Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Jugendschutz -> Recht auf Freiheit
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Jugendschutz -> Recht auf Freiheit
Gehen Sie zu Seite 1, 2, 3  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
sascha451
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 14:35    Titel: Jugendschutz -> Recht auf Freiheit Antworten mit Zitat

Hallo,

diese Frage ist rein theoretisch, gleicht mal vorweg Winken

Mit Jugendliche werden hier Personen die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind bezeichnet.

Ich bin 15 Jahre alt und finde die deutschen Jugendschutzgesetze schlicht lächerlich.
Ich kann nicht verstehen warum Filme, Spiele, Alkhol usw. Jugendlichen vorbehalten wird.
Es gibt genug Erwachsene Alkoholiker und genug Jugendliche die mit solch einer Droge umgehen können. Das gleiche gilt meiner Meinung nach auch für Filme und Spiele.
Wesentlich sinnvoller fände ich etwas wie einen "Alkoholführerschein".

Aber darum soll es hier gar nicht gehen.

Könnte man nicht, bezugnehmend auf die Europäische Menschenrechtskonvention Art. 5 Recht auf Freiheit und Sicherheit, sowie GG Art. 2, gegen das Jugendschutz gesetz klagen und den Jugendlichen in Deutschland die Freiheit geben die sie verdient haben?
(Ich weis, es gibt wahrscheinlich noch 100Tausend Anlagen usw. zu den oben genannten Gesetzen, aber deswegen frage ich hier ja auch)

Grüße
sascha451
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 14:56    Titel: Re: Jugendschutz -> Recht auf Freiheit Antworten mit Zitat

sascha451 hat folgendes geschrieben::

Ich kann nicht verstehen warum Filme, Spiele, Alkhol usw. Jugendlichen vorbehalten wird.


Zumindest bei Filmen gibt es m.E. völlig sinnlose Klassifizierungen.

So hat z.b. der Film "Manche mögen's heiß" --> http://de.wikipedia.org/wiki/Manche_m%C3%B6gen%E2%80%99s_hei%C3%9F eine Altersfreigabe von 16 (Original sogar 18 ).

Der Film "Blow up", --> http://de.wikipedia.org/wiki/Blow_Up ein etwas verschrobener Film von 1966 hat ebenfalls eine Altersfreigabe von 16.

Der Film "Match Point" --> http://de.wikipedia.org/wiki/Match_Point , mit zwei überraschenden und ziemlich brutalen Morden hat eine Altersfreigabe von 6 (sechs!).

Alkohol wird Jugendlichen nicht generell vorgehalten. Teilweise ist sogar der Verkauf erlaubt --> www.a-connect.de/jugend.php (auch zu den Folgen). Der Konsum ist dem Jugendlichen ohnehin nicht verboten.

sascha451 hat folgendes geschrieben::
Könnte man nicht, bezugnehmend auf die Europäische Menschenrechtskonvention Art. 5 Recht auf Freiheit und Sicherheit, sowie GG Art. 2, gegen das Jugendschutz gesetz klagen und den Jugendlichen in Deutschland die Freiheit geben die sie verdient haben?


Art. 5 geht gar nicht, da für den Jugendlichen Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen grundsätzlich keine freiheitsentziehenden Folgen haben.

Und sonst sehe ich auch keine Vorschrift in der EMRK, die hier anwendbar sein könnte.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sascha451
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, den "Jugendschutz" würde ich in jedem fall gerne lockern, nicht aber den Schutz vor Drogen oder Medien.
Die einführung eines "Führerscheins" für solche Dinge fände ich viel sinnvoller.
Was ja kein Geheimniss ist, ist das Jugendliche sowieso an Alkohol und Medien aller Art kommen, nur halt über Umwege. Die Unfälle hierbei entstehen aber meist durch die Unwissenheit der Konsumenten, und nicht weil diese zu jung sind.
Man sollte Jugendlichen beibringen warum es gefährlich ist Alkohol zu trinken, man sollte ihnen Argumente gegen Rechtsextremismus geben, und man sollte ihnen beibringen selbst abzuschätzen ob sie mit diesen oder jenen Filmen oder Spielen umgehen können. Stattdessen verbietet man ihnen alles und versucht sie mit eiserner Faust davon abzuhalten. Das dass nicht gut geht sieht man alleine schon daran, wie viele Jugendliche Nacht für Nacht alkoholisiert und nicht mehr fähig zu laufen ins Krankenhaus eingeliefert werden.

Ja, wie ich schon geschrieben habe bin ich selbst noch Minderjährig. (15 Jahre)

Grüße
sascha451
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Angenommen, dass sich alles so aendern wuerde wie sie es wollen. Wuerden sie dann ein restriktives Verbot von ihren Eltern beachten?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Angenommen, dass sich alles so aendern wuerde wie sie es wollen. Wuerden sie dann ein restriktives Verbot von ihren Eltern beachten?


Was es allerdings nur dann gibt, wenn er den "Alkoholführerschein" nicht besteht, verstehe ich das richtig?
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, wenn er ein Verbot akzeptieren wuerde, dann koennte er auch heute schon zu seinen Eltern gehen und sie fragen, ob er zu Hause Alkohol trinken darf. Seine Eltern koennten ihm das erlauben. Denke aber nicht, dass sie das tun wuerden. Also wuerde sich fuer ihn nichts aendern.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sascha451
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich finde es prinzipiell erstmal lobenswert, wie man als 15 Jähriger mit dem Thema umgeht. Du (ich bin mal so frei) hast diesbezüglich für dein Alter zumindest eine vernünftige gereifte Meinung.

Danke Winken
Zitat:

Andererseits müsste man klären, was in so einen Führerschein gehört und wer ihn finanziert? Letztlich dürfte so etwas nicht praktikabel sein.

Ähnlich wie bei einem Autoführerschein. Theoretische wie Praktische (!) Aufklärung und Prüfung, also unter anderem, den eigenden Promille Wert ungefähr berechnen, ab wann es gefährlich wird, austesten was einem wie bekommt, wie sich der Rauschzustand an fühlt und wie sich der Alkohol auf das eigene Verhalten auswirkt. Finanzierung finde ich hier hier ein wesentlich schwierigeres Thema.. einerseits, ist Alkohol usw ja nichts lebenswichtiges, womit man ja sagen könnte das dass jeder selbst bezahlen muss. Andererseits wären hier die sowieso schon benachteiligten sozial eingeschränkten Jugendlichen sehr benachteiligt, hier müsste man sich ein vernünftiges Konzept überlegen.
Da mir leider die einblicke in das Finanzwesen unseres Staates fehlt, und ich auch nicht die Zeit dazu habe, kann ich hier natürlich kein Beispiel oder Ähnliches geben.
Aber realisierbar sollte das schon sein.
Zitat:
Natürlich sind verbotene Dinge immer interessanter als erlaubte. Das ist normal für den Menschen. Ich befürchte allerdings, dass es zu mehr Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen kommen würde, wenn sie überall Alkohol kaufen könnten.

Wann, glauben Sie, gibt es mehr Autounfälle:
Mit Führerschein, so wie es jetzt ist,
oder wenn Autofahren verboten ist und es eigentlich niemand so richtig kann, bzw. es nicht mehr gelehrt wird.
Zitat:
Die Aufklärung über die Folgen des Alkohols sind aber auf jeden Fall ein guter Gedankengang. Schlag doch mal "Projekttage" in deiner Schule vor, die sich mit diesem Thema befassen.

Nichts gegen meine Schule, aber so wie ich die kenne kommen dann 3 Leute vorbei die uns eine Stunde lang erzählen wie schlecht Alkohol ist, und das man am besten die Finger davon läst -> Steuergelderverschwendung, da hört dann eh niemand mehr zu Winken
Dafür soll die Schule lieber neue Tischtennisnetze kaufen, die sind alle kaputt bei uns Winken

Grüße
sascha451
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sascha451
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

So,
erstmal ein Lob an das Forum, man kriegt ja so viele Antworten das man gar nicht so schnell schreiben kann wie man gerne Antworten möchte^^

ICH habe mit dem Jugendschutz sowieso keine Probleme mehr, meinen Eltern sind die Argumente langsam ausgegangen und ich darf alles Trinken, Essen, Gucken und Spielen was ich will. Dafür muss ich eine Stunde täglich meiner Mutter im Haushalt helfen, also Staubsaugen, Wäsche aufhängen usw.

Grüße
sascha451
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Nein, wenn er ein Verbot akzeptieren wuerde, dann koennte er auch heute schon zu seinen Eltern gehen und sie fragen, ob er zu Hause Alkohol trinken darf. Seine Eltern koennten ihm das erlauben. Denke aber nicht, dass sie das tun wuerden.


Seine Eltern verbieten ihm das aber vielleicht nur, weil sie annehmen, das er keinen Alkohol verträgt.

Der Alkoholführerschein könnte diese Annahme aber widerlegen.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sascha451
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

So und jetzt noch eine persönliche Antwort an "Questor":

Das mag sein, doch warum darf man dann nicht selbst zwischen Freiheit und Kindsein entscheiden?

Warum wird einem eines aufgezwungen?

Wüssten alle, was für Freheit für eine Last ist, dann gäb es wenigstens keine Kinder mehr die ihren Eltern jeden Freitag und Samstag Abend vorheulen das sie doch bitte noch eine Stunde länger wegbleiben dürfen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sascha451
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Warum hinkt der vergleich zwischen Autofahren und Alkohol?

Zum (Gesunden (naja) bzw. kontrolliertem) Alkoholkonsum gehört vor allem (!) charakterliche Festigkeit, um auch sagen zu können jetzt ist schluss, und sich nicht von der Gruppe mitreissen zu lassen. (Ich persönlich würde nie versuchen jemanden zum trinken zu ermutigen).

Sehvermögen schadet bestimmt auch nicht Winken

In wie weit Übung hier gut ist soll jetzt mal jeder für sich entscheiden xD

Grüße
sascha451
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Sie sind "Kind",


Naja, er ist, je nachdem mminderjährig, beschränkt geschäftsfähig oder jugendlich.

Questor hat folgendes geschrieben::
damit Sie im Schutz des Kindseins eine Menge Dummheiten machen und Freiheit lernen können.


Die ihn allerdings auch in den Jugendstrafvollzug bringen können.

Und soll das jetzt bedeuten, er kann sich ruhig mal besaufen, damit er lernt, was das bedeutet?

Questor hat folgendes geschrieben::
Schauen Sie sich die vielen Erwachsenen an, die ihr Leben nicht im Griff haben, die haben "Freiheit" nicht gelernt.


Ja, bis 18 gab es jede Menge Vorschriften und danach war alles von einem Tag auf den anderen weg.

Bis 18 noch nicht einmal ein Glas Schnaps, ein Tag später die ganze Flasche.

Questor hat folgendes geschrieben::
Denn Freiheit bedeutet in erster Linie einen Haufen Verantwortung, Regeln einhalten und Entscheidungen treffen. Und diese Entscheidungen haben oft lebenslange Folgen.


Wo war noch gleich mal der Tread, in dem es eine 16jährige Mutter gab?

Questor hat folgendes geschrieben::
An einen Erwachsenen werden ganz andere Anforderungen gestellt, als an einen Jugendlichen.


Strafrechtlich zumindest gibt es auch noch den Begriff des "Heranwachsenden".
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sascha451
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Redfox, ich glaube eine Antwort meinerseits ist hier nicht mehr vonnöten Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Dass Sie sich Gedanken machen: ok.
Zum Thema "Alkoholführerschein" fällt mir allerdings nichts mehr ein Mit den Augen rollen
Fragen Sie mal einen Arzt in einer Fachklinik nach seiner Meinung dazu. Diese sind nämlich zum großen Teil der Ansicht, dass man bis zum 25. Lebensjahr überhaupt keinen Alkohol trinken sollte, da das Gehirn erst dann vollständig ausgebildet ist. Aus diesem Grund kann Alkoholkonsum vor dem 25. Lebensjahr auch zu irreparablen Schäden führen - kann, muss nicht.

Hier noch ein Link zum Thema.

Klar, wenn man rechtzeitig anfängt, kann man als Erwachsener natürlich gut mit Alkohol umgehen. Man kann vermutlich mit 2,5 ‰ noch mit dem Fahrrad fahren - nur: wer das schafft, der hat ein Alkoholproblem. Derjenige hingegen, der mit 1,8 ‰ aus den Latschen kippt, der hat vermutlich kein Alkoholproblem.

Abgesehen davon würde man mit einer generellen Freigabe doch alle nachfolgenden Generationen um Erlebnisse bringen, wie sie einige hier - ich eingeschlossen - in der Jugend gemacht haben: mitten in der Nacht sich mit dem ersten Vollrausch in die Wohnung schleichen, ins Bett legen in der Hoffnung, dass die "Alten" nichts merken und am nächsten morgen aufwachen - total verkatert im vollgekot..ten Bett Mr. Green
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sascha451
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

An: nordlicht02

"Alkoholführerschein" klingt relativ amüsant, da muss ich dir vollkommen zustimmen Winken

So, wenn die meisten Ärzte der Ansicht sind, das man bis zum 25. Lebensjahr keinen Alkohol trinken sollte, ist das doch nur noch ein Argument für den "Alkoholführerschein Sehr glücklich".
Somit kann man sich (relativ) sicher sein, das Personen, die Alkohol trinken wissen, welcher Gefahr Sie sich aussetzen.

Tja gegen das mit der Erfahrung kann ich nicht Argumentieren..
Also ich kann gerne auf ein erwachen in einem vollgekot_ten Bett verzichten.
Wer das trotzdem möchte, wohl bekommts Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2, 3  Weiter
Seite 1 von 3

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.