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Schnittverletzung! Schmerzensgeld?

 
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Chrisss
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.10.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 14:36    Titel: Schnittverletzung! Schmerzensgeld? Antworten mit Zitat

Hallo,
habe mich heute bei der arbeit geschnitten, weil das Messer ( "Teppichmesser" aus Metal ) gebrochen ist. Musste genäht werden. Das Messer habe ich erst vor 2 Tagen gekauft.

Wie verhält sich in einem solchen Fall die Rechtslage. Könnte ich Schmerzensgeldansprüche dem Hersteller gegenüber geltend machen, und muss ich dies über einen Anwalt machen?

Danke schonmal im vorraus
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Elyss
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 904
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Anspruchsvoraussetzung ist zunächst einmal, dass zumindest eine Fahrlässigkeit hinsichtlich des Herstellers vorliegt!

Das kann ich hier nicht erkennen!
_________________
Grüßle

Elyss
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Elyss hat folgendes geschrieben::
Anspruchsvoraussetzung ist zunächst einmal, dass zumindest eine Fahrlässigkeit hinsichtlich des Herstellers vorliegt!

nee, nicht unbedingt. Grundsätzlich wäre es schon möglich, dass der Hersteller aufgrund ProdHaftG auch ohne Verschulden haftet. Voraussetzung dafür wäre, dass das Produkt fehlerhaft war und dadurch die Körperverletzung entstanden ist.

Aber im hier vorliegenden Fall scheint es (ohne dass wir die genauen Umstände kennen, wir betreiben halt wieder mal Kafeesatzleserei....... Winken ) doch eher so zu sein, dass der Chrisss einfach nur unachtsam war und den Schaden somit selbst verursacht hat. Dann scheidet ein Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller natürlich aus.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Chrisss
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.10.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

Also, da das messer beim schneiden einer gipskarton platte gebrochen ist, bzw nicht das messer, also die Klinge , sondern das Metalgehäuse welches die klinge hält. durch den bruch wurde die klinge freigelegt und hat sich schön der länge nach durch den daumen gezogen. Unachtsamkeit liegt hier nicht vor. Sehr glücklich
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Und jetzt wäre die Frage zu klären, ob das Schneiden von Gipsplatten mit einem "Teppichmesser" nicht ein Eigenverschulden des Benutzers auslöst. Dazu müsste geklärt werden, ob es sich wirklich um en reines "Teppichmesser! handelt, oder eigentlich um ein Universalschneidewerzeug, daß jetzt der Vereinfachung halber als "Teppichmesser" bezeichnet wurde und ob es irgendwelche Normen gibt, welchen Kraftausübungen das "Teppichmesser" beim Schneidevorgang aushalten muss.

Als verdeutlichendes Beispiel: Wenn ich mit ner Papierschere versuche nen Stahlblech zu schneiden und durch die brechende Klinge eine Verletzung entsteht, wäre das auch nicht dem Hersteller der Papierschere anzulasten.
_________________
Geist ist Geil!
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