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Motorschaden!!!!!!

 
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fons71
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.10.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 21:18    Titel: Motorschaden!!!!!! Antworten mit Zitat

Hallo,

habe vor ca. 5 Monaten ein 3 Jahre altes Gebrauchtfahrzeug beim Händler gekauft, und von Anfang an seitdem nur Ärger.
Am Anfang funktionierte die Klimaanlage nicht mehr, dann waren die Achsgelenke und ein Druckventil hinüber.
Und da das beste ja immer zum Schluß kommt habe ich nun auch noch einen Motorschaden. Da festgestellt worden ist das das Auto die letzten Jahre nicht ordnungsgemäß gewartet worden ist, muß ich den Schaden nicht zahlen.
Frage....
da mein Auto nun zu dem Händler, wo ich es gekauft habe, geschleppt und repariert wird, kann es wohl min. zwei Wochen dauern, bis ich mein Auto wieder bekomme.
Muss ich für diese Zeit einen Mietwagen selber zahlen oder kann ich den Händler in die Pflicht nehmen??
Und muss ich mir nach Fertigstellung der Reparatur den Weg machen und das Auto selbst im ca. 300Km entfernten Ort abholen oder kann ich mein Auto auch wieder da hinbringen lassen ( andere Werkstatt in der Nähe) wo er momentan noch steht??

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!!!
Grüsse
fons71
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Korund
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.10.2008
Beiträge: 128

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

zu 2.

es gibt mittleiweile urteile, die besagen, dass man ein Auto, dass man in HH gekauft hat und man selbst in M lebt es nicht durch die ganze BRD fahren muss, wenn ein Fall der Gewährleistung eintritt.
Da bei der Nacherfüllung der Händler die Transportkosten tragen müsste, würde ich mich mit dem Händler in Verbindung setzten. Besteht er auf seine Werkstatt mit einer Entfernung von 300 Kilometern hat er auch dafür so sorgen, dass das Auto dorthin und auch wieder zurückgebracht wird.

zu 1.

da bin ich mir heute abend nicht mehr ganz sicher aber ich meine er müsste auch die kosten des Mietwagens tragen.
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ist die Frage ob der Händler den Motorschaden überhaupt als Gewährleistungsfall im Vornheirein anerkennt, bzw. nach Werkstattaufenthalt anerkennen wird. Im Streitfall muß man halt alle seine angemessenen Kosten ersteinmal auslegen und dann ggf. einklagen.

Auch die Wahl, die Kosten und die erfolgte Nutzung des selbstbeschafften Mietwagens kann zum Streitobjekt werden! Man kläre deshalb schriftlich, was nur zu klären geht.
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