriitker glauben, dass diese Daten da gar nichts bringen).

Der Innenminister wisse nun absolut sicher, dass das neue Gesetz fuer niemanden die Sicherheit auch nur im geringsten erhoehe und auch sonst keinerlei Nutzem hat, der die verstaerkte Ueberwachung rechtfertigen koennte. Der Innenminister weis also absolut sicher, dass sein Gesetz nicht mit dem GG vereinbar ist. Wenn er nun trotzdem gegenueber dem Parlament und allen anderen die Fragen wahrheitswidrig behauptet es gaebe einen Nutzen, der den Eingriff rechtfertige, verstoesst er damit gegen ein Gesetz, dass eine Strafe zur Folge haben koennte, sofern man es ihm nachweisen kann und seine eventuelle Immunitaet aufgehoben wird?
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ZetPeO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Der Amtseid hat also nur eine symbolische und keine rechtliche Bedeutung.

Dann müsste ein Amtsantritt aber auch trotz Verweigern der Eidesleistung
möglich sein.
Für einen Verteidigungsminister, Innenminister, Gesundheitsminister
oder Justizminister, um nur Beispiele, ohne Wertung natürlich, zu nennen.


Gr.
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
Der Amtseid hat also nur eine symbolische und keine rechtliche Bedeutung.

Gr.
ZetPeO


Meine Frage bezieht sich aber nicht nur auf den Amtseid.

z.b. stgb 81:
"§ 81 Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

1.
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2.
die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren."
Wenn ein Minister also unter anderem mit Drohungen versucht ein seines Wissens verfassungsfedinliches Gesetz durchzubringen, dann koennte das Hochverrat in minder schwerem Fall sein.

Nur wenn er bloss luegt, dann greift das nicht.
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