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Verfasst am: 15.10.08, 15:40 Titel: Lärm vs. Hausordnung & BImSchG
Voraussetzung:
Die Hausordnung einer WEG sieht die die abendliche Ruhezeit ab 18 Uhr vor. Ein Eigentümer/ein Mieter verursacht in der Zeit zwischen 18 Uhr und 20 Uhr Lärm (Bohren, Hämmern ec.) durch Einzug / Renovierung.
Frage:
- Darf jene Person seine lärmenden Arbeiten bis 20 Uhr gem. BImSchG fortsetzen oder gilt die Hausordnung?
- Welche gesetzlichen Sanktionen greifen, wenn sich jene Person nicht an die Hausordnung hält? (Sofern die Hausordnung in diesem Fall Vorrang hätte)
- Dürfen gewerbliche Handwerker während der Mittagsruhe durcharbeiten?
PS: Habe leider keinen passenden, exitierenden Thread gefunden, ohne den Rest meines Lebens im Archiv zu recherchieren.
Gesetzliche Sanktionen für Verstöße gegen die Hausordnung find ich klasse
Außer der Tatsache, dass man sich unbeliebt macht wird bei Verstößen wohl nix wesentliches passieren. _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Voraussetzung:
Die Hausordnung einer WEG sieht die die abendliche Ruhezeit ab 18 Uhr vor. Ein Eigentümer/ein Mieter verursacht in der Zeit zwischen 18 Uhr und 20 Uhr Lärm (Bohren, Hämmern ec.) durch Einzug / Renovierung.
Frage:
- Darf jene Person seine lärmenden Arbeiten bis 20 Uhr gem. BImSchG fortsetzen oder gilt die Hausordnung?
- Welche gesetzlichen Sanktionen greifen, wenn sich jene Person nicht an die Hausordnung hält? (Sofern die Hausordnung in diesem Fall Vorrang hätte)
- Dürfen gewerbliche Handwerker während der Mittagsruhe durcharbeiten?
PS: Habe leider keinen passenden, exitierenden Thread gefunden, ohne den Rest meines Lebens im Archiv zu recherchieren.
Warum soll der Lärm dem Vermieter stören wohnt der denn in dem Haus? _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
@ Tastenspitz
Bei der deutschen Überreglementierung gibt es m.E. nichts, was es nicht gibt - trägt es noch so sehr zur Erheiterung bei....
@ Chess45
Ist eigentlich ja unerheblich, wenn der Beschwerdeführer ein "dritter" Mitbewohner ist.
Desweiteren ist es ja egal, ob der Eigentümer oder ein Mieter diesen Lärm verursacht. In dem Fall glaube ich nicht, dass Hausordnung und Gesetz einen Unterschied beim Status der Person machen.
Daraus ergibt sich einfach die Frage, ob zwischen zwischen 18 Uhr (Ruhezeit gem. Hausordnung) und 20 Uhr (Ruhezeit gem. Bundesimmesionsgesetz) handwerkliche Arbeiten ausgeführt werden dürfen wie Bohren, Hämmern und dergleichen mehr.
Sollten in diesem Zeitraum diese Arbeiten nicht gestattet sein, ist die Frage, welche
Maßnahmen und Sanktionen die WEG ergreifen kann.
@ Tastenspitz
Bei der deutschen Überreglementierung gibt es m.E. nichts, was es nicht gibt - trägt es noch so sehr zur Erheiterung bei....
Vielleicht verdeutlicht dieses Image das, das ich meine, etwas mehr!
@ Chess45
Ist eigentlich ja unerheblich, wenn der Beschwerdeführer ein "dritter" Mitbewohner ist.
Desweiteren ist es ja egal, ob der Eigentümer oder ein Mieter diesen Lärm verursacht. In dem Fall glaube ich nicht, dass Hausordnung und Gesetz einen Unterschied beim Status der Person machen.
Daraus ergibt sich einfach die Frage, ob zwischen zwischen 18 Uhr (Ruhezeit gem. Hausordnung) und 20 Uhr (Ruhezeit gem. Bundesimmesionsgesetz) handwerkliche Arbeiten ausgeführt werden dürfen wie Bohren, Hämmern und dergleichen mehr.
Sollten in diesem Zeitraum diese Arbeiten nicht gestattet sein, ist die Frage, welche
Maßnahmen und Sanktionen die WEG ergreifen kann.
Daraus ergibt sich einfach die Frage, ob zwischen zwischen 18 Uhr (Ruhezeit gem. Hausordnung) und 20 Uhr (Ruhezeit gem. Bundesimmesionsgesetz) handwerkliche Arbeiten ausgeführt werden dürfen wie Bohren, Hämmern und dergleichen mehr.
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben der Hausbewohner untereinander.
Sie kann vom Hauseigentümer selbst, oder per Beschluss von einer Eigentümergemeinschaft aufgestellt werden.
Bei ständigen Verstößen gegen die Hausordnung kann man versuchen, über die Hausverwaltung Abhilfe zu schaffen. Die kann zumindest einen Mieter abmahnen, bei einem Wohnungseigentümer wird's schwieriger.
Letztendlich ist "Lärm" eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Wenn jemand renoviert, dann sollte man als Mitbewohner entsprechende Toleranz zeigen und sich nicht an irgendwelchen Vorschriften hochziehen.
Bis 20:00 Uhr kann der Nachbar an Werktagen bei Renovierungsarbeiten auch mit einem Presslufthammer arbeiten. Dann wird er vielleicht auch schneller fertig. _________________ Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben!
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