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Nach genauerem Auseinandersetzen mit dem MoMiG ist mir folgende Frage bzw. Problem aufgefallen.
Gemäß § 5a GmbHG (n. F.) hat eine Gesellschaft mit einem minderen Stammkapital (unter 25.000 €) die Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" anstelle "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" zu führen. In § 49 Abs. 1 StBerG ist die Voraussetzung für die "Steuerberatungsgesellschaft", daß es sich unter anderem um eine GmbH handelt, die neue "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" ist nicht aufgeführt und auch nicht im MoMiG ergänzt.
Muß es sich wortgetreu um eine GmbH handeln, wenn man eine Steuerberatungsgesellschaft bilden will oder reicht die neue UG (haftungsbeschränkt), die ja faktisch eine GmbH darstellen wird?
Danke im voraus.
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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