Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 27.04.05, 15:37 Titel: Schadenersatzanspruch bei Gepäckverlust
Ich bin vor über einem Jahr mit Egypt Air nach Ägypten geflogen. Ich habe mein (Sport)Gepäck beim Check-In in Deutschland aufgegeben und es ist nie in Ägypten angekommen. Nach über einem Jahr Schriftverkehr habe ich jetzt eine Entschädigung von ca. 400 Dollar zugesichert bekommen. Das Gepäck hatte einen Wert von über 2000 Euro (ca. 30 kg), eine Inhaltsliste lag der Fluggesellschaft vor.
Ist die Entschädigung in dieser geringen Höhe gerechtfertigt? Ich habe gelesen, dass nach dem Montrealer Abkommen die Haftung zwar auf 1.000 SZR beschränkt ist, aber das ist immer noch mehr als 400 Dollar.
Was bedeutet SZR?
Falls dieser Betrag zu gering ist, wie kann ich gegen die Fluggesellschaft vorgehen?
Auch das neue Montrealer Abkommen ist erst seit letztem Sommer in Kraft, wenn ich mich nicht irre.
Normalerweise muss man wertvolles Gepäck beim Check in getrennt an- und aufgeben und zahlt dafür auch extra.
Soweit ich das bisher verfolgen konnte, ist das aber alles noch eine Streitfrage: muss die Fluglinie auch teures, nicht angegebenes Gepäck bezahlen --> weil Transportvertrag vorlag oder kann sie sich auf die Haftungsgrenzen zurück ziehen?
Ich denke, hier wird wohl nur ein Anwalt im Moment Klarheit schaffen können.
Klar! Habe mich nur gefragt, ob die Beweislastfrage nicht auch in anderen Zusammenhängen zu einer anderen Rechtsprechung führen wird Obhut ist ja schließlich irgendwie Obhut ...
tagesschau.de hat folgendes geschrieben::
Das gelte nur dann nicht, wenn die Airline für den Schaden eine Ursache nachweise, die sie nicht zu verantworten habe, urteilten die Richter.
--> abhanden gekommenes Gepäck --> Beweislast bei Airline --> ebenfalls nachvollziehbar
--> Gepäck kommt an, und innen drinnen fehlt was; keine Beschädigung, nix... --> wie beweist der Kunde, dass er es am Flughafen bei Aufgabe drinnen gehabt hat, das, was angeblich weg ist?
Zwei große Koffer, aufgegeben, schwer war's, Sand war drinn
kommen nicht an
jetzt auf einmal waren Goldbarren drinn ...
da wird es dann sicherlich schon schwieriger für uns beide Hobbyrechtler, meinst net auch?
So schwer wie die beschwerten Koffer ist die Frage in der Praxis nicht, da könnte ich Dir so manches Liedlein singen, tue ich aber nicht in der Öffentlichkeit, weil wir ja niemanden auf dumme Gedanken bringen wollen ...
Nein, die Airlines werden Betrugsversuche natürlich verfolgen, unter Umständen strafrechtlich.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.