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Beleidigung von Beamten, Demonstrationsrecht, Sichtschutzwan

 
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kili
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 18.10.08, 22:31    Titel: Beleidigung von Beamten, Demonstrationsrecht, Sichtschutzwan Antworten mit Zitat

Hallo,

die Personen A, B und C sind tierschützerisch aktiv und veranstalteten einen Informationsstand in der innenstädtischen Fußgängerzone.

Angemeldet und vom Ordnungsamt genehmigt war unter anderem ein Videomobil.

Problematik A:
Das Ordnungsamt verlangt für die Vorführung von Videomaterialien die Errichtung eines "Sichtschutzes" und begründet dies mit dem Schutz von Kindern, die durch das gezeigte Material von gequälten Tieren traumatisiert werden könnten. Jegliche Vorschläge über errichtung von einer 1,5 Meter hohen Sichtwand zum Schutz oder Ähnliches wurden abgewiesen.

- was wiegt schwerer: die Informierung der Öffentlichkeit über Tierquälerei und Tierschutzbelange oder der Schutz von eventuell allein (ohne erwachsener Begleitung) herumlaufender Kinder (auch hier wurde vorgeschlagen, Kinder wegzuschicken. Stieß beim Amt auf verschlossene Ohren)?

Problematik B:
Gruppe A, B und C erschienen mit dem Videomobil (auto mit Großbildleinwand) und errichteten davor einen Pavillon. Auf einer Seite war die Leinwand, die anderen drei Seiten waren mit Planen bespannt. Nur an den beiden Seiten befand sich ein Durchgang von ca. 80cm Breite für den Zu- und Ausgang für PassantInnen.
Diese Vorgehensweise wurde bereits mehrfach (von anderen Aktivisten bezeugbar) von den kontrollierenden Polizeibeamten genehmigt.

Einmal jedoch kamen zwei Polizeibeamtete.
Zunächst blieben sie in etwas Entfernung, beäugten den Sichtschutz-Pavillon.
Aktivist A (Anmelder des Infostands) ging zu ihnen und stellte sich vor und erkundigte, ob die Polizeibeamteten etwas auszusetzen hätten. A war, wie die anderen Aktivisten, darauf bedacht, kooperativ und freundlich aufzutreten.
Polizist X sagte daraufhin, dass er nicht zufrieden sei und man doch bitte die Auflagen lesen sollte.
Als A nachfragte, welche Punkte X konkret bemängele, antwortete dieser, man solle sich eine bestimmte Passage nochmal genau durchlesen. Wiederholt erkundigte sich A nach dem konkreten Verstoß gegen die Auflagen.
X erklärte daraufhin, der Pavillon habe nach allen Seiten komplett abgeschlossen zu sein, da der Zugang vorbeilaufenden Passanten einen Blick auf die Leinwand erlaubt.

Problematik C:
- Der Blick auf die Leinwand von vorbeilaufenden Passanten erfolgt diagonal durch den Eingang und somit besteht ein Sichtfenster von vielleicht 30-40 cm. Hier von einer "Belästigung" zu sprechen scheint absurd. Sehe ich das richtig?

- die Eingänge sind von interessierten Passanten regelmäßig "verstopft". somit besteht praktisch oft kein Einblick in den Pavillon.

Auch eine Thematisierung der Verhältnismäßigkeit ließ der Polizist nicht gelten und drohte die Beendigung der Demo an ("Sollen wir mit der Belehrung beginnen?").

X verabschiedete sich mit laufem Rufen von "Lesen bildet" und verschwand mit seinem Kollegen vor den desillusionierten Passanten. Ist dieses "Lesen bildet" als Beleidigung aufzufassen und entsprechend behandelbar?

A, B und C beendeten somit den Infostand da es absolut unwahrscheinlich ist, dass auch nur eine Person einen von allen Seiten verschlossenen Pavillon betritt, selbst wenn man hierzu entsprechende Einladungsschilder anbringen würde.

A wurde später von Polizist X angerufen und in stolzem Ton davon informiert, dass X A wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz anzeigen würde.

Wichtig: alle Aktivisten waren sehr darauf bedacht, freundlich und kooperativ vorzugehen. Die Situation war wirklich grotesk. Unfreundlicher Polizist, entsetzte PassantInnen und sehr um Deeskalation bemühte Aktivisten.

In vielen anderen Städten wird ein Infostand mit Videomobil regelmäßig ohne Sichtschutz genehmigt.

Was könnte A tun um einen infostand ohne Sichtschutz genehmigt zu bekommen? (selbstverständlich werden alleine laufende Kinder weggeschickt)


Vielen Dank für das Lesen dieses langen Textes Smilie
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 19:51    Titel: Re: Beleidigung von Beamten, Demonstrationsrecht, Sichtschut Antworten mit Zitat

kili hat folgendes geschrieben::

Was könnte A tun um einen infostand ohne Sichtschutz genehmigt zu bekommen? (selbstverständlich werden alleine laufende Kinder weggeschickt)



Na ja er bantragt einen Infostand ohne Sichtschutz, die Stadt lehnt das ab, dagegen legt er Widerspruch ein, die Stadt lehnt den ab, dagegen erhebt er Klage usw.

MfG
Matthias
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Hans Speicher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Was hat dieser Fall bitte mit Beamtenrecht zu tun????


Hans
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Der Jimi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2007
Beiträge: 302

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 15:50    Titel: Re: Beleidigung von Beamten, Demonstrationsrecht, Sichtschut Antworten mit Zitat

kili hat folgendes geschrieben::


- was wiegt schwerer: die Informierung der Öffentlichkeit über Tierquälerei und Tierschutzbelange oder der Schutz von eventuell allein (ohne erwachsener Begleitung) herumlaufender Kinder (auch hier wurde vorgeschlagen, Kinder wegzuschicken. Stieß beim Amt auf verschlossene Ohren)?


Moin,

Tierschutz hat schon seine Richtigkeit. Aber die obige Frage ist doch wohl nicht ernst gemeint?

Es gibt Videos von Tierquälereien, die ein normaler Erwachsener schon kaum ertragen kann. Und davor sind Kinder umso mehr zu schützen.

Wenn ein Erwachsener sich hinsichtlich der Tierquälereien informieren will, hat er dazu immer Mittel und Wege, ohne Kinder zu gefährden und ggfs. zu traumatisieren.

"Kinder wegschicken?" Wohl keine effektive Lösung. Denn dann ist das "Kind schon in den Brunnen gefallen."

Kopfschüttelnd,
J.
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hato69
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Das hat mEn überhauptnichts mit Tierschutz zu tun!

Das ist der Versuch die Öffentlichkeit zu erregen.
Was haben gefilmte Tierquälereien, die Öffentlich zur Schau gestellt werden,
bitte, mit aktivem Tierschutz zu tun.

Militante Tierschützer sollten vor dem Gesetz einen Schutz bekommen und nicht bestrafft werden,
weil sie Tiere (illegal) aus einer beweisbaren und offensichtlichen Tierquälerei befreien!!!

Sogenanten Tierschutzaktivisten, die öffentlich Tierquälerei zur Schau stellen
und nur redend die Büchse aufhalten, welches im Verwaltungaktes der Vereine versickert,
muss mEn die Polizei Einhalt gebieten!!!

Aktivist A sollte bitte nochmal genau überlegen, warum er auf Polizist X zugegangen ist.

Wäre etwas nicht in Ordnung gewesen,
wäre Polizist X schon von seiner Amtspflicht dazu verpflichtet gewesen einzuschreiten.
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kili
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

sorry hato69, ich kann da rein inhaltlich nicht folgen...
bitte um konkretisierung.

was ich so ungefähr herzulesen vermeine ist, dass du davon ausgehst, dass horrorvideos gezeigt werden um spenden zu sammeln die wiederum in irgendwelchen nieschen einer großen organisation verschwinden.

was du in sachen tierschutz für das effizienteste hältst, ist hier glaube ich fehl am platze. allerdings finde ich es gut, dass du dir anscheinend ausreichend viele gedanken zu dem thema gemacht hast, um hier eine entsprechende stellungsnahme dazu zu verbreiten.

grüße:
kilian
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hato69
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

kili hat folgendes geschrieben::
...was ich so ungefähr herzulesen vermeine ist, dass du davon ausgehst, dass horrorvideos gezeigt werden ...

"Warum wohl die Auflagen vom Ordnungsamt? - Warum wohl das Vorgehen der Polizei?"
Beides Fragen, die hier fehl am Platz sind.

MEn ist ein Tier laut Rechtsprechung immer noch eine Sache!
Ob das Trauma eines Kindes, dem des Tieres irgendwann gleichzusetzen ist,
wird die Zukunft, den Menschen, vieleicht lehren.

kili hat folgendes geschrieben::
...um spenden zu sammeln die wiederum in irgendwelchen nieschen einer großen organisation verschwinden....

...müssen (Ist leider so)
nicht pauschal gemeint und teilweise gesetzlich vorgegeben. Gebühren, etc, etc, etc...

kili hat folgendes geschrieben::
...was du in sachen tierschutz für das effizienteste hältst, ist hier glaube ich fehl am platze....
guckst du meine Sig...
Den Schutz einer Sache gegenüber dem Schutz eines Kindes zu verteidigen, ist nicht effizient, braucht aber, an Platz, nicht fehl zu sein.
"Drum versuche nicht den Splitter im Auge deines Gegenüber zu entfernen,
wenn du selber einen Balken davor hast"
Quelle: "Die gute Nachricht"

kili hat folgendes geschrieben::
...... allerdings finde ich es gut, dass du dir anscheinend ausreichend viele gedanken zu dem thema gemacht hast, um hier eine entsprechende stellungsnahme dazu zu verbreiten....

Gedanken und Erfahrungen. Auch zu den Traumas der Kinder.
in den 70'er war Hausschlachtung, auf dem Dorf üblich.
Trag mal mit 7 Jahren den Eimer mit Eingeweiden auf den Kompost.
***In Memory, of Blacky den Rammler*** Hast lecker geschmeckt.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 06:40    Titel: Antworten mit Zitat

Da die Frage der Genehmigung vom Ordnungsamt eine verwaltungsrechtliche ist, habe ich entsprechend verschoben.

Allerdings sehe ich in der Abwägung kaum eine Chance, da der Jugendschutz hier wohl höher zu gewichten ist, als die allg. Handlungsfreiheit der Antragsteller, ein spezielles Grundrecht ist mir auf die Schnelle nämlich nicht eingefallen.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 06:57    Titel: Antworten mit Zitat

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist ja gewahrt worden, und durch sowohl notwendige wie auch zulässige Auflagen eingeschränkt worden.

Wenn jemand bei einer genehmigungspflichtigen Veranstaltung gegen die Genehmigungsauflagen verstößt, wird er sich die Frage nach dem Leseverständnis gefallen lassen müssen, wenn er offenkundig die Auflagen nicht erfüllt.

Die Frage die sich jeder (zu unterstützende) Tierschützer immer stellen lassen muß ist:

Dient eine solche Horrorveranstaltung überhaupt noch dem Tierschutz?

Mir selbst sind (und ich bin schon hart im Nehmen) beim Betrachten bestimmter Videos im öffentlich-rechtlichen Fernsehen (welches wie ich finde auch zu Recht, bestimmte Szenen erst zeigte nachdem man Gelegenheit hatte die Kinder raus zu schicken) über Tiertransporte die Tränen gekommen. Eine Steigerung des Horrors ist nicht notwendig um mich von der Verwerflichkeit zu überzeugen.

Das nur als Ergänzung und Beleg dafür, dass ich den Tierschutz ernst nehme, aber auf Fundamentalisten (wir haben hier im ländlichen Raum mit solchen zu kämpfen) allergisch reagiere.

Horrorvideos öffentlich zeigen ist Fundamentalismus. Insbesondere dann, wenn man als Vater keine Gelegenheit hat, "die Kinder rauszuschicken".

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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kili
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

hiho,
es handelt sich nicht um "horrorveranstaltungen" um leute zu schockieren sondern um das zeigen von alltäglichen tiermisshandlungen (z.b schlachtungen - die diskussion, ob schlachtungen tiermisshandlungen sind, würde ich gerne woanders diskutieren). das material wurde teilweise von uns selbst gedreht und ist hochaktuell und absolut repräsentativ.

zudem sehe ich nicht, wo wir gegen die auflagen verstoßen haben sollten zumal ausdrücklich das zeigen von filmen als demonstrationsmittel zugelassen wurde und wir einen sichtschutz errichtet hatten, der _praktisch_ niemanden (und zwar wirklich absolut niemanden) dazu gezwungen hat, sich unsere videos anzusehen.

die eingänge an den Seiten ermöglichten praktisch ca. 20-30 cm sicht auf die leinwand bei optimalen verhältnissen. das heißt: wenn leute vorbeilaufen, sehen sie vielleicht eine halbe sekunde lang ein drittel der leinwandfläche. dann wird der winkel durch die eingänge und die sicht damit kleiner.

auch wenn ich mich hier einigen emotionalen vorurteilen ausgesetzt sehe (ernährung ist immer emotional - daher habe ich mich auch sehr bemüht, das ganze sehr sachlich oben zu schildern. ich find so komplett-abfuhren wie "fundamentalisten" einfach ziemlich unsachlich von leuten, die weder mich noch unsere aktionen kennen) ging es mir einfach um die verhältnismäßigkeit der polizeilichen auflageninterpretation.

ein video das niemand sieht ist ein wirkungsloses video und damit ja wohl kein demonstrationsmittel.

mir geht es um die juristische beurteilung. wenn tiere juristisch als sache behandelt werden, muss das nicht heißen, dass das immer so sein wird. mich interessiert dazu die aktuelle juristische lage grade in bezug auf meine obigen schilderungen. sichtschutz war zu ungefähr 90% gegeben, es wurde praktisch niemand gezwungen, sich das videomaterial anzusehen.
es gibt fotos von der aktion... ich muss sie mal hochladen..
grüße:
kilian
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ich find so komplett-abfuhren wie "fundamentalisten" einfach ziemlich unsachlich von leuten, die weder mich noch unsere aktionen kennen) ging es mir einfach um die verhältnismäßigkeit der polizeilichen auflageninterpretation.


Das ist doch genau Ihr Problem.

Sie bezeichnen eine Schlachtung als Misshandlung (was unverhältnismäßig ist) und beschweren sich über "unverhältnismäßige Interpretation" einer rechtmäßigen Auflage.

Was, wenn nicht Fundamentalismus, steckt dahinter?

Ich bin (noch) davon überzeugt, dass dem Tierschutz in Deutschland in den Schlachthöfen Genüge getan wird, insbesondere wenn ich die Transportprobleme und die Massentierhaltungen als gegeben annehme (was im Vergleich zu früheren Zeiten und zu den europäischen Nachbarn auch noch kein Problem darstellt).

Wir haben zum Glück noch einen weitgehend funktionierenden staatlichen Veterinärdienst der die Schlachthöfe mit überwacht.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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hato69
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

kili hat folgendes geschrieben::
hiho,
es handelt sich nicht um "horrorveranstaltungen" um leute zu schockieren sondern um das zeigen von alltäglichen tiermisshandlungen. ...Das material wurde teilweise von uns selbst gedreht und ist hochaktuell und absolut repräsentativ.

... und gemäss der eigenen organisatorischen Zensur, öffentlich zur Schau gestellt. Ich bitte Sie, ...

kili hat folgendes geschrieben::
... zumal ausdrücklich das zeigen von filmen als demonstrationsmittel zugelassen wurde und wir einen sichtschutz errichtet hatten, der _praktisch_ niemanden (und zwar wirklich absolut niemanden) dazu gezwungen hat, sich unsere videos anzusehen.

Wenn ich in einer öffentlichen Fußgängerzone einen Stand von Tierschutz(aktivisten) sehe,
Die hinter Ihren Aktionen stehen. Und so wie ich, was ändern wollen.
Spätestens dann, aber auch spätestens dann, würde ich die Aktivisten dazu zwingen,
mir Eintritt in den verschlossenen Pavillion zu gewähren.

Der mit grossen Warntafeln auf reale, brutale, jugendgefährdene (§ ...) usw. bewegte Bilder hinweist.

kili hat folgendes geschrieben::
...Ich find so komplett-abfuhren wie "fundamentalisten" einfach ziemlich unsachlich von leuten, die weder mich noch unsere aktionen kennen) ging es mir einfach um die verhältnismäßigkeit der polizeilichen auflageninterpretation.

ein video das niemand sieht ist ein wirkungsloses video und damit ja wohl kein demonstrationsmittel.

Das bleibt doch dem freien Bürger überlassen und muss nicht durch Auflagen wirkungslos gemacht werden.

kili hat folgendes geschrieben::
...mir geht es um die juristische beurteilung....
.... mich interessiert dazu die aktuelle juristische lage grade in bezug auf meine obigen schilderungen. sichtschutz war zu ungefähr 90% gegeben,...

Nach juristischer Beurteilung sind ungefähr 10% zu wenig Sichtschutz angebracht.
Als Aktivist im öffentlichen Raum sollte man in der Lage sein,
sich einer juristichen Beurteilung zu entziehen. Punkt, aus und Pavilion zu!
Somit wäre die juristische Lager irrelevant.

kili hat folgendes geschrieben::
... es wurde praktisch niemand gezwungen, sich das videomaterial anzusehen.
es gibt fotos von der aktion... ich muss sie mal hochladen..


Schade eigentlich, und wie ich den Aktivisten dazu zwingen würde,
damit ich mir ansehen darf, was Sachlich durch Polizeirecht verboten wurde.


@ srpaadhans,

Aktivist A wurde, vieleicht, durch angewandtes Polizeirecht durch Polizist X eingeschüchtert.

Es fehlt in der Schilderung vom TE, ob Polizist X, Aktivist A dazu angewiesen hat die Versammlung aufzulösen.
Sie wurde nur durch Polizist X angedroht. Eine Belehrung erfolgte nicht.

Aktivist A,B, und C haben jedenfalls einsichtig den Infostand unverzüglich beendet.

Was gibt Polizist X das Recht im Nachhinein Aktivist A,
wegen Verstoss gegen verstoss des Versammlungsrecht anzuzeigen.

Polizeirecht?
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