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Verfasst am: 19.10.08, 14:18 Titel: Vertretung eines e.V.
Hallo,
wer vertritt einen e.V. gerichtlich, bei dem neben dem Vorstand ein Geschäftsführer als Vertreter gem. § 30 BGB bestellt ist?
Der Vorstand?
Der Geschäftsführer?
Der Vorstand, dieser wiederum vertreten durch den Geschäftsführer?
Laut Satzung ist der Aufgabenbereich des Geschäftsführers in einem Vertrag festgelegt. Dieser Vertrag ist aber nicht bekannt.
M.E. wäre eine Klage gegen den Verein vertreten durch den Vorstand zu richten.
die Antowrt muß sich aus der Bestellung des Geschäftsführers ergeben. In § 30 BGB heißt es doch deutlich:
Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass neben dem Vorstand für gewisse Geschäfte besondere Vertreter zu bestellen sind. Die Vertretungsmacht eines solchen Vertreters erstreckt sich im Zweifel auf alle Rechtsgeschäfte, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt. _________________ Spezi
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aber was macht man, wenn der zugewiesene Rechtskreis nicht bekannt ist ?
Er müsste sich ja aus dem Vertrag zwischen GF und Vorstand ergeben, der Dritten nicht ohne weiteres zugänglich ist.
aber was macht man, wenn der zugewiesene Rechtskreis nicht bekannt ist ?
Man geht zum Amtsgericht, Vereinsregister und sieht sich die Eintragung an.
Geschäftsführer nach § 30 BGB müssen ins Vereinsregister so eingetragen werden, dass der Umfang des Geschäftskreises zu erkennen ist. _________________ Spezi
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Hallo,
zwar ist das, soweit mir bekannt, nicht verboten, aber ich glaube nicht, dass die Behörde das macht. Aber - Versuch macht kluch!
Besser jedoch, damit man es Schwarz auf Weiß hat, ist es, sich einen Vereinsregisterauszug zusenden zu lassen. Die Kosten dafür (Kopien und Porto) muss man dann natürlich tragen.
Übrigens: Es gibt ein System zur (anmelde- und zum Teil kostenpflichtigen) Online-Einsicht in die verschiedenen Register der Länder. Es sind allerdings noch nicht alle Vereine erfasst.
Näheres hierzu erfährt man unter Gemeinsames Registerportal der Länder
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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