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Bauvertragsabschluss nach fehlerhafter Beratung

 
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HCforlife
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.10.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 10:25    Titel: Bauvertragsabschluss nach fehlerhafter Beratung Antworten mit Zitat

Hallo,

zunächst möchte ich vorausschicken, dass ich mir nicht sicher bin, ob diese Frage unter Baurecht korrekt angesiedelt ist. Ich habe als Beispiel einen Bauvertrag gewählt, aber vielleicht ist die Antwort auf einer allgemeineren vertragsrechtlichen Ebene zu suchen. Falls die Frage woanders besser aufgehoben ist und jemand die entsprechenden Rechte hat: bitte verschieben.

Jetzt aber zu meiner Frage: Nehmen wir an, Person A möchte ein Haus bauen und erhält dafür ein Angebot von einem Vertriebsmenschen V. A bittet V um Schätzwerte, mit welchen zusätzlichen Kosten er zu rechnen hat, die nicht im Angebot enthalten sind. V nennt ihm vor Zeugen eine Reihe von Summen, was beispielsweise die Hausanschlüsse "allerhöchstens" kosten würden und womit man für Erdan- und -abfuhr rechnen sollte ("auf gar keinen Fall mehr als..."). Weil A ein vorsichtiger Mensch ist, schlägt er auf jede dieser Summen großzügig noch etwas drauf und kalkuliert auf dieser Basis seine Baunebenkosten. Er stellt fest, dass die Gesamtkosten (Angebot + Nebenkosten) für ihn tragbar und günstiger als bei Vs Mitbewerbern sind und unterschreibt den Vertrag.

Während des Hausbaus stellt sich schnell heraus, dass Vs Schätzungen weit untertrieben waren und auf A mehrere zehntausend Euro an höheren Kosten zukommen. Er stellt V zur Rede. Dieser räumt die Fehleinschätzung ein und begründet sie damit, regionale Unterschiede nicht berücksichtigt (er hatte bisher noch kein Haus in der betreffenden Gegend verkauft) und sich das Grundstück vor Ort nicht angesehen zu haben.

Vs Fehlereingeständnis nützt A herzlich wenig, solange V sich nicht bereit erklärt, für die höheren Kosten zumindest anteilig einzustehen. Es ist natürlich nicht so, dass A keinen Gegenwert für die Kosten hätte, denn sie sind ja während des Baus tatsächlich entstanden. Aber wenn A diese Kosten vorher hätte absehen können, hätte er vielleicht mit einer anderen Firma oder überhaupt nicht gebaut.

Die Frage ist also: Hat A eine rechtliche Handhabe, um von V entschädigt zu werden?

Ich freue mich auf eure Antworten!

HC

PS: Natürlich gibt es in dem Beispiel auch noch eine Hausbaufirma H. Diese hält sich aber bedeckt und verweist auf die alleinige Verantwortung ihres Vertriebspartners für seine Beratungsleistungen.
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Chub
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 30.10.08, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe keine generelle Möglichkeit einer Handhabe.

Was steht in dem Vertrag mit dem Vertriebler?
_________________
Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma

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Jerry Maus
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