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Anmeldungsdatum: 19.07.2008 Beiträge: 8 Wohnort: da wo es schön ist
Verfasst am: 20.10.08, 23:37 Titel: Termingebühren .... wann zulässig und berechtigt?
Sind Termingebühren auch zulässig und berechtigt, wenn kein Termin stattgefunden hat?
A wird Aufgrund einer Forderung von unter 600,-- € ohne Termin verurteilt - angeklagt von B einem Anwalt. Der Richter C entscheidet im Namen des Volkes für B und gegen A. mit Kostenübernahme und verloren mit Urteil im Namen des Volkes.
B der Anwalt erstellt eine erneute Kostenrechnung an A über den eingetriebenen Betrag nebst Nebenkosten.
In der Kostenaufstellung ist eine Termingebühr enthalten !!! Eine Termingebühr ohne Termin? Ist das möglich? Oder ist die Termingebühr nur obligatorisch neben den Gerichtsgebühren? Wird ene Termingebühr fällig, auch wenn kein Termin vor Gericht stattgefunden hat?
Lt. C und dem Wort des Volkes ergab sich kein Termin zu dem A eingeladen wurde.
Wie kommt B dazu somit eine Termingebühr in Rechnung zu stellen?
Wie ist die Rechtslage?
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