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Verfasst am: 19.10.08, 16:44 Titel: Wie Hund zurück bekommen??(Keine artgerechte "Behandlun
Folgende Situation:
Züchterin verkauft Welpen.
Hund ist jetzt fast ein Jahr bei neuer Besitzerin, allerdings pflegt sie den Hund "krank" (obwohl sie Tierärztin studiert), der Hund bekommt ständig Antibiotika, soll schon Krebs, Herzwürmer und was noch alles gehabt haben, wechselt ständig das Futter etc.
Jetzt hat die Züchterin Angst das der Hund das nicht lange überlebt (da er ja ständig obwohl er gesund ist "zur Vorsorge" mit Medikamenten zugepumpt wird - Besitzerin hat psychische Probleme und lebt die aus indem sie den Hund mit Medikamenten vollpumpt). Hat der Besitzerin schon angeboten den Hund zurück zu nehmen und ihr das Geld wieder zu geben --> Besitzerin weigert sich. Was kann die Züchterin noch machen ?? Hat sie noch eine Chance den Hund wieder zubekommen ??
Leider hat sie so eine Situation nicht in ihrem Kaufvertrag beachtet (nehme mal an das fällt unter den Punkt "Artgerechte Haltung/Behandlung" ??) da es ihr erster Wurf war.
Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antworten.
Lily
Hier der wohl interessierende Ausschnitt aus dem Verkaufsvertrag:
"Der Käufer bescheinigt, den Hund besichtigt zu haben. Er erklärt, dass er über die Aufzucht und Haltung eines Hundes notwendige Kenntnisse, Fähigkeiten und Möglichkeiten verfügt und das ihm bekannt ist, dass insbesondere ein junger Hund tiergerecht aufgezogen und gehalten werden muss und unter keinen Umständen überfordert werden darf.
Von der Haftung für Beeinträchtigungen und Schäden, die durch falsche Haltung, Aufzucht oder Behandlung entstehen, stellt er den Verkäufer frei.
Er sichert ferner zu, den Hund nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen zu halten. Bei Weitergabe oder Tötungsabsicht wird dem Verkäufer dass absolute Rückkaufsrecht eingeräumt."
Darunter dann Unterschrift von Käufer und von der Züchterin.
Gruß Lily
Wikipedia ist hier m.E. etwas zu kritisch. Denn in der den Universitäten angeschlossenen klinischen Psychologie (also bei denen, die man fragt, wenn keiner mehr weiter weiß), sind solche Fälle durchaus schon vorgekommen, wie mir Leute, die in dem Bereich tätig sind, glaubwürdig versicherten.
Ich hatte hier und da schon öfter mal den Verdacht, dass dieses Münchhausen-Syndrom auch bei der Tierhaltung vorkommen kann. _________________ Grüße,
Abrazo
Als Münchhausen by Proxy Syndrom bezeichnet man eine gestörte Verhaltensweise meist der Mutter ihres Kindes gegenüber. Das hat doch mit Mensch - Hundbeziehung nix zu tun
Ich glaube, dass in diesem Fall schwer was zu machen ist, da die Frau leider noch dazu Tierärztin ist.
Sie ist nicht Tierärztin; sie studiert Veterinärmedizin.
Bei "Münchhausen by Proxy" geht es darum, einem Wesen, zu dem man eine enge Beziehung hat, dauernd sorgenvoll verbunden zu sein als einer, der diesem Wesen die ideale Liebe und das ideale Verantwortungsbewusstsein entgegen bringt.
Krankhaft ist es, wenn einer diesen Zustand, in dem das Wesen auf die Fürsorge angewiesen ist, selbst produziert.
Dass es das auch bei der Tierhaltung geben kann, liegt imho nahe. _________________ Grüße,
Abrazo
rechtlich kann die Züchterin den Hund nicht zurück fordern. Selbst wenn ein Verstoß gegen das TSchG vorliegen würde (und der müßte erst einmal durch die Züchterin bewiesen werden können), würde der Hund schlimmsten falls durch das Veterinäramt eingezogen werden können. Dadurch kann die Züchterin aber keinerlei Eigentumsansprüche geltend machen.
Zudem kann sie sich den Passus mit dem Vorkaufsrecht in ihrem Vertrag schenken. Denn wird der Hund an eine dritte Person abgegeben oder eingeschläfert kann ihn die Züchterin auf dem Rechtsweg nicht einklagen. Wenn solch ein Passus in einen Kauf-/Abgabevertrag aufgenommen wird, dann sollte er zum einen sehr genau ausformuliert werden (= zu welchen Bedingungen geht der Hund an den Züchter zurück) und zum anderen muß zusätzlich eine Vertragsstrafe vereinbahrt werden. Und nur die ist einklagbar, nicht die Rückgabe des Hundes! Bei einem Weiterverkauf hat ja eine dritte Person bereits rechtmäßig das Eigentumsrecht an dem Hund erworben.
D.h. ein solcher Passus besitzt eher einen psychologischen Effekt Marke "Bevor ich bei Vertragsbruch viel Geld an meinen Vertragspartner zahlen muß geb ich ihm lieber von vorne herein den Hund zurück anstatt ihn einer anderen Person zu überlassen".
Roni, Ich brauche da nicht zu googeln.
Das Münchhausen by Proxy - Syndrom ist mir bekannt von einem Psychologen, der in einer der Universität angeschlossenen Einrichtung Gerichtsgutachten, auch zu solchen Fällen, schrieb.
Ich halte eine solche Information über die Hintergründe und Ursachen dieses Syndroms und die damit verbundene Diskussion für zuverlässiger als Googelei.
Waschbärin, das Veterinäramt hat kein Interesse, einen jungen Hund in seinen Räumen zu halten, und die Tierheime haben kein Interesse, einen solchen Hund aufzunehmen, wenn sich ein anderer geeigneter Platz finden lässt.
Es geht der Züchterin offensichtlich nicht um irgend welche Eigentumsansprüche, sondern um den Hund, den sie für gefährdet hält. Und den sie gewiss nicht behalten, sondern in guten Händen wissen will. Heißt, im Zweifel würde sie sich als Pflegestelle anbieten, und da es, je nach Bundesland, durchaus schon Regelungen gibt, wonach der Züchter für im Tierheim landende Hunde mit in die Verantwortung genommen wird, liegt es auch nahe, dass dem Züchter als Pflegestelle zugestimmt werden könnte.
Für die Überwachung des Tierschutzgesetzes ist das Veterinäramt zuständig. _________________ Grüße,
Abrazo
Das Münchhausen by Proxy - Syndrom ist mir bekannt von einem Psychologen, der in einer der Universität angeschlossenen Einrichtung Gerichtsgutachten, auch zu solchen Fällen, schrieb.
Die würd ich gern mal sehn
Zitat:
Ich halte eine solche Information über die Hintergründe und Ursachen dieses Syndroms und die damit verbundene Diskussion für zuverlässiger als Googelei
ich nicht, denn solche Psychologische Erkentnisse kann man immer bei google finden.
Zitat:
Waschbärin, das Veterinäramt hat kein Interesse, einen jungen Hund in seinen Räumen zu halten, und die Tierheime haben kein Interesse, einen solchen Hund aufzunehmen, wenn sich ein anderer geeigneter Platz finden lässt.
Ob der Platz geeignet ist, ist eben fraglich, aber ich sehe hier auch Schwierigkeiten das zu beweisen.
Wäre es ein Kind und die Mutter hätte o.g. Syndrom wäre das zu lösen, aber hier sieht man eben, dass Tiere eben doch nur als Sache behandelt werden.
ich nicht, denn solche Psychologische Erkentnisse kann man immer bei google finden.
Dann schlage ich Dir vor, dass Du Dich z.B. beim Richterbund darum bewirbst, Aufträge für solche Gutachten zu bekommen. Ist kein schlechtes Geschäft, solche Gutachten sind nicht billig. Aus dem Erlös kann man sogar Forschungen mit finanzieren.
Zitat:
Wäre es ein Kind und die Mutter hätte o.g. Syndrom wäre das zu lösen
Kinder stehen nicht unter dem Schutz des Tierschutzgesetzes, das Elternrecht jedoch unter dem Schutz des Grundgesetzes.
Was meinst Du: bei wem wäre das Problem wohl einfacher zu lösen? _________________ Grüße,
Abrazo
Ach, Roni ...
Durch eine Erkrankung verwirkt man kein Grundrecht.
Vielmehr muss dann eine Grundrechtsabwägung getroffen werden zwischen dem Elternrecht und dem Recht des Kindes auf - in diesem Falle - Leben und körperliche Unversehrtheit.
Das ist beim Viech nicht nötig.
Das Eigentumsrecht am Viech ist durch das Tierschutzgesetz (dessen Grundlage, der Tierschutz, auch im Grundgesetz steht, was aber nicht tierisches Recht sondern staatliche Pflicht ist) klar beschränkt, insofern reicht ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, um den Eigentümer um das Viech quasi zu enteignen.
Warum reicht das?
Weil Tiere eben keine Sachen sind, mit denen der Eigentümer beliebig verfahren kann, sondern nur formell als solche behandelt werden, falls nicht, ja, falls nichts anderes bestimmt ist, und eine solche Bestimmung ist im Recht höherrangig als die Vorschriften des Sachenrechtes. _________________ Grüße,
Abrazo
Waschbärin, das Veterinäramt hat kein Interesse, einen jungen Hund in seinen Räumen zu halten, und die Tierheime haben kein Interesse, einen solchen Hund aufzunehmen, wenn sich ein anderer geeigneter Platz finden lässt.
Das Veterinäramt ist, neben der Polizei (falls durch ein Tier eine akute Gefährdung Dritter ausgeht), die einzigste Institution, die hier bei uns ein Tier seinem Eigentümer entziehen kann. Das kann kein TSch-Verein und kein Züchter oder sonstige Privatpersonen. Und i.d.R. arbeiteten die Veterinärämter mit dem örtlichen Tierheimen zusammen, um beschlagnahmte Tiere unterzubringen. Gerade bei solchen Tieren ist die Unterbringung auf privaten Pfelgestellen (z.B. auch dem Züchter eines Tieres) kritisch zu sehen, da oft erst mal rechtlich geklärt werden muß ob das Tier nicht doch ggf. wieder zu seinem Eigentümer zurück darf/muß.
Nun kommen wir aber mal wieder vom Ästlein auf's Zweiglein... Mir ging es darum darzustellen, daß der Züchter als Privatperson diesen Hund wohl kaum zurück erhalten wird, sofern er sich diesbezüglich nicht mit dem Eigentümer einigen kann. Sollten der Hundeeigentümerin eklatante Verstöße gegen das TSchG nachzuweisen sein, ist das VetAmt zuständig, welches den Hund im schlimmsten Fall aus der Obhut der Eigentümerin nehmen kann. Nicht mehr und nicht weniger.
Würde die Züchterin den Hund in Pflege bekommen - und da sehe ich eigentlich keine größeren Probleme - so bedeutet das keineswegs, dass sie damit das Eigentum an dem Hund bekommt; doch gehe ich davon aus, dass es ihr darum auch gar nicht geht. _________________ Grüße,
Abrazo
Würde die Züchterin den Hund in Pflege bekommen ....
Hallo Abrazo,
ich habe es in solchen Fällen noch nie erlebt daß ein wegen Verstößen gegen das TSchG eingezogener Hund bei seinem Züchter in Pflege geben wurde. I.d.R. arbeiten die VetÄmter in solchen Fällen mit den örtlichen Tierheimen zusammen. Zudem: In den meisten Fällen wohnt der Züchter gar nicht innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des betreffenden VetAmtes. Und aus diesem werden beschlagnahmte Tiere i.d.R. nicht herausgegeben.
Klar, Waschbärin, wenn der Züchter weit entfernt wohnt, dann wird man für den Hund einen anderen - vorläufigen - Platz suchen.
Unsere Tierheime allerdings sind nicht erpicht darauf, ein Tier aufzunehmen, dass auch anderweitig gut untergebracht werden kann (von einem Könner in Sachen Pflege natürlich in so einem Fall). Die Tierheime sind nämlich notorisch proppenvoll und einen Hund, der im Tierheim nicht so gut zurecht käme, das gilt gerade für die kranken, den gibt man hier bevorzugt in eine Pflegestelle. _________________ Grüße,
Abrazo
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