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Unbefristetes Aufenthalt nach der Scheidung!

 
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momarp
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 23:24    Titel: Unbefristetes Aufenthalt nach der Scheidung! Antworten mit Zitat

Ich habe im Jahre 2003 eine Frau mit deutsche Staatsangehörigkeit geheiratet und bin seit 2008 geschieden und habe zurzeit 3 jähriges Aufenthaltserlaubniss bis 2010.wie ist die Rechtslage für mein unbefristetes Anufenthalt?
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hans1961
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 84
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 29.12.08, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, Sie hätten nach dreijähriger Ehe, noch während des Zusammenlebens, die unbefristete Aufenthaltserlaubis, bzw. heute Niederlassungserlaubnis, erwerben können. Ich glaube nun aber, nach Trennung und Scheidung, ist ist es zu spät.

Da ich aber kein Jurist bin, empfehle ich Ihnen dringend, einen Anwalt mit Schwerpunkt Ausländerrecht einzuschalten.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 06:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da fehlt noch eine (eher ein paar) wichtige Information.

Wann wurde die erste AE wegen Familienzusammenführung erteilt?

Wann wurde die eheliche Lebensgemeinschaft im Inland begründet, wann wurde sie aufgehoben?

Mal grob zurückgerechnet:

2010 weniger drei Jahre wären wir bei 2007. War damals bereits die eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben?

Wie wird der Lebensunterhalt sichergestellt? Wird evtl. fälliger Unterhalt gezahlt? Sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen? Wenn ja, wer hat das Sorgerecht?

Sehen Sie?

Ein paar Informationen mehr müssen es schon sein Winken
Das hat dann auch nichts mit den hier momentan als Schreckgespenst gehandelten Ausspähversuchen zu tun Winken

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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