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Paket verloren gegangen

 
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HCmember
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Anmeldungsdatum: 24.10.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 08:48    Titel: Paket verloren gegangen Antworten mit Zitat

Hallo,

Wenn ein Paketdienst den Empfänger nicht antrifft und das Paket beim Nachbarn abgibt, wer ist für den Verlust des Paketes haftbar zu machen?

Der Nachbar quittiert den Erhalt das Paketes und stellt es vor den augen des Paketdienstes vor die Haustür des eigentlichen Empfängers. 3 Tage später ist das Paket weg.

Jemand ne idee?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wuerde auf den Nachbarn tippen, denn der Paketdienst ha ja zugestellt.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Verschiebibert ins Transportrecht.

Ergänzung: Doppelposts sind hier gar nicht gern gesehen! Sehr böse
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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HCmember
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, hatte zu spät gesehen dass ich ins falsche Board geposted hatte..
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
denn der Paketdienst ha ja zugestellt.
Das OLG Düsseldorf sieht das anscheinend anders.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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HCmember
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Anmeldungsdatum: 24.10.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Kann der Nachbar der das Paket angenommen hat denn vom Versender haftbar gemacht werden?
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Eher vom Paketdienst.
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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HCmember
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Anmeldungsdatum: 24.10.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Würde die Möglickgeit bestehen dass der entstandene Schaden wegen "leichter fahrlässigkeit" von der Haftpflichtversicherung des Nachbarn übernommen wird?
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