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Nehmen wir mal an ein Verwaltungsakt ging schon im Juni ein.
Widerspruchsfrist von einem Monat und einem Tag ist vorbei.
Person a hatte aber irgendwie eine Schockstarre und hat nix unternommen.
Wenn in der Rechtsbelehrung die Behörde nicht auf die Möglichkeit der Untätigkeitsklage für den Fall, dass über den eingelegten Widerspruch nicht oder nicht rechtzeitig entschieden wird, aufmerksam gemacht worden hat.
Wie ist die Rechtslage? Verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr?
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