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Ab wann ist jemand Reiseveranstalter

 
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andre33
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 07:41    Titel: Ab wann ist jemand Reiseveranstalter Antworten mit Zitat

Wenn A eine Homepage hat, über die er 2-3 Appartements von ausländischen Freunden unentgeltlich vermittelt, muß er dann ein eingetragener Reiseveranstalter sein?
Die Website von A ist gewerblich, da es dort z.B. Partnerprogramme für Bücher gibt.
Kann ein Mitbewerber B oder ein entsprechender Verein C ihn dafür abmahnen oder anderweitig belangen.
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich einmal fallen reine Appartementvermittlungen nicht unter das Reiserecht, sondern unter das Mietrecht. Daher müssen beispielsweise reine Appartementenanbieter auch keine Insolvenzschutzversicherung haben. Denn diese ist nur anzuwenden "für Reisen, die aus mindestens zwei Leistungen zu einem Preis angeboten werden".

Wenn nun jemand auf einer gewerblichen Seite Leistungen anbietet, welcher Art auch immer, ist es natürlich für den Konsumenten = Surfer nebensächlich, ob mit oder ohne Gewinn für den Anbietenden.

Daher meine ich, dass in diesem Fall zumindest eine entsprechende Gewerbeberechtigung vorliegen muss - oder zumindest diese unentgeltliche Vermittlung derart dargestellt wird, dass es für jedermann erkennbar ist, dass es sich dabei nicht um das eigentliche Produkt der Homepage handelt, sondern um eine echt private Angelegenheit.

Gruß
Peter
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andre33
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

nehmen wir an, dass A natürlich ein Gewerbe auf die Betreibung der Seite hat, da Sie sich mit einem Urlaubsland beschäftigt und hier auch Partnerprogramme laufen, die ja eine Gewinnerzielungsabsicht haben, muss A dann weitere Genehmigungen zum Vermitteln von Appartements haben? Also gibt es z.B. eine Organisation, Behörde oder ähnliches, wo er als Vermittler gemeldet sein muß?
Was, wenn B ein Veranstalter wäre und in einem öffentlichen Forum sagen würde, A muss zufrieden sein, dass Ihn da bisher niemand angezeigt hat, denn das würde teuer werden? Ist da juristisch irgendwas haltbar oder einfach mal die Meinung eines evtl. Konkurrenten, der nicht sachkundig ist?
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andre33
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich vergaß zu fragen, was wäre, wenn einer der 3 in seiner Pension auch Halbpension für seine Gäste mit anbietet? Ändert sich dann der Sachverhalt?
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nce
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem "Werbung für Reiseleistungen auf (im erweiterten Sinne) touristischen Websites" berührt drei Rechtsgebiete:

1. Medienrechtliche Fragen: Eine Website, die ordentlich nach journalistischen Grundsätzen gearbeitet ist, weist Anzeigen natürlich als solche aus. Wenn man das aus irgendwelchen Gründen nicht tun will (zum Beispiel, weil die Werbung um so überzeugender ist, wenn man sie nicht als solche kennzeichnet Mit den Augen rollen), sollte man sich Gedanken über 2. und 3. machen:

2. Reisevertragsrechtliche Fragen: Ob das Reisevertragsrecht greift, hängt natürlich von der jeweiligen Gestaltung des Vermittlungs-Angebots ab. Zunächst einmal kommt es darauf an (kurz gefasst), ob der Betreiber der Website mehrere Reiseleistungen im Bündel unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung anbietet. Aber Achtung: das Reisevertragsrecht wird durchaus auch auf die Vermittlung von Ferienwohnungen angewendet!

3. Gewerberechtliche Fragen: Auf einer gewerblich betriebenen Internetseite geht natürlich jeder davon aus, dass Leistungen gewerblich angeboten werden, egal, ob man damit tatsächlich Gewinne erzielt oder nicht. Wenn ein Website-Betreiber regelmäßig Reiseleistungen vermittelt, sollte er schon darüber nachdenken, die Tätigkeit als RB oder RV in seine Gewerbeanmeldung aufzunehmen. Beschränkungen dafür bestehen in Deutschland nicht - allerdings sind einige gesetzliche Auflagen (z.B. Informationspflichtenverordnung) zu beachten und es gibt eine Reihe von Versicherungen, die man haben muss (Insolvenzabsicherung) bzw. haben sollte (z.B. Veranstalter-Haftpflicht). Keine ganz billige Sache, nebenbei!

Nils-Christian Engel
(Moderator des Forums für Reiserecht)
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andre33
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten. Um allen Streitereien aus dem Wege zu gehen, wird A wohl am besten beide Dinge klar auseinanderhalten. Das heißt, die Appartements sollte A auf einer anderen Domain anbieten, aus deren Inhalt mehr als deutlich hervorgeht, dass alles rein privat ist!
Schade, dass so banale Dinge immer häufiger Probleme und Ärger nach sich ziehen!
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nce
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 13:46    Titel: rein privat? Antworten mit Zitat

Für alle Domains dieser Welt, die von Deutschland aus betrieben werden, gilt: Wie lange etwas "rein privat" ist und ab wann es "gewerblich" ist, das dürfte die Person A ja wissen, da sie ja schon ein Gewerbe betreibt Winken

Nicht nur für den Einzelhandel wurde die Lebensweisheit geboren: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste!

Und die Kombination von genauem Lesen und selbständigem Denken macht immer noch am schlauesten.

Nils-Christian Engel
(Moderator des Forums für Reiserecht)
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andre33
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ja der Haken!
Ein Gewerbe nach deutscher Gesetzgebung muss sein, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt! Genau dass ist ja bei A in Bezug auf die Vermittlung der Appartements nachweislich nicht der Fall! Er betreibt eine Seite, hat dafür brav das Gewerbe angemeldet, da er wahrscheinlich klar denken kann. Da er Freunde hat, die Fragen ober er nicht für Sie Werbung schalten kann (ebenfalls unentgeltlich), wird daraus nun in good old germany ein Problem! Aber wie schon richtig geschrieben.... von Deutschland aus betrieben. In anderen Ländern wäre sowas kaum möglich. Wir denken in D zwar, dass wir mit unseren Gesetzen alles toll geregelt haben, aber das Gegenteil ist der Fall! Wir kriegen immer weniger geregelt, weil wir soviele Regeln haben! Aber egal, man kann sowieso nix daran ändern. Nun ist vermutlich durch A alles brav getrennt. Mal sehen wann der nächste sich an irgendwas stößt. Vielleicht ist ja eine Farbe schon verboten? Winken Soll es ja im Hinblick auf prägnante Farben schon Probleme gegeben haben, weil Sie in irgendwelchen geschützten Marken sehr dominant waren. Da kriegt A ja wahrscheinlich langsam Verfolgungswahn!
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nce
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

andre33 hat folgendes geschrieben::
... Da er Freunde hat, die Fragen ober er nicht für Sie Werbung schalten kann ...


Nils-Christian Engel hat folgendes geschrieben::
... Eine Website, die ordentlich nach journalistischen Grundsätzen gearbeitet ist, weist Anzeigen natürlich als solche aus. ...


Nils-Christian Engel hat folgendes geschrieben::
Und die Kombination von genauem Lesen und selbständigem Denken macht immer noch am schlauesten.


Ich persönlich lebe sehr gern in diesem Land Lachen

Nils-Christian Engel
(Moderator des Forums für Reiserecht)
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Amati
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 20:20    Titel: freiberufl. Lehrerin an einer VHS?!? Antworten mit Zitat

Ich bin Englischlehrerin an der VHS und berufsbedingt gefragt worden, ob ich nicht eine Reise nach England anbieten kann. Gesagt, getan, doch niemand kann mir meine Fragen nach den Rechten und Pflichten beantworten. Bisher steht nur der Werbetext und ich bekomme kalte Fuesse...

Ich habe gelernt, dass man als Veranstalter gilt, wenn man im Jahr mehr als 5 Reisen anbietet. Ausserdem muss man eine Insolvenzschutzversicherung haben, denn diese ist anzuwenden "für Reisen, die aus mindestens zwei Leistungen zu einem Preis angeboten werden" (Busreise, Hotelunterkunft, Besichtigunge, etc.) Trifft alles auf mich zu.

Wie sieht es aber fuer mich als freiberufliche Lehrkraft aus? Ich moechte nicht auf ausstehenden Kosten sitzen bleiben oder haftbar sein...

Ich bitte um Hilfe.
Gruss
Dunja
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nce
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Vorsicht! Das mit den 5 Reisen im Jahr ist eine gefährliche Sache. Die Faustregel dient nur dazu, die Schwelle zu bestimmen, ab der Reiseveranstaltungen nicht mehr "gelegentlich" stattfinden. Die Haftung als RV ist davon völlig unberührt.

Das Thema "Insolvenzabsicherung" ist Klackerkram gegen die wirklichen Risiken solcher Aktionen. Hier eine Horrorstory, mein Lieblingsbeispiel zum Thema: "Schwarztouristik":

Ein Student, nennen wir ihn A, organisiert für sich und die Freunde B und C eine Skireise. Er sagt: "Ich organisiere alles und sage Euch, was es kostet." Kein Stress also, und da A, B und C sich wirklich gut verstehen, macht A nicht mal Gewinn bei der Sache. Nachdem er also Flug, Hotel und sogar das Heliskiing gebucht hat, kriegen B und C einen Zettel mit dem Betrag und der Kontonummer von A. Sie wollen ihm nicht lange was schuldig bleiben und überweisen den Pauschalbetrag umgehend.

Alles ist sonnig, bis Freund B beim Absprung aus dem Helikopter unglücklich stürzt und infolge dieses Unfalls querschnittsgelähmt ist. Freundschaft hin oder her: Vor Gericht wird festgestellt, dass

- A wegen seiner umfassenden Organisation der Reise und dem pauschalierten Preis als Reiseveranstalter aufgetreten ist,

- ihn daher besondere Verkehrssicherungspflichten trafen; die hat er verletzt, denn der Unfall wurde nicht durch ein ungeschicktes Abspringen von Freund B verursacht, sondern durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen,

- B daher Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen A zustehen.

Viel Geld, wie man sich vorstellen kann, das A allerdings nicht hat als armer Student.

Fazit: Nicht nur A sitzt gewaltig in der Tinte. B, der den physischen Schaden hat, sieht vom nicht-versicherten A keinen Cent.

Wenn ich an dieser Stelle mal wirklich einen Rat geben darf: Finger weg!

Lösungsmöglichkeit:

Ein Reisebüro oder einen Reiseveranstalter suchen, der die Sache in seinem Namen veranstaltet und für die versicherungsmäßige Absicherung sorgt. Du machst in seinem Auftrag die Reiseleitung und alle sind glücklich. Dass die Teilnehmer dadurch vielleicht ein paar Euro mehr zahlen, sollte man ihnen verständlich machen können. Das Plus an Sicherheit ist groß genug.

Nils-Christian Engel
Moderator


Zuletzt bearbeitet von nce am 27.04.05, 20:47, insgesamt 2-mal bearbeitet
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nce
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Nachtrag: VHSn, die Reisen anbieten, arbeiten ihrerseits mit Reisebüros und -veranstaltern zusammen. Warum, ist ja klar geworden ... vielleicht ergibt sich mit Deiner VHS auch ein Weg, zumindest erfährst Du da von geeigneten Touristik-Unternehmen.

Nils-Christian Engel
Moderator
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, Nils... VHSsss... sie lassen schon die Reisen von einem Reisebüro zusammenstellen - aber viele übersehen dann - weil sie ja noch ihren persönlichen Aufschlag für Aussendung, Porto, Werbung, Reiseleiter von der VHS usw. aufschlagen - dass sie dann selbst zum Veranstalter werden.

"...aber wir schreiben doch, dass das RB XY der Veranstatler ist..."

Klar, dann passiert beispielsweise, dass der Reiseleiter von VHS einen Fehler begannen hat und die Kunden gehen zum Reisebüro XY. "Sorry," sagt dieses "aber ich wusste gar nicht davon, dass wir offiziell Veranstalter sind. Der Reiseleiter war auch nicht von uns. Wir haften nur für die Leistungen, die wir der VHS angeboten haben".

Kunden gehen also zur VHS, meist ein Verein, und der wird wohl haften müssen.

Gleiches gilt für Professoren, für Kirchengemeinden und andere Vereine, die Reisen organisieren. Meist gibt es allerdings eine übergeordnete Haftung (Schulerhalter, Gemeinde usw.). Aber man sollte den versicherungsrechtlichen Aspekt auf keinen Fall aus den Augen lassen.

"Ja, ja, die Reisebüros - die wollen ja nur verdienen." - Korrekt --> siehe auf meinen Seiten beim "Das Thema: Ist Geld verdienen unanständig?". Aber Reisebüros bieten i. d. R. auch dafür Know-How und ausreichend Versicherungsschutz... umsonst ist der Tod, und den zahlt man mit dem Leben...

Gruß
Peter[/b]
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nce
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Da schau her, da muss Holzauge also noch wachsamer sein als ich dachte Winken Ich selbst kenne nur ein paar Beispiele von reiseanbietenden VHS, und die machen das allesamt völlig korrekt. Kann mir aber gut vorstellen, dass es die von Dir geschilderten Probleme gibt.

Übrigens habe ich den Eindruck, dass viele RBs überhaupt nicht sehen, was für ein Potential in diesem Bereich steckt. Und dem entsprechend haben viele auch nicht das Know-How bzw. die Unternehmensstrukturen, die eine entsprechende Tätigkeit erfordern würde. Aber das wäre eher ein Thema fürs touristikernet Winken

Nils-Christian Engel
Moderator
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