Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 23.10.08, 21:32 Titel: Kind ummelden wegen Einschulung
Hallo,
unser Kind geht nun in die Grundschule. Wir möchte auf eine bestimmte Schule, die wir persönlich für toll halten. Seit 1 Jahr gibt es ja nicht mehr die Verteilung, das ein Kind in die nächstgelegen Schule gehen muss. Allerdings gelten für die jeweiligen Schulen trotzdem Vergabeprioritäten. Die erste Prio ist zumeist die Wohnentfernung.
Wir wohnen von der Schule etwas weiter weg. Wollen aber unbedingt auf die Schule. Deshalb wollen wir unser Kind ummelden. Die Mutter meiner Frau wohnt um die Ecke dieser Schule. Deshalb wollen wir unseren Sohn ummelden auf die Adresse der Oma.
Bei der stadtverwaltung ist das kein großer Akt. Aber wie sieht es rechtlich etc. aus. Können wir das so machen?
Sowas geht auch ohne Umzug:
Beispiel Kind wohnt in B-W will aber nach Bayern in die Schule. Dann beim Schulamt in B-W einen Antrag stellen "Sprengelwechsel". Dem muß die abgebende Schule zustimmen (normalerweise kein Problem außer die krabseln am Minimum rum) und die aufnehmende Schule ebenfalls (hier eher ein Problem, weil die Klassen tendeziell sowieso zu groß sind) Verfahrensdauer 1-2 Monate. Täglicher Transport des Kindes zur neuen Schule ist aber Sache der Eltern!
So gehts zumindestens hier ab.... _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
unser Kind geht nun in die Grundschule. Wir möchte auf eine bestimmte Schule, die wir persönlich für toll halten.
Warum erst jetzt, nachdem das Kind schon auf eine andere Grundschule geht und vermutlich erste Freundschaften geknüpft hat? Oder wurde das Kind an der Wunschschule schon einmal wegen Überfüllung abgelehnt?
Zitat:
. Seit 1 Jahr gibt es ja nicht mehr die Verteilung, das ein Kind in die nächstgelegen Schule gehen muss.
Demnach wohnen Sie in NRW?
Zitat:
Allerdings gelten für die jeweiligen Schulen trotzdem Vergabeprioritäten. Die erste Prio ist zumeist die Wohnentfernung.
Wir wohnen von der Schule etwas weiter weg. Wollen aber unbedingt auf die Schule. Deshalb wollen wir unser Kind ummelden. Die Mutter meiner Frau wohnt um die Ecke dieser Schule. Deshalb wollen wir unseren Sohn ummelden auf die Adresse der Oma.
Damit werden Sie sich bei allen anderen Eltern und bei der Schulleitung unsterblich beliebt machen. Ist denn die Wunschschule so überlaufen, dass das notwendig ist?
Zitat:
Bei der stadtverwaltung ist das kein großer Akt. Aber wie sieht es rechtlich etc. aus. Können wir das so machen?
Der Hauptwohnsitz ist dort anzumelden, wo der Lebensmittelpunkt ist. Der Lebensmittelpunkt eines Kindes ist in aller Regel am Hauptwohnsitz der Eltern. Eine bewusst falsche Wohnsitzanmeldung wird vermutlich eine mit Bußgeld zu ahndende Ordnungswidrigkeit sein.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 25.10.08, 22:48 Titel: Re: Kind ummelden wegen Einschulung
vocaris hat folgendes geschrieben::
Bei der Stadtverwaltung ist das kein großer Akt. Aber wie sieht es rechtlich etc. aus. Können wir das so machen?
Wer sein Kind für eine Wohnung anmeldet, die es nicht bezieht, handelt ordnungswidrig (siehe z.B. § 37 Abs. 1 Nr. 1 des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen). Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro geahndet werden.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.