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Hoher Verwaltungsaufwand durch fehlende Verordnung

 
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 13:51    Titel: Hoher Verwaltungsaufwand durch fehlende Verordnung Antworten mit Zitat

Ein Thema aus meinem Spezialgebiet, dem SGB II:

Die Größenordnung der jeweils zu gewährenden Leistungen (Arbeitslosengeld 2) steht in einem Fall immer relativ schnell fest. Jeder Sachbearbeiter hat mit ein paar Pinselstrichen bzw. Mausklicks die wesentlichen Eckdaten erfasst, Regelsätze, Mehrbedarfe, Einkommen sind schnell erfasst. Aber dann, dann geht's los: Die Unterkunfts- und Heizkosten müssen erfasst werden.

Einer hat Eigentum, der Andere wohnt zur Miete. Jeder Vermieter verwendet andere Mietvertragsvordrucke. Mal sind die Nebenkosten säuberlich getrennt aufgeführt, mal nicht. Einer heizt mit Öl, der Nächste mit Gas, wieder Andere mit elektrischenNachtspeicheröfen. Einer braucht noch Holz, weil er einen Kamin(ofen) hat und die Heizung daher erst im Spätherbst in Gang setzt. Einer wohnt in einer gut gedämmten Wohnung, ein Anderer hat eine zugige Bude und muss mehr heizen. Einige zahlen Strom, Gas und Wasser an die Stadtwerke, Andere an den Vermieter. Die jährlichen Abrechnungen kommen zu den unterschiedlichsten Zeitpunkten oder gar nicht. Freiwillig vorgelegt werden sie dem Amt oft nur dann, wenn nachzuzahlen ist. Und, und, und.

Das bindet jede Menge Arbeitszeit und -kraft, die viel besser eingesetzt werden könnte. Diese Rechnerei auf den letzten Cent beruht m. E. auf einem übertriebenen "Gerechtigkeitsdenken" der politischen Gremien und ist schilcht und einfach überflüssig.

Jeder Arbeitnehmer bekommt sein Gehalt pauschal. Es gibt den Betrag X und fertig, ob der AN teuer oder billig wohnt und wie das vertraglich gestaltet ist, interessiert den AG den berühmten "feuchten Kehrricht". Ebenso ist dem AG egal, wie und zu welchen Kosten der AN seine Bude beheizt. Warum verfährt man beim Arbeitslosengeld 2 nicht genauso? Der gesetzliche Ermächtigung ist doch da, § 27 SGB II. Warum macht man davon nicht Gebrauch?

Bekommt der Arbeitslose wieder Arbeit, muss er auch eigenverantwortlich überlegen, wie er seine Mittel einsetzt. Wohnt er lieber komfortabel und schränkt sich anderswo etwas ein, oder wohnt er lieber einfach und hat für andere Zwecke mehr Geld? M. E. täten wir den Arbeitslosen einen Gefallen, wenn wir sie rechtzeitig an solch wirtschaftliches Denken gewöhnen und für Miete und Heizung einen Pauschalbetrag zahlen.
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Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Im Grunde stimme ich zwar grundsätzlich zu, aber da gibt es wieder regionale Probleme.
Eine Pauschale von der ich in München eine 1 Zimmer Buchte bezahlen kann, reicht in Berlin für einen Palast.
Sollen ja nicht alle nach Berlin ziehen...

Müsste also wieder regionale Unterscheidungen geben, ob es dann wirklich einfacher wird....
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

yamato hat folgendes geschrieben::
Im Grunde stimme ich zwar grundsätzlich zu, aber da gibt es wieder regionale Probleme.

Die Tarifparteien haben das auch geregelt bekommen. Beamte kriegen auch nichts extra, wenn sie in München wohnen (gab's mal, "Ballungsraumzulage", wurde aber in Karlsruhe verworfen).

Und mal ganz provokativ: Warum soll z. B. der "kleine" Beamte im Münchner Umland leben müssen, weil er sich die teure Miete in München selbst nicht leisten kann, dem Arbeitslosen hingegen wird die "Münchenmiete" zur Verfügung gestellt?
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Der Beamte kann aber auch nicht einfach von München nach Berlin ziehen, weil er ja in der Nähe seines Dienstortes bleiben muss, der ALG2 Empfänger kann aber hinziehen wo er will.
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

in gewisser Weise stimme ich Kirchturm zu.

Man könnte die Wohnkosten pauschalieren. Wer nun in einer Obdachlosenunterkunft wohnt, könnte das Geld sparen und mal in den Urlaub fahren oder sich ein Auto kaufen.

Wer dagegen in einer teuren Wohnung wohnt, muss sehen, wie er zu Geld kommt (zB 1€Job).

Nur in atypsichen Fällen könnte man erhöhte Wohnkosten bezahlen (zB seelische Störungen, Angewiesenheit auf Wohnumfeld).

Problematisch ist wohl die Übergangszeit. Wer Alg II bekommt muss seine Wohnung verlassen, die seinen Wohnverhältnissen mit Einkommen entspricht. Das ist bisher nur in wenigen Fällen gegeben. (Pauschale wäre niedriger als derzeit höchster Wohnkostensatz.
_________________
mfg
Klaus
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 19:22    Titel: Re: Hoher Verwaltungsaufwand durch fehlende Verordnung Antworten mit Zitat

kirchturm hat folgendes geschrieben::
...
Warum verfährt man beim Arbeitslosengeld 2 nicht genauso? Der gesetzliche Ermächtigung ist doch da, § 27 SGB II. Warum macht man davon nicht Gebrauch?
...

Hallo Kirchturm,

eine bundeseinheitliche Regelung zu den KdU würde m.E. zu sehr in das kommunale Selbstverwaltungsrecht eingreifen. Daher gibt es zu § 22 SGB II keine Weisung der Bundesagentur für Arbeit und der Bundesgesetzgeber hält sich in dieser Frage ebenfalls bedeckt.

Vielleicht hilft ja die Erste Empfehlungen zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II (§ 22 SGB II) des Deutschen Vereins weiter (Vollständiges Dokument im PDF-Format). Winken

Liebe Grüße

Klaus
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommunale Selbstverwaltungsrecht ist natürlich ein Argument. Mir schwebte auch keine Lösung dergestalt vor, dass man aus Berlin konkrete Beträge nennt, eine Ermächtigung der Kommunen, KdU + Hzg pauschalieren zu können, wäre ja ausreichend und vom § 27 gedeckt.
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

kirchturm hat folgendes geschrieben::
Das kommunale Selbstverwaltungsrecht ist natürlich ein Argument. Mir schwebte auch keine Lösung dergestalt vor, dass man aus Berlin konkrete Beträge nennt, eine Ermächtigung der Kommunen, KdU + Hzg pauschalieren zu können, wäre ja ausreichend und vom § 27 gedeckt.

Hallo Kirchturm,

siehe zu dieser Frage die Bundestag-Drucksache 16/1638 (Stand: 30. 05. 2006). Winken

Bundestag-Drucksache 16/1638 hat folgendes geschrieben::
Zurzeit ist nicht geplant, von der Verordnungsermächtigung nach § 27 SGB II Gebrauch zu machen.

Liebe Grüße

Klaus
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wie bereits oben erwähnt finde ich Pauschalierungen der ALG2 Leistungen gut, da diese auch mehr Eigenverantwortung der Leistungsempfänger bedeuten.
Ich habe nur meine Zweifel, dass die LEistungsempfänger dieser Eigenverantwortung wirklich gerecht werden können.
Wenn ich mich so umschaue habe ich den Eindruck die Bevölkerung unseres Landes (und damit meine ich die Gesamte und nicht nur irgendwelche Schichten) wird immer dümmer oder zumindest naiver.
Das reicht von irgendwelchen Bezahlseiten im Internet, bei denen die AGB nicht gelesen werden, über die Aufnahme von Krediten zu Konsumzwecken, obwohl das Geld schon so nicht zum Leben reicht, den Abschluss irgendwelcher Handy- oder Internetverträge mit ganz tollen Konditionen, um sich dann später zu wundern, das man erst nach 2 Jahren wieder aus dem Vertrag kommt bis zur Anlage des eigenen Geldes bei irgendwelchen ausländischen Banken, die plötzlich Pleite gehen (oder verstaatlicht werden) oder Investitionen in Zertifikate deren Funktion man nicht mal ansatzweise verstanden hat.

Die Gefahr wäre m.E sehr groß bei Pauschalisierung der Unterkunftskosten bald haufenweise obdachlose AlG2 Empfänger zu haben. Traurig
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

kirchturm hat folgendes geschrieben::
Beamte kriegen auch nichts extra, wenn sie in München wohnen (gab's mal, "Ballungsraumzulage", wurde aber in Karlsruhe verworfen).


Das scheint mir so nicht richtig dargestellt zu sein.

Der Staat kann schon eine entsprechende Zulage zahlen, er muß es aber nicht --> www.tagesschau.de/inland/meldung52564.html

"Nach den Worten der Karlsruher Richter steht es dem Gesetzgeber nach den Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Grundgesetz zwar frei, je nach örtlichem Preisniveau Abstufungen bei der Besoldung vorzunehmen. Eine verfassungsrechtliche Pflicht dazu bestehe aber nicht. Allerdings sei es die "Aufgabe" des Gesetzgebers zu beobachten, ob sich die Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten zwischen Stadt und Land vertiefen und damit ein Ausgleich notwendig werden könnte."

Und die Zulage gibt es unter bestimmten Voraussetzungen seit 1990: "In Bayern wird Beamten bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe seit 1990 eine Zulage von monatlich 75 Euro bezahlt, wenn sie in München arbeiten. Da die Zahlung aber ab einem Grundgehalt von 2722 Euro brutto entfällt, erhält der klagende Kriminalbeamte keinen Ausgleich." (Quelle: wie soeben).
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

yamato hat folgendes geschrieben::
Wie bereits oben erwähnt finde ich Pauschalierungen der ALG2 Leistungen gut, da diese auch mehr Eigenverantwortung der Leistungsempfänger bedeuten. (...) Ich habe nur meine Zweifel, dass die LEistungsempfänger dieser Eigenverantwortung wirklich gerecht werden können.

Zustimmung. Man darf aber nicht übersehen, dass Vater Staat mehrere Generationen von Sozialhilfeempfängern - die heute überwiegend Alg2 erhalten - systematisch in diese Richtung "verzogen" hat. Eigenverantwortung war nicht gefragt, die Regelleistungen konnten und sollten jeden Monat komplett ausgegeben werden, für jeden Extra-Bedarf konnte man einen Antrag auf eine einmalige Beihilfe stellen. Wozu denn für den Fall sparen, dass Herd oder Kühlschrank mal kaputt gehen könnten? Antrag stellen und das Amt zahlte! Für Klamotten sparen? Im Extremfall wurde jede Unterhose einzeln beantragt und bewilligt. Ich kam mir immer extrem doof vor, wenn ich einer Frau die Anzahl ihrer BHs vorschreiben musste. Winken

Von daher finde ich den mit dem SGB II bereits eingeschlagenen Weg in Richtung mehr Eigenverantwortung richtig. Wegfallenden Arbeitsaufwand (bei Pauschalierung KdU + Hzg) könnte man durchaus sinnvoll in mehr diesbezügliche Beratung investieren.

yamato hat folgendes geschrieben::
Die Gefahr wäre m.E sehr groß bei Pauschalisierung der Unterkunftskosten bald haufenweise obdachlose AlG2 Empfänger zu haben.

§ 22 Abs. 4 SGB II ...
Zitat:
Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen von dem kommunalen Träger an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist.
... wäre bei einer Pauschalierung ja nicht aus der Welt und müsste höchstens etwas angepasst werden.
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Andererseits darf man aber auch nicht vergessen, dass viele Antragsteller dieses Personenkreises mit Geld einfach nicht umgehen können.

Ich bin aber dagegen, dass einfach so als unabänderlich hinzunehmen. Allen diesen Menschen können wir das sicher nicht beibringen, aber jeder einzelne Erfolg trägt Früchte.

Ironie Smiley Wenn an der 1. Haltestelle 10 Leute in einen Bus einsteigen und an der 2. Haltestelle 15 aussteigen, müssen an der 3. Hlatestelle 5 Leute einsteigen, damit der Bus leer ist.
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Zuletzt bearbeitet von kirchturm am 22.10.08, 10:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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