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Treuhandvertrag

 
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LarryT78
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 17.10.08, 21:29    Titel: Treuhandvertrag Antworten mit Zitat

Guten Tag,
mich würde interessieren wie ein Treuhändervertrag funktioniert.

Wenn jemand z.b. einen Treuhändervertrag hat, um immobilien für jemanden zu kaufen.

Muss er den Vertrag beim Notar vorlegen und sich legitimieren?
Kann man z.b. in einem Treuhändervertrag regeln dass "Herr Müller" auch im Auftrag von Herrn Schmitz Immobilien kauft aber z.b. beim Verkauf besondere Regeln beachtet werden?
Z.B. 50% des Verkaufserlöses auf das Konto von Herrn Schmitz?

Vielen Dank und Gruß aus Köln!

Thorsten
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 18.10.08, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Von was ist denn eigentlich die Rede? Von einer Vollmacht oder von einen Treuhandvertrag?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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LarryT78
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 18.10.08, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht um einen Treuhandvertrag.

Der Miterwerber möchte im Hintergrund stehen daher wäre das eine Lösungsmöglichkeit.

Sicherlich sollte das Thema mit einem Notar besprochen werden - einige Vorabinformationen wäre allerdings hilfreich.
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