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Verfasst am: 20.10.08, 00:56 Titel: Wie lange darf man ohne Attest krank sein?
Hallo
Nun auch mal eine Frage:
Wie lange darf man ohne Attest vom Schulunterricht fehlen?
Z.B. es hat jemand 3 Tage Migräne, o.Ä. und hat die zusätzlichen Tabletten dafür, aber kein Attest. In diesem Zeitraum wurde aber eine Klausur geschrieben, Lehrer sagt: "Klausuren werden ohne Attest nicht nachgeschrieben".
Gibt es evtl. gesetzliche Regelungen oder Urteile dazu?
Im Schulgesetz NRW habe ich jedenfalls nichts gefunden.
Geht es darum, wie lange Schüler ohne ärztl. Attest fehlen dürfen oder darum, ob Schüler nach Krankheit ein Recht darauf haben, eine Klausur nachzuschreiben?
Die Antwort findet sich wahrscheinlich in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der betreffenden Schulart:
Vermutlich hauptsächlich das bei der Einschreibung in einen Kurs vereinbarte Vertragsrecht, so wie z.B. bei einer Tanzschule.
Je inhaltlich näher die Kurse am normalen Schulbetrieb sind (z.B. Abitur auf dem zweiten Bildungsweg), um so eher wird das normale Schulrecht Anwendung finden. Ist aber auch nur eine Vermutung. _________________ Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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