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Übergabeprotokoll - Maklerrücksprache mit Voreigentümer?

 
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Tom0074
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.02.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 18.10.08, 07:02    Titel: Übergabeprotokoll - Maklerrücksprache mit Voreigentümer? Antworten mit Zitat

Käufer K kauft ein Haus von Verkäufer V. Kaufpreis wurde an V überwiesen und der Erhalt von diesem bestätigt.

Am gleichen Tag der Kaufpreisbestätigung führt Makler M eine Hausbesichtigung durch (ohne K vorher darüber zu informieren). Die Schlüsselübergabe findet einen Tag später im Büro von M statt, wobei K informiert wird, dass keine Hausübergabe und kein Hausübergabeprotokoll notwendig sei, da M das Haus sich ja schon angesehen habe und keine Mängel festgestellt wurden.

Daraufhin schaut sich K sein Haus an und bemerkt, das in einem Raum die Deckenplatte komplett durchgebrochen ist (Durchtritt vom Dachboden), ein Schaden den jeder Laie bei einer durchschnittlich gründlichen Besichtigung sofort erkennen könnte.

Daraufhin bittet K den M um die Anfertigung eines Übergabeprotokolls, um den Schaden zu dokumentieren und einen Nachweis für eventuelle Ansprüche zu haben. M lehnt das zunächst ab mit dem Hinweis, das er zunächst Rücksprache mit dem Voreigentümer halten müsse.

Wie ist die Rechtslage?

Hätte M überhaupt das Haus am Tage der Kaufpreiszahlung betreten dürfen? Im Kaufvertrag ist die Klausel angegeben: "...Käufer übernimmt alle Rechte und Pflichten mit dem Tage der vollständigen Kaufpreiszahlung." Meiner Meinung damit auch das Hausrecht, so dass er hätte informiert werden müssen, wenn Makler M das Haus betreten will.

Muss für die Anfertigung eines Übergabeprotokolls durch den Makler Rücksprache mit dem Voreigentümer gehalten werden? V ist dauerhaft im Ausland und kann damit keine persönliche Übergabe machen.
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 18.10.08, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ist denn die Objektübergabe durch einen Dritte im Kaufvertrag vereinbart?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Tom0074
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.02.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 18.10.08, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, nicht explizit. Die Formulierung im Kaufvertrag lautet:

"Die Verkäuferseite ist verpflichtet, das Vertragsobjekt zu diesem Zeitpunkt (gemeint ist der Tag der vollständigen Zahlung des Kaufpreises) geräumt und in besenreinem Zustand an den Käufer zu übergeben."
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