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Termingebühren .... wann zulässig und berechtigt?

 
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Gänseblümchen99
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 8
Wohnort: da wo es schön ist

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 23:37    Titel: Termingebühren .... wann zulässig und berechtigt? Antworten mit Zitat

Sind Termingebühren auch zulässig und berechtigt, wenn kein Termin stattgefunden hat?

A wird Aufgrund einer Forderung von unter 600,-- € ohne Termin verurteilt - angeklagt von B einem Anwalt. Der Richter C entscheidet im Namen des Volkes für B und gegen A. mit Kostenübernahme und verloren mit Urteil im Namen des Volkes.

B der Anwalt erstellt eine erneute Kostenrechnung an A über den eingetriebenen Betrag nebst Nebenkosten.

In der Kostenaufstellung ist eine Termingebühr enthalten !!! Eine Termingebühr ohne Termin? Ist das möglich? Oder ist die Termingebühr nur obligatorisch neben den Gerichtsgebühren? Wird ene Termingebühr fällig, auch wenn kein Termin vor Gericht stattgefunden hat?

Lt. C und dem Wort des Volkes ergab sich kein Termin zu dem A eingeladen wurde.

Wie kommt B dazu somit eine Termingebühr in Rechnung zu stellen?
Wie ist die Rechtslage?
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Eine Termingebühr ohne Termin? Ist das möglich?


Ja, das ist möglich, und hier sogar wahrscheinlich, vergleiche Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG.
_________________
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