Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schadenersatzanspruch bei Gepäckverlust
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schadenersatzanspruch bei Gepäckverlust

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
kik190473
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 15:37    Titel: Schadenersatzanspruch bei Gepäckverlust Antworten mit Zitat

Ich bin vor über einem Jahr mit Egypt Air nach Ägypten geflogen. Ich habe mein (Sport)Gepäck beim Check-In in Deutschland aufgegeben und es ist nie in Ägypten angekommen. Nach über einem Jahr Schriftverkehr habe ich jetzt eine Entschädigung von ca. 400 Dollar zugesichert bekommen. Das Gepäck hatte einen Wert von über 2000 Euro (ca. 30 kg), eine Inhaltsliste lag der Fluggesellschaft vor.
Ist die Entschädigung in dieser geringen Höhe gerechtfertigt? Ich habe gelesen, dass nach dem Montrealer Abkommen die Haftung zwar auf 1.000 SZR beschränkt ist, aber das ist immer noch mehr als 400 Dollar.

Was bedeutet SZR?
Falls dieser Betrag zu gering ist, wie kann ich gegen die Fluggesellschaft vorgehen?

Vielen Dank im Voraus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Auch das neue Montrealer Abkommen ist erst seit letztem Sommer in Kraft, wenn ich mich nicht irre.

Normalerweise muss man wertvolles Gepäck beim Check in getrennt an- und aufgeben und zahlt dafür auch extra.

Soweit ich das bisher verfolgen konnte, ist das aber alles noch eine Streitfrage: muss die Fluglinie auch teures, nicht angegebenes Gepäck bezahlen --> weil Transportvertrag vorlag oder kann sie sich auf die Haftungsgrenzen zurück ziehen?

Ich denke, hier wird wohl nur ein Anwalt im Moment Klarheit schaffen können.

Gruß
Peter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
nce
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

kiki190473 hat folgendes geschrieben::
Was bedeutet SZR?


Hier gehts zum einschlägigen Wikipedia-Artikel.

Zur Frage der Haftung gab es unlängst ein interessantes Urteil.

Nils-Christian Engel
Moderator
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

zum vom Nils zitierten Urteil:

---> gilt aber nur für aufgebrochenes Gepäck !!! Nicht für verschwundenes....

Gruß
Peter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
nce
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Klar! Habe mich nur gefragt, ob die Beweislastfrage nicht auch in anderen Zusammenhängen zu einer anderen Rechtsprechung führen wird Winken Obhut ist ja schließlich irgendwie Obhut ...

tagesschau.de hat folgendes geschrieben::
Das gelte nur dann nicht, wenn die Airline für den Schaden eine Ursache nachweise, die sie nicht zu verantworten habe, urteilten die Richter.


Nils-Christian Engel
Moderator
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

@Nils

--> aufgebrochenes Gepäck --> Airline haftet ---> irgendwo verständlich

--> abhanden gekommenes Gepäck --> Beweislast bei Airline --> ebenfalls nachvollziehbar

--> Gepäck kommt an, und innen drinnen fehlt was; keine Beschädigung, nix... --> wie beweist der Kunde, dass er es am Flughafen bei Aufgabe drinnen gehabt hat, das, was angeblich weg ist?

Zwei große Koffer, aufgegeben, schwer war's, Sand war drinn
kommen nicht an
jetzt auf einmal waren Goldbarren drinn ...

da wird es dann sicherlich schon schwieriger für uns beide Hobbyrechtler, meinst net auch?

Herzliche Grüße
Peter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
nce
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

So schwer wie die beschwerten Koffer ist die Frage in der Praxis nicht, da könnte ich Dir so manches Liedlein singen, tue ich aber nicht in der Öffentlichkeit, weil wir ja niemanden auf dumme Gedanken bringen wollen ...

Sehr glücklich

Nein, die Airlines werden Betrugsversuche natürlich verfolgen, unter Umständen strafrechtlich.

Nils-Christian Engel
Moderator
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.