Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verzicht auf das Widerrufsrecht
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verzicht auf das Widerrufsrecht

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Schlunder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 10:02    Titel: Verzicht auf das Widerrufsrecht Antworten mit Zitat

Hallo,
Person A ist 15 Jahre alt und meldet sich mit den Daten ihres 21 Jahre alten Bruders (Person B) auf einer Internetseite für Downloads an.

Person B bemerkt das weil er eine Bestätigung per eMail erhalten hat. Der Link in der Bestätigungsemail zu Freischalten des zugangs führt Person B darauf hin nicht aus.

Person B Schreibt sofort eine Nachricht an den Anbieter und will das Angebot wiederrufen. Zusätzlich schickt er noch einen Brief per Einschreiben mit einer Wiederrufserklärung los.

Der Anbieter antwortet mit einem Schreiben:
Zitat:
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Sie haben sich bei uns angemeldet und erhalten dafür ein Jahr Zugang zu den
Inhalten auf unserer Homepage. Bei Ihrer Anmeldung haben Sie das komplette
Anmeldeformular mit ihrem Namen, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mailadresse
ausgefüllt.

Des Weiteren haben Sie die AGB, Datenschutzerklärung und den Verzicht auf das
Widerrufsrecht akzeptiert.
Durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht haben Sie nicht mehr die Möglichkeit
Ihren Vertrag zu widerrufen, Rechtsgrundlage hierfür ist § 312d Abs.3 Nr.2
BGB. Die Dienstleistung beginnt sofort nach Anmeldung.

Somit können wir Ihren Widerruf nicht akzeptieren.

Unsere AGB können Sie auf unserer Homepage noch einmal nachlesen.


Person B ist nun doch sehr Verärgert und weiß kein weiteres Vorgehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Erachtens ist es äußerst fragwürdig, ob hier eine ausdrückliche Zustimmung zum Verzicht des Widerrufsrechts vorliegt.

Zudem ist mir nicht ersichtlich, mit welcher Dienstleistung schon begonnen wurde. Eine Bestätigungsemail dürfte dem nicht genügen.
_________________
Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Mir ist neu, dass man das Widerrufsrecht so aushebeln kann.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wo kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, muss / kann auch nichts widerrufen werden.

Allerdings würde ich zahlen und das Geld von meiner Schwester zurückverlangen, so lernt sie vielleicht etwas daraus...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Allerdings würde ich zahlen und das Geld von meiner Schwester zurückverlangen, so lernt sie vielleicht etwas daraus...
Da fehlen 'nicht' und 'trotzdem'! Teufel-Smilie
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tombi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2008
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Also dann so Biber:
"Allerdings würde ich nicht zahlen und das Geld von meiner Schwester trotzdem zurückverlangen, so lernt sie vielleicht etwas daraus..."
*lach*

Person B soll schreiben das er keinen Vertrag mit denen abgeschlossen hat, mit einer beschreibung wiso und weshalb. Falls jedoch die gleiche antwort "wie immer" kommt, dann einfach noch eine mail schicken das die Daten von einem Dritten unwillig angegeben wurden.

Wenn Person B jedoch dann trotzdem Rechnungen bekommt, einfach nicht Zahlen, da Person B kein Vertrag abgeschlossen hat, auch beim Inkasso widerspruch einlegen, ambesten noch Vollmachts- und Abtretungsurkunde verlangen, dann werden sie sich wohl garnicht mehr melden *wie bei mir* *gg*
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 22:41    Titel: Re: Verzicht auf das Widerrufsrecht Antworten mit Zitat

Mal abgesehen von A:
Schlunder hat folgendes geschrieben::
Der Link in der Bestätigungsemail zu Freischalten des zugangs führt Person B darauf hin nicht aus.
Wie soll dann die Ausführung Dienstleistung begonnen haben?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Tombi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2008
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 00:35    Titel: Re: Verzicht auf das Widerrufsrecht Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Mal abgesehen von A:
Schlunder hat folgendes geschrieben::
Der Link in der Bestätigungsemail zu Freischalten des zugangs führt Person B darauf hin nicht aus.
Wie soll dann die Ausführung Dienstleistung begonnen haben?



Hmm, wer hat denn den Link ausgeführt?
Geht theoretisch garnicht / es ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen wenn es ja nicht bestätigt wurde.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Warum soll kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sein?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Warum soll kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sein?

Für was ist der Aktivierungslink, wenn schon vorher ein wirksamer Vertrag zustande gekommen wäre?
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
spraadhans hat folgendes geschrieben::
Warum soll kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sein?

Für was ist der Aktivierungslink, wenn schon vorher ein wirksamer Vertrag zustande gekommen wäre?


Der Aktivierungslink dienst geanu dem zweck, Fälle wie diesen hier zu verhindern, sonst könnte sich ja jeder mit der E-Mail Adresse eines anderen und dessen Daten irgendwo anmelden.
Ein Vertrag ist hier mit dem 15 Jährigen zustande gekommen, der dürfte aber schwebend unwirksam sein.
_________________
ausgezeichnet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Da der Linka also nicht betätigt wurde, ist kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Zwei übereinstimmende Willenserklärungen lagen (wohl) vor und damit ist grds. auch ein Vertrag zustande gekommen. Dieser ist wegen der Minderjährigkeit, wie schon richtig festgestellt wurde, schwebend unwirksam.

Der Aktivierungslink mag allem möglichen dienen (zum Beispiel der Umgehung des Widerrufsrechtes durch sofortige Beauftragung der Dienstleistung), spielt aber für die vertragliche Beurteilung nur eine Rolle, wenn durch AGB festgelegt wurde, dass der Vertrag erst mit diesem zustande kommt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Zwei übereinstimmende Willenserklärungen lagen (wohl) vor und damit ist grds. auch ein Vertrag zustande gekommen. Dieser ist wegen der Minderjährigkeit, wie schon richtig festgestellt wurde, schwebend unwirksam.

Der Aktivierungslink mag allem möglichen dienen (zum Beispiel der Umgehung des Widerrufsrechtes durch sofortige Beauftragung der Dienstleistung), spielt aber für die vertragliche Beurteilung nur eine Rolle, wenn durch AGB festgelegt wurde, dass der Vertrag erst mit diesem zustande kommt.


OK so habe ich das noch nicht gesehen.... Smilie
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.