Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kind ummelden wegen Einschulung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kind ummelden wegen Einschulung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
vocaris
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.11.2006
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 21:32    Titel: Kind ummelden wegen Einschulung Antworten mit Zitat

Hallo,
unser Kind geht nun in die Grundschule. Wir möchte auf eine bestimmte Schule, die wir persönlich für toll halten. Seit 1 Jahr gibt es ja nicht mehr die Verteilung, das ein Kind in die nächstgelegen Schule gehen muss. Allerdings gelten für die jeweiligen Schulen trotzdem Vergabeprioritäten. Die erste Prio ist zumeist die Wohnentfernung.
Wir wohnen von der Schule etwas weiter weg. Wollen aber unbedingt auf die Schule. Deshalb wollen wir unser Kind ummelden. Die Mutter meiner Frau wohnt um die Ecke dieser Schule. Deshalb wollen wir unseren Sohn ummelden auf die Adresse der Oma.
Bei der stadtverwaltung ist das kein großer Akt. Aber wie sieht es rechtlich etc. aus. Können wir das so machen?

Danke für Eure Hilfe
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Sowas geht auch ohne Umzug:
Beispiel Kind wohnt in B-W will aber nach Bayern in die Schule. Dann beim Schulamt in B-W einen Antrag stellen "Sprengelwechsel". Dem muß die abgebende Schule zustimmen (normalerweise kein Problem außer die krabseln am Minimum rum) und die aufnehmende Schule ebenfalls (hier eher ein Problem, weil die Klassen tendeziell sowieso zu groß sind) Verfahrensdauer 1-2 Monate. Täglicher Transport des Kindes zur neuen Schule ist aber Sache der Eltern!
So gehts zumindestens hier ab....
_________________
...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo vocaris,
Zitat:
unser Kind geht nun in die Grundschule. Wir möchte auf eine bestimmte Schule, die wir persönlich für toll halten.
Warum erst jetzt, nachdem das Kind schon auf eine andere Grundschule geht und vermutlich erste Freundschaften geknüpft hat? Oder wurde das Kind an der Wunschschule schon einmal wegen Überfüllung abgelehnt?

Zitat:
. Seit 1 Jahr gibt es ja nicht mehr die Verteilung, das ein Kind in die nächstgelegen Schule gehen muss.
Demnach wohnen Sie in NRW?

Zitat:
Allerdings gelten für die jeweiligen Schulen trotzdem Vergabeprioritäten. Die erste Prio ist zumeist die Wohnentfernung.
Wir wohnen von der Schule etwas weiter weg. Wollen aber unbedingt auf die Schule. Deshalb wollen wir unser Kind ummelden. Die Mutter meiner Frau wohnt um die Ecke dieser Schule. Deshalb wollen wir unseren Sohn ummelden auf die Adresse der Oma.
Damit werden Sie sich bei allen anderen Eltern und bei der Schulleitung unsterblich beliebt machen. Ist denn die Wunschschule so überlaufen, dass das notwendig ist?

Zitat:
Bei der stadtverwaltung ist das kein großer Akt. Aber wie sieht es rechtlich etc. aus. Können wir das so machen?
Der Hauptwohnsitz ist dort anzumelden, wo der Lebensmittelpunkt ist. Der Lebensmittelpunkt eines Kindes ist in aller Regel am Hauptwohnsitz der Eltern. Eine bewusst falsche Wohnsitzanmeldung wird vermutlich eine mit Bußgeld zu ahndende Ordnungswidrigkeit sein.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 25.10.08, 22:48    Titel: Re: Kind ummelden wegen Einschulung Antworten mit Zitat

vocaris hat folgendes geschrieben::
Bei der Stadtverwaltung ist das kein großer Akt. Aber wie sieht es rechtlich etc. aus. Können wir das so machen?

Wer sein Kind für eine Wohnung anmeldet, die es nicht bezieht, handelt ordnungswidrig (siehe z.B. § 37 Abs. 1 Nr. 1 des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen). Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro geahndet werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 26.10.08, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

siehe §47 SchulG. NRW

2. die Eltern die Schülerin oder den Schüler schriftlich abmelden,

Es geht also auch ohne den Wohnsitz zu ändern.
Allerdings, habe ich erlebt, dass sich die Schulleiter gerne quer stellen.

Ich Vermute, das die Fahrkosten wohl nicht von dem Schulträger übernommen werden. Ansonsten nicht Entmutigen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.