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AGB bei Vertragsabschluss

 
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Karl.Feder
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.08.2008
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 09:42    Titel: AGB bei Vertragsabschluss Antworten mit Zitat

Guten Tag,

habe da mal eine Frage zu der Allgemeinen Geschäftsbedingung. Bei einem Vertragsabschluss gelten doch nur die AGB die zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss ausgehändigt wurden oder dürfen die AGB in nachhinein vom Verkäufer noch geändert werden?

Danke schon mal vorab.

Mit freundlichen Grüßen

Karl
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ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

Die AGB dürfen mE nicht einseitig verändert werden.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 13:00    Titel: Re: AGB bei Vertragsabschluss Antworten mit Zitat

Karl.Feder hat folgendes geschrieben::
Bei einem Vertragsabschluss gelten doch nur die AGB die zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss ausgehändigt wurden
Nicht ganz richtig - die genaue Regelung findet man hier.

Karl.Feder hat folgendes geschrieben::
dürfen die AGB in nachhinein vom Verkäufer noch geändert werden?
Prinzipiell schon, allerdings kann sich diese Änderung immer nur auf die Zukunft auswirken und der Käufer muß der Änderung auch nicht zustimmen.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)


Zuletzt bearbeitet von Biber am 19.10.08, 19:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Karl.Feder
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.08.2008
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend,

dank erstmal für die schnelle Antwort von Ihnen.
Gilt das auch für Preis- und Leistungsverzeichnis beim Vertragsabschluss?

Mit freundlichen Grüßen

Karl
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Karl.Feder hat folgendes geschrieben::
Gilt das auch für Preis- und Leistungsverzeichnis beim Vertragsabschluss?
Na klar, da wird es doch am ehesten Änderungen geben. Winken
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich darf in diesem Zusammenhang §307 BGB nicht fehlen.
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Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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