Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Anzeigepflicht nach § 62 Abs. 2 Beamtenversorgungsgesetz
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Anzeigepflicht nach § 62 Abs. 2 Beamtenversorgungsgesetz
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
hanshansa
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, aber habe diskussion nicht ganz verstanden:
wieviel durfte ein A14 noch nicht 65 jähriger nebenbei "unschädlich" verdienen

a) nach alter Regelung?

b) nach neuer Regelung des §53 ?

Wenn ich richtig lese, liegen da Welten zwischen (a) mehr als 1000 EUR b) 350 EUR``

hh
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ahorn68
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.10.2007
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 06:31    Titel: Antworten mit Zitat

Nur zur Sicherheit fasse ich also fiktiv mal zusammen, da diese Frage mit dem Zuverdienst
hier ja in regelmäßigen Abständen neu auftaucht:

Ein Beamter/Beamtin erhält wegen Dienstunfähigkeit die Mindestversorgung.
Er/Sie verdient monatlich 800 Euro hinzu.
Dann werden ihm/ihr also komplett 450 Euro von der Mindestversorgung abgezogen.

Korrekt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hanshansa
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 11:21    Titel: Jahres - oder Monatsverdienst? Antworten mit Zitat

Vielen 'Dank erst einmal für den Antwortversuch: (habe irgendwie den Eindruck, dass Frage nicht so richtig interessiert bzw. schon zu 0ift gestellt wurde???).

Wie sieht die Sachlage aus, wenn die Nebentätigkeit von vornherein begrenzt ist (Saisonaushilfe) - also nur im Dezember u. Jahnuar hinzuverdient wird??
LM
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.