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Verfasst am: 12.02.05, 12:42 Titel: Wieder mal das Thema "Doppelte Haushaltsführung"
Rein theoretisch:
Steuerpflichtiger S (ledig) hatte 5 Jahre lang eine anerkannte doppelte Haushaltsführung. Nach einem beruflich bedingten Umzug mußte die doppelte Haushaltsführung wieder begründet werden und wurde wieder anerkannt. Für 2004 verlangt jetzt (anderer Sachbearbeiter) das FA wieder eine Begründung...
Klar werde ich sie begründen wie letzten Jahr, aber könnte denn ( es hat sich an den Tatsachen nichts geändert!) diesmal abgelehnt werden? Und wenn ja, könnte die Ablehnung auch Rückwirkend gelten?
Vielen Dank im voraus! _________________ ____________________________________
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