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Vertretung eines e.V.

 
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ship
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 16.10.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 14:18    Titel: Vertretung eines e.V. Antworten mit Zitat

Hallo,

wer vertritt einen e.V. gerichtlich, bei dem neben dem Vorstand ein Geschäftsführer als Vertreter gem. § 30 BGB bestellt ist?
Der Vorstand?
Der Geschäftsführer?
Der Vorstand, dieser wiederum vertreten durch den Geschäftsführer?
Laut Satzung ist der Aufgabenbereich des Geschäftsführers in einem Vertrag festgelegt. Dieser Vertrag ist aber nicht bekannt.
M.E. wäre eine Klage gegen den Verein vertreten durch den Vorstand zu richten.

Was meint ihr?

Freundliche Grüße
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Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Antowrt muß sich aus der Bestellung des Geschäftsführers ergeben. In § 30 BGB heißt es doch deutlich:

Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass neben dem Vorstand für gewisse Geschäfte besondere Vertreter zu bestellen sind. Die Vertretungsmacht eines solchen Vertreters erstreckt sich im Zweifel auf alle Rechtsgeschäfte, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt.
_________________
Spezi

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ship
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 16.10.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Spezi,

aber was macht man, wenn der zugewiesene Rechtskreis nicht bekannt ist ?
Er müsste sich ja aus dem Vertrag zwischen GF und Vorstand ergeben, der Dritten nicht ohne weiteres zugänglich ist.

Freundliche Grüße
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Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
aber was macht man, wenn der zugewiesene Rechtskreis nicht bekannt ist ?


Man geht zum Amtsgericht, Vereinsregister und sieht sich die Eintragung an.
Geschäftsführer nach § 30 BGB müssen ins Vereinsregister so eingetragen werden, dass der Umfang des Geschäftskreises zu erkennen ist.
_________________
Spezi

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ship
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 16.10.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Danke,

geht das auch telefonisch?
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
zwar ist das, soweit mir bekannt, nicht verboten, aber ich glaube nicht, dass die Behörde das macht. Aber - Versuch macht kluch!
Besser jedoch, damit man es Schwarz auf Weiß hat, ist es, sich einen Vereinsregisterauszug zusenden zu lassen. Die Kosten dafür (Kopien und Porto) muss man dann natürlich tragen.

Übrigens: Es gibt ein System zur (anmelde- und zum Teil kostenpflichtigen) Online-Einsicht in die verschiedenen Register der Länder. Es sind allerdings noch nicht alle Vereine erfasst.
Näheres hierzu erfährt man unter Gemeinsames Registerportal der Länder

JS
_________________
... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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