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Der Fall eine(s)r (Betreuten) Anhöhrung

 
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hato69
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 19:08    Titel: Der Fall eine(s)r (Betreuten) Anhöhrung Antworten mit Zitat

Hallo Forumsgemeinde,

schreibt mir nachfolgend eure Bemerkungen (Meinungen) zu meinem Fall.
Meine Meinung ist:
Recht und Gerechtigkeit stammen von verschiedenen Universen.
Zitat:
Ich glaube eher an die Unschuld einer prostituierten,
als an die gerechtigkeit im Bund der deutschen Republik. =Textzeile [SLIME] deutsche Punkband=


Ich hatte heute mittag bei mir (Ort D(A)) ein richterliche Anhöhrung.

Anwesend: Ich (Betreute), Rechtsanwalt (Berater), (ges. Betreuer), (Richter)

Vorweg: Ich (Betreute): seit 1999 anerkannt 80% GdB (Ort A).
Betreuer: von 1999 für 7 Jahre auf Anraten von Sozialarbeiter, ärztliches Gutachten, Leiterin Wohngruppe (Psyschiatrische Klinik) mit meinem Einverständnis. (ZITAT(Betreute): Eine Betreuung ist dazu da, damit irgendwann keine Betreuung mehr notwendig ist.)
Anfang 2001 Antrag beim VormG in beiderseitigem Einverständnis die Betreuung aufzuheben.
Gründe: Wohnsituation gefestigt (Ort B), arbeitsaufnahme (befristet) nach beruflicher Reha und Praktika, Betreuung (Betreuer 1) durch Sozialpsyschiatrisches Zentrum (SPZ, Ort B) ausreichend.

08/2001-11/2002 aktiv arbeitsuchend, Gutachten das von einer Remissionierung auszugehen sei. 04/2002 Abstufung auf GdB 60% (Ort B), Betreuung durch SPZ und Integrationsfachdienst (IfD, Eingliederung behinderter Menschen, ORT B).
10/2003 Arbeitsgericht (2,5 Jahre) erfolgreich gegen Benachteiligung behinderter Menschen geklagt.
11/2004 Anhebung wieder auf 80% GdB (Ort B).
Durch IfD und Antrag (LVR) Aussicht auf berufliche Reha mitte 2005 (Ort B).
ABM durch arbeitsagentur ab 03/2005 vorrangig. Durch Leistungsbezug (ABM) die Betreuung durch SPZ verloren, bezüglich Erbringungszwang einer Eigenleistung. 06/2005 mit Absprache (Neurologin) bei Gericht eine erneute Betreuung angeregt.

01/2006 Aufnahme, berufliche Reha (WfB), Betreuung durch SPZ (Betreuer 2, Ort B).
06/2006 wegen Ungezieferbefall Wohnung aufgegeben, Betreuer SPZ rat-(macht-)los.
07/2006-10/2006 obdachlos (Ort C), Beendigung Betreuung SPZ und IfD (Ort B).
10/2006 wohnsituation gefestigt, Betreuung durch SPZ (Betreuer A&B, Ort C)
04/2007 wohnsituation eskaliert, (ges. Betreuer) regt im beisein (Betreuer A&B, Ort C)
Klinikaufenthalt (Kisenintervention, Ort D (A)) an. Berufliche Reha (Ort B) verloren.

06/2007 wegen Wasserschaden Wohnung in mündlicher Absprache zwischen (ges. Betreuer, Betreuer A&B) und Hausverwaltung (Ort C) Mietverhältnis fristlos gekündigt (Schlüsselabgabe an ges. Betreuer), Krankenkasse bricht Krisenintervention ab.
06/2007 obdachlos (Ort D), 07/2007 gesammter Hausstand (Ort C) wurde ohne mein Wissen oder Zustimmung durch den (ges. Betreuer) entrümpelt.
02/2008 Mahnbescheid, wegen Mietschulden aus 09/2007 (Ort C) blieb seitens des (ges. Betreuer) unbeantwortet.
08/2008 Haftbefehl bezüglich Mahnbescheid, folglich Schufa-Eintrag wegen Mietschulden.
08/2008 Antrag auf Beendigung der ges. Betreuung beim VormG, 08/2008 beim Betreuungsbüro der Zustimmung meines Antrags, durch den (ges. Betreuer) widersprochen. Zwecks Klärung des Verhalten von (ges. Betreuer.
10/2008 Anhöhrung: Richter entscheidet Betreuung, durch Anfrage des (ges. Betreuer) auf Eis zu legen und empfiehlt mir wegen einer ges. Betreuung, mit Hilfe von (Rechtsanwalt) einen Ersatz zu suchen.

Gesprächszeiten:
Richter - ges. Betreuer: ca 20 Minuten
Richter - Betreute: ca 5 Minuten
Rechtsanwalt - Richter: 3 Sätze
Rechtsanwalt - Betreute: wegen Termin anrufen


Zuletzt bearbeitet von hato69 am 20.10.08, 22:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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hato69
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hai Forumsgemeinde,

surfkurs 1. Tag bestanden?
Sollte ich folgendes Urteil an meinen Rechtsanwalt weiterleiten?

BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - I ZB 20/08

Bezug:
Betreute: Abgabe einer eidesstattlichen Vericherung (e.V.) am 14. August 2008 unter Androhung einer Haftstrafe (Erzwingungshaft),
Zitat:
Aufgabenkreis ges. Betreuer: Leistungsträgerangelegenheiten, vermögensrechtliche Angelegenheiten und Behördenangelegenheiten.
Willenserklärung des Betroffenen bedürfen in folgenden Bereichen der Einwilligung der Betreuerin: entfällt



PS.: Am liebsten würd ich ja den Prozess selbst in die Hand nehmen. (billiger?)
PSS.: Im zarten alter von 18 Jahren, nannte ich einen Richter während meiner Zeugenaussage "Euer Hochwürden".
Meine sofortige Entschuldigung dieser Anrede mit Bezug auf Spielfilme im TV (USA),
wurden mit einer Ordnungsstrafe in Höhe von 50,- DM beantwortet.
PSSS.: Wer kämft kann verlieren. Wer nicht kämft hat verloren. Man sollte aber auch verlieren können. Ich lass es sein. Sehr böse Idee Mit den Augen rollen Weinen Lachen
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwie hab ich die eigentliche Frage nicht rauslesen können.
Was genau möchten Sie denn erreichen?

Gruß
Rena
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hato69
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::
Irgendwie hab ich die eigentliche Frage nicht rauslesen können.
Was genau möchten Sie denn erreichen?

Gruß
Rena


Ich, der Betreute hab ja eigentlich nicht direkt eine Frage gestellt.
Zitat:
Editiert:
Sorry, gehört nicht ins Forum. PN an Rena.

Mir fehlt einfach der richtige Ansprechpartner in meinem Umfeld.
Die eigentliche Frage zu diesem Fall könnte also lauten:
Möchte sich eine(r) aus der Forumsgemeinde, bitte mit mir über diesen Fall austauschen?
Als Betroffener würde ich diesen Austausch gerne für andere Betroffene offen halten..
Das ist, was ich ereichen möchte.

Rena, m.E. nach wäre eine Antwort von mir, auf die Frage, was der Richter, ges. Betreuer ereichen möchte, eine üble Art diese Personen negativ zu beurteilen.
Dazu möchte ich dieses Forum nicht nutzen.
Die Frage, was der Rechtsanwalt ereichen möchte, kann ich erst nach einem Gespräch mit dem Rechtsanwalt beantworten.[/quote]
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem einer "allgemeinen Einschätzung" dürfte eben sein, dass eine objektive Meinung und ein objektiver Austausch nur schwer möglich ist, wenn man nur eine Seite der Medaille kennt und das auch nur schriftlich.

Das soll keine Zweifel an der beschriebenen Situation bedeuten, das würd ich mir nicht erlauben, sondern ist eher eine generelle Hürde der virtuellen Forenkommunikation.
Die ist ja schon dann nicht wirklich einfach (ungenau und von persönlichen Einstellungen geprägt), wenn es um konkrete (Rechts)Fragen geht.
Eine Situation allgemein zutreffend einzuschätzen, dürfte unter diesen Voraussetzungen schwierig bis unmöglich sein, weil man eben weder die Personen selbst, noch alle möglichen Sichtweisen und Umstände kennt.

Gibt es für Situationen wie die Ihre nicht irgendwelche reale Anlaufstellen? Angefangen von Sozialarbeitern bis hin zu Ämtern, Kirchen, diakonische und weltliche soziale Einrichtungen und Beratungsstellen?
Ich glaube eine reale und konkrete Hilfe über solche Wege wäre für Sie sinnvoller und effizienter als ein virtuelle und theroretische Diskussion über wenn und aber, und bei der keiner die tatsächliche Situation wirklich von allen Seiten kennt bzw. einschätzen kann.

Leider kenne ich mich in dem Institutionenwirrwarr und der Vielfalt an Beratungsstellen nicht besonders gut aus.
Aber vielleicht meldet sich ja noch der eine oder andere mit Tipps, an wen (können auch mehrere sein - viele Köche bzw. Möglichkeiten verderben hier sicher _nicht_ den Brei, im Gegenteil) Sie sich in Ihrer speziellen Situation möglicherweise wenden könnten.

Eben ganz im Sinne Ihrer Aussage
hato69 hat folgendes geschrieben::
Mir fehlt einfach der richtige Ansprechpartner in meinem Umfeld.


Jedenfalls alles Gute und Grüße
Rena
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hato69
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 18:10    Titel: Beschwerde??? Antworten mit Zitat

Der Beschluss ist da.
Adresse:
(Richter)
Ohne Protokollführer 1*
In der Betreuungssache
betr. (der Betreute)
begab sich der Richter in die Wohnung des Betroffenen (der Betreute)2*
Es werden dort angetroffen: 1. (der Betreute) 2. (Rechtsanwalt) 3. (ges. Betreuer)
Das Gespräch mit dem Betroffenen gestaltet sich insoweit schwierig, als er immer wieder seiner (ges.Betreuer) Vorwürfe machte.3* Seine Eingabe bei Gericht als auch sein Schreiben (Stellungnahme: Betreuungsbüro) erklärte er so, dass er keinesfalls die Aufhebung der Betreuung gewollt habe, Er sei nur mit der Betreuungsführung durch (ges. Betreuer) nicht einverstanden.4* Ob er möchte, dass (ges. Betreuer) die Betreuung weiterführt oder nicht, ist nicht aus (der Betreute) heraus zu bekommen.5*

(ges. Betreuer) beantragt aber, möglichst sofort als Betreuerin entpflichtet zu werden.6* Eine Zusammenarbeit mit (der Betreute) sei ihr nicht mehr möglich.7* (Der Betreute) hat hierzu keine Meinung.8*

Es ergeht sodann folgender Beschluss:
Das Ruhen der Betreuung wird angeordnet.9*
(der Betreute) hat die Möglichkeit, bis zum 20.12.2008 einen neuen Betreuer vorzuschlagen, der mit der Beteuungsübernahme einverstanden ist.10* Andernfalls wird das Gericht die endgültige Einstellung des Verfahrens beschließen.11*
(Richter)


1* Ich wollte eigentlich mit mp3-Player aufnehmen. K.A. warum Mit den Augen rollen
2* Zimmer im städtischen Obdach, ohne eigenen Hausstand.
3* Ich hob den Finger zum schnippsen, weil ich zu den Vorwürfen der (ges. Betreuer) nix sagen durfte.
4* Ich wiederholte mehrmals, in Bezug auf 5* dass ich mit der Art der Betreuung nicht Einverstanden bin.
Lauter werdend und mit seinem Finger auf seine Akte tippend, widerholte er. "Er sei mit der Betreuungsführung nicht einverstanden."
5*Auch hier wiederholte ich mehrmals, nur wenn schriftlich festgehalten wird,
dass ich für offensichtliche Fehler der (ges. Betreuer) nicht haftbar gemacht werde.
6* Ich kenne den Grund nicht. Macht also keinen Sinn.
7* Auch hier wurde kein Grund genannt.
8* Hab ich doch mehrmals bei 4* und 5* geäussert
9* Im April 2008 hatte ich den letzten Kontakt mit dem ges. Betreuer. Nachtfalter nagen seitdem Löcher in meinen Verstand.
10* Eischliesslich meiner Vorwürfe, oder wie? Sehr böse Lachen
11* Es gibt min. 80 Gründe die dagegen sprechen. Mit den Augen rollen

Eingabe bei Gericht: Beendigung der Betreuung mit sofortiger Wirkung. (formlos)
Stellungnahme: Betreuungsbüro
Erklärung
Im Rahmen der Rücksprache mit der Betreuungsstelle. der Stadt X, erkläre ich, dass weiterhin um die Aufhebung der Betreuung bitte.
(ges. Betreuer) ist m.W. ebenfalls mit der Aufhebung der Betreuung einverstanden. Hiermit bin ich jedoch nicht einverstanden.
Ich brauche eine Bezugsperson und keine Betreuerin.
Ich bitte darum, den Sachverhalt mit dem zuständigen Abteilungsrichter zu erörtern.
Angenommen und gelesen und für richtig befunden.
(der Betreute)


Aufgrund der Eingebung des Betreuten bei Gericht, ist hier, bei der Anhörung, nur der Sachverhalt erörtert worden, dass die (ges. Betreuer) mit der Aufhebung der Betreuung einverstanden ist.
Der Sachverhalt, das (der Betreute) damit jedoch nicht einverstanden ist, bleibt weiterhin ungeklärt.
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Dann ist doch jetzt alles klar: Die Betreuung wird aufgehoben. Wo ist jetzt das Problem?
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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pOtH
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Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 14:24    Titel: Re: Beschwerde??? Antworten mit Zitat

hato69 hat folgendes geschrieben::

Im Rahmen der Rücksprache mit der Betreuungsstelle. der Stadt X, erkläre ich, dass weiterhin um die Aufhebung der Betreuung bitte.
(ges. Betreuer) ist m.W. ebenfalls mit der Aufhebung der Betreuung einverstanden. Hiermit bin ich jedoch nicht einverstanden.
Ich brauche eine Bezugsperson und keine Betreuerin.
Ich bitte darum, den Sachverhalt mit dem zuständigen Abteilungsrichter zu erörtern.
Angenommen und gelesen und für richtig befunden.
(der Betreute)


einmal soll die betreuung aufgehoben werden u. dann ist man dagegen das der betreuer mit der aufhebung einverstanden ist.
der betreuer ist nicht als gesprächspartner gedacht - er übernimmt die vertretung des betreuten sofern dieser sie nicht selbst ausführen kann.
jemand mit rat u. tat wird man in einem betreuer nicht fidnen, hier sind eher sozialstationen u. co gefragt, als damit einen betreuer zu "belasten".
Zitat:

BGB § 1902 Vertretung des Betreuten

In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich.

_________________
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hato69
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Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die so ganannten Sozialstationen sehen sich mit der Situation des Betreuten überfordert,
bzw. nicht zuständig.

Ivh werd dem Betreuten nahe legen sich ein Abschleppseil um den Xxxx zu legen.

Bitte closen Sehr böse
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hato69
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Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 20:03    Titel: Vormundschaftsrichter: Ich kotz gleich. Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Dann ist doch jetzt alles klar: Die Betreuung wird aufgehoben. Wo ist jetzt das Problem?


Pfeil ... fragte die einäugige Krähe. Böse
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

nur weil ma nicht das zu hören bekommt was man hören will muss man nicht so pessimistisch sein.
der betreute kann sich z.b. bei ärtzen, sozialstationen u. co hilfe holen, nur weil sich jemand nicht zuständig fühlt heißt das noch lange nicht das sich niemand findet.



wenn man keine aufhebung der betreuung will, sondern nur einen anderen betreuer dann sollte man auch einen "betreuer wechsel" beantragen!
letzenendes wird dies aber nichts daran ändern das der betreuer nur fürs "rechtliche" da ist, für die "seele" sind andere zuständig, man muss sich nur hilfe holen u. nicht darauf warten das die welt hier schreit.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 01.11.08, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

komisch bislang dachte ich immer, hier im Forum werden nur fiktive Fälle behandelt.
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