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Notarvertrag bei gebrauchter Immobilie

 
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Faelina
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Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 09:49    Titel: Notarvertrag bei gebrauchter Immobilie Antworten mit Zitat

Hallo,

ich möchte eine gebrauchte Immobilie kaufen. Ich habe den Notarvertrag vorab zum durchlesen bekommen.
Jetzt steht da in einem § drin, dass der Rechtsanspruch an jeglichen Mängel nach dem Verkauf ausgeschlossen werden. (Auch versteckte Mängel).

Kann man die gesetzliche Anpüche überhaut ausschließen? Kann man das überhaupt ausschließen?


Danke
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Der Ausschluss der Gewährleistung ist bei gebrauchten Immobilien ganz normal.
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