Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wie lange darf man ohne Attest krank sein?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wie lange darf man ohne Attest krank sein?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Tombi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2008
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 00:56    Titel: Wie lange darf man ohne Attest krank sein? Antworten mit Zitat

Hallo Winken

Nun auch mal eine Frage:

Wie lange darf man ohne Attest vom Schulunterricht fehlen?
Z.B. es hat jemand 3 Tage Migräne, o.Ä. und hat die zusätzlichen Tabletten dafür, aber kein Attest. In diesem Zeitraum wurde aber eine Klausur geschrieben, Lehrer sagt: "Klausuren werden ohne Attest nicht nachgeschrieben".

Gibt es evtl. gesetzliche Regelungen oder Urteile dazu?
Im Schulgesetz NRW habe ich jedenfalls nichts gefunden.

Wie sieht die Rechtslage aus?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

Geht es darum, wie lange Schüler ohne ärztl. Attest fehlen dürfen oder darum, ob Schüler nach Krankheit ein Recht darauf haben, eine Klausur nachzuschreiben?

Die Antwort findet sich wahrscheinlich in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der betreffenden Schulart:

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/index.html
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tombi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2008
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Welche Gesetze gelten denn für Volkshochschulen??
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 07:15    Titel: Antworten mit Zitat

Vermutlich hauptsächlich das bei der Einschreibung in einen Kurs vereinbarte Vertragsrecht, so wie z.B. bei einer Tanzschule.

Je inhaltlich näher die Kurse am normalen Schulbetrieb sind (z.B. Abitur auf dem zweiten Bildungsweg), um so eher wird das normale Schulrecht Anwendung finden. Ist aber auch nur eine Vermutung.
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.