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Verfasst am: 18.10.08, 21:27 Titel: Klausur / Dokument / Datum
Hallo, es geht um NRW
Folgende Fragen:
Ist eine Klausur ein Dokument?
Unter der Klausur bestätigt ein Lehrer üblicherweise Note, Datum der Korrektur usw.
Nehmen wir an, eine Klausur wird im am 20.08.2008 geschrieben.
Der Lehrer unterzeichnet die Korrektur falscherweise mit dem 20.06.2008.
Er irrt sich im Monat. Ist er zur Berichtigung dieses Fehlers verpflichtet? Oder ist das Datum nicht von Bedeutung?
als den Begriff des "Dokuments" gibt es juristisch an sich nicht. Was Du meinst, ist wohl die "Urkunde."
In diesem Zusammenhang besteht aber keine rechtliche Verpflichtung etwas zu ändern. Denn bei Urkunden kommt es ausschließlich darauf an, dass das, was drinsteht, von dem stammt, der drunter steht. Mit der inhaltlichen Richtigkeit hat das rein garnichts zu tun.
Ob der Korrektor also verpflichtet ist, das richtige Datum drunter zu schreiben, hat nichts mit der Eigenschaft des Schriftstücks zu tun, sondern ergibt sich allein aus seinen Pflichten aus dem konkreten Dienst-/Arbeitsverhältnis, welches der Korrektur zugrunde liegt, bzw. dem jeweiligen Schulrecht.
Mir ist hier diesbezüglich keine einschlägig Regelung des Schulrechts in NRW bekannt, ich habe aber auch nicht wirklich danach recherchiert.
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