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Ich hoffe Sie können mir eine einfache Frage direkt beantworten.
Zur Lage :
Ich wohne in einer Wohneigentümergemeinschaft mit 3 Parteien.
Im Erdgeschoß befand sich über Jahre ein Friseurladen,der vom Miteigentümer vermietet wurde.
Diese Gewerbefläche wird nun vom Eigentümer in eine Wohneinheit zur Vermietung umgebaut.
Die vorigen Fensterflächen des Ladens (Straßenseite) sind nun zugemauert worden. Die Wandflächen sollen nun gedämmt und verputzt werden.
Der Miteigentümer ist der Meinung,daß die Kosten für das Dämmen und Verputzen der neu entstandenen Wandflächen von unserer Rücklagenkasse zu begleichen sind,da die Fassade zum Gemeinschaftseigentum gehört. Hat er damit recht,oder muß er nicht einen größeren Anteil tragen,da diese Änderung ja nicht zwingend erforderlich war und nur seinen eigenen Interessen entspricht ?
Wie ist hierzu die Rechtslage ?
Das hängt von mehreren Faktoren ab.
Was steht in der Teilungserklärung?
Was wurde mit welcher Mehrheit beschlossen?
Wurde ein Nutzungsänderungsantrag gestellt und die Nutzung zu Wohnzwecken genehmigt? _________________ Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben!
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