Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Hubschrauberflüge zu Offshore Platformen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Hubschrauberflüge zu Offshore Platformen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Luftrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
j.heyn
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.10.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.10.08, 13:41    Titel: Hubschrauberflüge zu Offshore Platformen Antworten mit Zitat

Hallo,

findet das "Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr" Anwendung auf gewerbliche Flüge mit Hubschraubern von einem Flugplatz in Deutschland zu einer Offshore Platform ausserhalb der 12 Seemeilen Zone (allerdings innerhalb der AWZ (Wirtschaftszone)) ?
siehe: http://www.luftrecht-online.de/regelwerke/pdf/WA-D.pdf und http://www.luftrecht-online.de/regelwerke/pdf/montreal-D.pdf.
Vielen Dank für jeden Tipp.
Mit freundlichen Grüssen
Jürgen HEYN, Wilhelmshaven
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Whiskey-Oscar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2007
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 27.10.08, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zunächst einmal vorweg: Eine genaue Antwort kann ich Dir darauf leider nicht geben, da müsste man vermutlich einen Völkerrechtler zu raten ziehen.
Auch im Schwenk/Giemulla steht zu diesem Problem nichts.

Wenn man sich den Vertragstext jedoch mal strukturiert anschaut, ergibt sich ein erstaunlich klares Bild, finde ich.

Art. 1 MÜ
(2) Als „internationale Beförderung“ im
Sinne dieses Übereinkommens ist jede
Beförderung anzusehen, bei der nach den
Vereinbarungen der Parteien der Abgangsort
und der Bestimmungsort, gleichviel ob
eine Unterbrechung der Beförderung oder
ein Fahrzeugwechsel stattfindet oder nicht,
in den Hoheitsgebieten von zwei Vertragsstaaten
liegen oder, wenn diese Orte zwar
im Hoheitsgebiet nur eines Vertragsstaats
liegen, aber eine Zwischenlandung in dem
Hoheitsgebiet eines anderen Staates vorgesehen
ist, selbst wenn dieser Staat kein
Vertragsstaat ist. Die Beförderung zwischen
zwei Orten innerhalb des Hoheitsgebiets
nur eines Vertragsstaats ohne eine
Zwischenlandung im Hoheitsgebiet eines
anderen Staates gilt nicht als internationale
Beförderung im Sinne dieses Übereinkommens.

--> Eine internationale Beförderung liegt vor, wenn nach Verabredung der Parteien

a) der Abgangs und der Bestimmungsort in zwei (verschiedenen) Vertragsstaaten liegt oder

b) wenn Abgangs- und Bestimmungsort zwar in einem Vertragsstaat liegen aber eine Zwischenlandung in einem Drittstaat beabsichtigt ist.

M.E. sind beide Varianten nicht einschlägig. Die Off-Shore Plattform liegt jedenfalls nicht in einem anderen Vertragsstaat, ob sie zum Gebiet des Abgangsstaates gehört, ist damit unerheblich.
Und die Off-Shore Plattform stellt auch keinen Drittstaat dar. Sollte man das Gebiet nicht zum Abgangsstaat zählen, so gehört es erst recht zu keinem anderen Staat.

Einen Beleg dafür kann ich aber leider nicht liefern.

Beste Grüße

Whiskey-Oscar
_________________
"Das Bessere ist der Feind des Guten." - Voltaire

Wenn der Beitrag geholfen hat, würde ich mich über eine positive Bewertung freuen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Luftrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.