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Zunächst muss ich gestehen, dass mich die emotionale Rezension in der Zeit gespannt machte auf das Buch. Dafür haben Sie meinen Dank verdient. Doch überraschenderweise fand ich gar nicht das Pamphlet, das Sie beschrieben hatten, sondern eine sehr nüchterne und verständliche Analyse eines juristischen Lehrstuhlinhabers, warum Demokratieverachtung um sich greift. V. Arnim steht ganz und gar als Patriot ein für ein wirklich demokratisches System und zeigt mögliche Wege dahin auf.
Dass Sie aber Herrn Prof. v. Arnim in eine rechte und damit undemokratische Ecke abzuschieben versuchen, gibt der Inhalt des geschriebenen Wortes in seinem Buch einfach nicht her. Das kann Absicht sein oder ein enormer handwerklicher Fehler, an den ich nicht zu glauben vermag. Die Motivation für Ihre Darstellung wirkt hochgradig suspekt. Denn die Diffamierung kritischer Mahner steht ihrerseits in einer üblen Tradition. V. Arnim kritisiert ja ebenfalls die Medienlandschaft. Eventuell sind wir schon weiter als er und ich vermuteten und wir nähern uns schon wieder Zeiten der Gleichschaltung der Mainstream-Presse, wie sie Naomi Wolf so schön in ihrem "10-Punkte-Programm" zur Zerstörung einer Demokratie beschreibt.
Dazu passt ebenfalls, dass ich die Replik von Prof. v. Arnim auf Ihre Rezension hin, die in der Druckausgabe erschien, hier online nicht finden kann. Ich meine, er sollte Sie auch zu einer Online-Gegendarstellung zwingen. Alles in allem keine Sternstunde des deutschen Journalismus.
Ich stimme mit den Füßen ab und habe mein Abo bereits gekündigt.
Mit freundlichem Gruss
Ihr
Dr. Achim Jäckel
_________________ Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
Zuletzt bearbeitet von jaeckel am 18.10.08, 11:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 12.09.2004 Beiträge: 4985 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 18.10.08, 11:03 Titel:
Die zentrale Argumentationskette, warum v. Arnim wirkliche Demokratie nur noch als eine Fiktion ansieht, hängt am entwerteten Wahlrecht:
Durch Angleichung der programmatischen Inhalte ist faktisch kein ausreichendes Kontrastprogramm wählbar.
Koalitionen verhindern/verwässern die Durchsetzung gewählter programmatischer Inhalte.
Die Wähler wissen daher nicht, wozu ihre Stimme führt.
Da die Parteien die Kandidaten aufstellen, ist die Wahl nicht frei und unmittelbar, wie im GG vorgesehen.
Denn durch Landeslisten und "sichere Wahlkreise" bestimmen nicht die Wähler sondern die Parteien vorab, welche Personen in die Parlamente ziehen.
Die Parteien "überlisten" dabei die Wähler, indem sie Wahlkreiskandidaten über die Liste absichern.
Die Wähler wissen nicht, wem ihre Zweitstimme zum Einzug ins Parlament verhilft.
Würde die zeitlich Reihenfolge vertauscht (Aufstellen der Listen + Wahl) und würden die Bürger zuerst die Parteien wählen und die Parteien danach die Mandate auf Personen verteilen, wäre der Verfassungsverstoß offensichtlich: Die Wahl der Abgeordneten erfolgt durch die Parteien und nicht durch das Volk.
Welche Personen die Parteien auf die aussichtsreichen Listenplätze setzen, orientiert sich nicht am Bürgerwillen sondern an Parteikonformität (Parteisoldatentum). Dafür zahlt der Parteisoldat dann auch "Parteisteuern".
Es gibt keine Mindestwahlbeteiligung für die Gültigkeit von Wahlen. Im Gegenteil ist die Staatsfinanzierung der Parteien auch dann abgesichert, wenn die Wahlbeteiligung sinkt oder sich sogar eine Mehrheit von solcher Politik abwendet.
Faktisch besteht also keine Möglichkeit der Personen- oder Parteiabwahl, solange die "politische Klasse" gemeinsam den Machterhalt will.
Die etablierten Parteien haben die Macht zur Diskriminierung/Benachteiligung von neuen Parteien und Wählergemeinschaften.
Die Fünf-Prozent-Klausel dient als willkommene Barriere gegen Konkurrenz.
Da auch die Gewaltenteilung immer mehr verwässert wird, sieht v. Arnim die politische Klasse, absoluten Herrschern gleich, zunehmend im kontrollfreien Raum. _________________ Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
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