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kapselfibrose nach nachblutungen - wer haftet?

 
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 93

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 19:41    Titel: kapselfibrose nach nachblutungen - wer haftet? Antworten mit Zitat

hallo,

eine patientin unterzieht sich eine aus eigenen mitteln finanzierten brustvergrößerungbei einer renomierten deutschen klinik.
während der op läuft irgendetwas schief, was zu blutungen in der linken brust führt, worauf die patientin ein paar stunden später noch einmal zur nachoperation in den op gebracht wird.
was zu der blutung geführt hat, wurde später nicht weiter erläutert.
die patientin bekam drei tage später die zur dreinage dienenden schläuche bei vollen bewußtsein aus der brust gezogen, wobei das entfernen aus der linken brust massiv mehr schmerzen verursachte als bei der brust, bei der die op normal verlaufen war.
nach entlassung tropfte noch zwei tage lang immer wieder etwas blut aus der linken wunde, während aus der rechten nichts austrat
um den dreinagekanal der linken brust bildeten sich größere blutergüsse, des weiteren zogen schmerzen vom drainagekanal bis ca 15 cm unterhalb der brust (seitlicher bauchbereich). die abheilung der linken brust dauerte insgesamt länger als die der rechten.
bei zwei nachfolgeuntersuchungen wurde keine auffälligkeit bemerkt. eine bis heute erhöhte schmerzempfindlichkeit der linken brust bleibt ungeachtet und wurde bisher der noch nicht komplett vollzogenen regeneration des umgebenden gewebes zugesprochen.

etwa ein halbes jahr später beginnt sich nun ander linken brust eine kapselfibrose zu bilden, während die rechte brust rvollkommen mängelfrei ist.

laut lektüre ist angeblich noch nicht klar erforscht was zu einer kapselfibrose führt, allerdings wird vermutet, dass nachblutungen und/oder eine bakterienbesiedlung des implantates auslöser sein können.(siehe zB. wikipedia).

hier fällt ins auge, dass bei der patientin in der tat komplikationen mit der folge einer nachblutung und eines neuerlichen öffnens der brust stattgefunden haben, wobei zudem vermutet werden könnte, dass auch keime hätten eintreten können.

zunächst sieht es so aus, als müsse die patientin bei fortschreitender fibrose eine nachbehandlung selbst zahlen. in wie weit könnte nachgewiesen werden, dass bei der operation möglicher weise ein fehler unterlief, welcher hernach zu der fibrose führte? gibt es vergleichsfälle, urteile, lektüre, etc.?

vielen dank.
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MartinZirkus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 02:07    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

Blutungen/Nachblutungen gehören zu den "üblichen" OP-Risiken. Darüber wird i.d.R. vor der OP aufgeklärt. Das Auftreten einer Blutung allein heisst noch lange nicht, das etwas "schief" lief.

Auch Kapselfibrosen gehören bei Brustimplantaten zu den üblichen und häufigen Komplikationen. Hier einen speziellen Zusammenhang zur Blutung herzustellen, dürfte schwierig sein.

Die Patientin hat Recht auf Einsicht in Ihre Krankenakte, bzw. auf (kostenpflichtige!) Kopien. Der OP-Bericht sollte nötige Details liefern. Wie man dann weiter vorgeht, sollte man dann genau abwägen - wenn sorgfältig aufgeklärt wurde, muß wohl am Ende eine fehlerhaft verlaufene OP bewiesen werden.
Dies dürfte nach meiner Einschätzung sehr schwierig sein, denn Blutungen / Nachblutungen kommen immer wieder einmal vor und haben oft Ursachen, die nicht beim Chirurgen zu suchen sind.

Gruß

MZirkus
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