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Verfasst am: 12.02.05, 15:20 Titel: Betreuung - Nun Gerichtsklage am Hals...
Hallo,
Konkreter Fall:
Mein Onkel war verstorben (war vermögend), ich war einzige Nachkommin.
Mich rief ein Mann an, der sich als Freund meines Onkels ausgab. Er wollte mir bei diversen Eledigungen helfen. Mein Onkel und dessen Freund leben in Stuttgart.
Wir hatten keine schriftlichen oder mündlichen Verträge ausgemacht. In der Zeit der Betreuung (er vereinbarte Termine und fuhr mich zu diversen Einrichtungen wie Bank, Steinmetz und Beerdigungsinstitut) hatte ich ihm von meiner Seite 200 Euro Spritgeld gegeben und war mit ihm 3 mal chinesisch essen, ein Fahrrad geschenkt (altes Herrenfahhrad) und auch die Bahnfahrkarten hatte ich bezahlt.
Ein paar Wochen später verklagte mich dieser Mann. Er will 1500 Euro von mir haben, weil er mich die Woche betreut hatte.
Er meinte, ich hätte ihn beauftragt, alles zu machen, was zu machen war. Ich hatte aber keinen Vertrag mit ihm abgeschlossen, weder mündlich noch schriftlich. Nun hatte er sich 3 Zeugen geholt (Steinmetz, Bank und Beerdigungsinstitut) die ihm unterschrieben, dass er in meinem Auftrag gehandelt habe.
Er vereinbarte die Termine von seinem Haus aus, wo er dann, wie ich vermute, den Damen und Herren am Telefon sagte, er handle in meinem Auftrag.
Ich habe jedoch davon nichts mitbekommen und erst nachinein davon erfahren.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Kann er das Geld einklagen? In seinem Schreiben stand, er sähe 60 Euro als Stundenlohn als angemessen an.
im ersten Moment wollte ich so aus dem Bauch heraus sagen: der hat keine Chance. Dann kamen mir aber Bedenken.
Wenn der Helfer (nenne ich mal so) die genannten Angelegenheiten geregelt hat und Du die Kosten hierfür bezahlt hast, dann warst Du ja mit seiner Tätigkeit einverstanden.
Ein Vertrag setzt zweiübereinstimmende Willenserklärungen voraus, dies war so weit gegeben. Die nachträgliche Forderung einer Vergütung verstösst aber nach meiner Meinung gegen die guten Sitten. Es ist aber etwas wacklig, ich würde als Vergleich ein Drittel der Summe anbieten.
Diese ganze Sache lief auf freundschaftlicher Basis ab...er kannste meinen Onkel einige Jahre...und er meinte, es wäre besser, wenn er mir helfe, mit erledigungen usw.
Er hat sich mir angeboten...ohne irgendwelche "Hacken"
Ein Trauerkranz wurde vom Erbe meines Verstorbenen Onkels für den Betreuer bezahlt, wo nacher sein Name usw. draufstand.
Das mit den 200 Euro musste ich ihm sogar geben, weil er das als Spritgeld haben wollte.
Jedoch sehe ich nicht ein, warum ich nach der ganzen Sache nochmal was draufzahlen soll...
Ich habe ausserdem mit allen 3 Zeugen telefoniert...2 der Zeugen meinten, sie hätten das Schreiben, dass sie unterschrieben haben, nicht ernst genommen bzw. nicht genau genug gelesen...
Sie werden mir (hoffentlich) die Tage ein Widerrufsschreiben geben...
Und ich meine, der Betreuer hat aus freien Stücken gehandelt...er hat nie etwas von einem Vertrag oder Abmachung angesprochen...erst nachinein stellte sich seine Falschheit heraus...
Verfasst am: 14.02.05, 10:39 Titel: würde nicht zahlen!
Soweit ich hier eine fundale Bauchmeinung hätte:
Sämtliche Tätigkeiten wurden freiwillig und kostenlos (Freundschaftsdienst, Nachbarschaftshilfe) als Hilfe angeboten!
Ein mündlich, wie auch schriftlich formulierter Vertrag noch BGB, HGB ist nicht zu erkennen!
Es wurde werder eine Honorarvereinbarung, noch ein Vergütungssatz für Erledigungen, Bestellungen und Leistungen vereinbart!!!!
Denke mal auch, dass der "Herr Scheinheilig" nicht über eine derlei gewerbliche Anmeldung, Genehmigung bzw. auch nicht Umsatzsteuer berechtigt ist!
Eine Erstattung über Auslagen (Spritgeld, etc.) sowie Essenseinladung ist anständig, aber jedwede andere Form bestitzt gewerbe- und steuerrechtliche Relevanz!
Sehen Sie der Rechnungsstellung gelassen entgegen!
Sollte diese Dreisstigkeit erfolgen, widersprechen Sie dem Anspruch!
Zu keinem Zeitpunkt haben Sie einen Auftrag für entgeltliche Betreuung erteilt!
Warten Sie notfalls bis zu einem Mahnbescheid, welchen Sie selbstverständlich Widersprechen würden (hier würde ein einfaches Kreuzchen genügen!)!
Lassen Sie die Gier dieses Mannes an sich abprallen!
Die erwähnten Firmen, taugen nicht, da diese höchstens annahmen, eine Vollmacht ihrerseits liegt diesen ja auch nicht vor!
Vielen Dank für deinen Beitrag. Ich sehe das in meinen Augen genauso, ich wollte bloß nochmal eine Bestätigung meiner Ansichten haben, ob ich in dieser Angelegenheit alles richtig gemacht hatte.
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