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Schlunder FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.07.2005 Beiträge: 24
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Verfasst am: 20.10.08, 10:02 Titel: Verzicht auf das Widerrufsrecht |
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Hallo,
Person A ist 15 Jahre alt und meldet sich mit den Daten ihres 21 Jahre alten Bruders (Person B) auf einer Internetseite für Downloads an.
Person B bemerkt das weil er eine Bestätigung per eMail erhalten hat. Der Link in der Bestätigungsemail zu Freischalten des zugangs führt Person B darauf hin nicht aus.
Person B Schreibt sofort eine Nachricht an den Anbieter und will das Angebot wiederrufen. Zusätzlich schickt er noch einen Brief per Einschreiben mit einer Wiederrufserklärung los.
Der Anbieter antwortet mit einem Schreiben:
Zitat: | Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie haben sich bei uns angemeldet und erhalten dafür ein Jahr Zugang zu den
Inhalten auf unserer Homepage. Bei Ihrer Anmeldung haben Sie das komplette
Anmeldeformular mit ihrem Namen, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mailadresse
ausgefüllt.
Des Weiteren haben Sie die AGB, Datenschutzerklärung und den Verzicht auf das
Widerrufsrecht akzeptiert.
Durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht haben Sie nicht mehr die Möglichkeit
Ihren Vertrag zu widerrufen, Rechtsgrundlage hierfür ist § 312d Abs.3 Nr.2
BGB. Die Dienstleistung beginnt sofort nach Anmeldung.
Somit können wir Ihren Widerruf nicht akzeptieren.
Unsere AGB können Sie auf unserer Homepage noch einmal nachlesen. |
Person B ist nun doch sehr Verärgert und weiß kein weiteres Vorgehen. |
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Big Guro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 20.10.08, 10:26 Titel: |
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Meines Erachtens ist es äußerst fragwürdig, ob hier eine ausdrückliche Zustimmung zum Verzicht des Widerrufsrechts vorliegt.
Zudem ist mir nicht ersichtlich, mit welcher Dienstleistung schon begonnen wurde. Eine Bestätigungsemail dürfte dem nicht genügen. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 20.10.08, 10:32 Titel: |
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Mir ist neu, dass man das Widerrufsrecht so aushebeln kann. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht  |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 20.10.08, 10:45 Titel: |
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Wo kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, muss / kann auch nichts widerrufen werden.
Allerdings würde ich zahlen und das Geld von meiner Schwester zurückverlangen, so lernt sie vielleicht etwas daraus... |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 20.10.08, 18:48 Titel: |
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spraadhans hat folgendes geschrieben:: | Allerdings würde ich zahlen und das Geld von meiner Schwester zurückverlangen, so lernt sie vielleicht etwas daraus... | Da fehlen 'nicht' und 'trotzdem'!  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Tombi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.10.2008 Beiträge: 69
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Verfasst am: 20.10.08, 20:38 Titel: |
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Also dann so Biber:
"Allerdings würde ich nicht zahlen und das Geld von meiner Schwester trotzdem zurückverlangen, so lernt sie vielleicht etwas daraus..."
*lach*
Person B soll schreiben das er keinen Vertrag mit denen abgeschlossen hat, mit einer beschreibung wiso und weshalb. Falls jedoch die gleiche antwort "wie immer" kommt, dann einfach noch eine mail schicken das die Daten von einem Dritten unwillig angegeben wurden.
Wenn Person B jedoch dann trotzdem Rechnungen bekommt, einfach nicht Zahlen, da Person B kein Vertrag abgeschlossen hat, auch beim Inkasso widerspruch einlegen, ambesten noch Vollmachts- und Abtretungsurkunde verlangen, dann werden sie sich wohl garnicht mehr melden *wie bei mir* *gg* |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 20.10.08, 22:41 Titel: Re: Verzicht auf das Widerrufsrecht |
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Mal abgesehen von A: Schlunder hat folgendes geschrieben:: | Der Link in der Bestätigungsemail zu Freischalten des zugangs führt Person B darauf hin nicht aus. | Wie soll dann die Ausführung Dienstleistung begonnen haben? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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Tombi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.10.2008 Beiträge: 69
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Verfasst am: 21.10.08, 00:35 Titel: Re: Verzicht auf das Widerrufsrecht |
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I-user hat folgendes geschrieben:: | Mal abgesehen von A: Schlunder hat folgendes geschrieben:: | Der Link in der Bestätigungsemail zu Freischalten des zugangs führt Person B darauf hin nicht aus. | Wie soll dann die Ausführung Dienstleistung begonnen haben? |
Hmm, wer hat denn den Link ausgeführt?
Geht theoretisch garnicht / es ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen wenn es ja nicht bestätigt wurde. |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 21.10.08, 09:13 Titel: |
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Warum soll kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sein? |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 21.10.08, 09:52 Titel: |
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spraadhans hat folgendes geschrieben:: | Warum soll kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sein? |
Für was ist der Aktivierungslink, wenn schon vorher ein wirksamer Vertrag zustande gekommen wäre? _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht  |
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yamato FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 21.10.08, 10:42 Titel: |
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ktown hat folgendes geschrieben:: | spraadhans hat folgendes geschrieben:: | Warum soll kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sein? |
Für was ist der Aktivierungslink, wenn schon vorher ein wirksamer Vertrag zustande gekommen wäre? |
Der Aktivierungslink dienst geanu dem zweck, Fälle wie diesen hier zu verhindern, sonst könnte sich ja jeder mit der E-Mail Adresse eines anderen und dessen Daten irgendwo anmelden.
Ein Vertrag ist hier mit dem 15 Jährigen zustande gekommen, der dürfte aber schwebend unwirksam sein. _________________ ausgezeichnet |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 21.10.08, 10:49 Titel: |
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Da der Linka also nicht betätigt wurde, ist kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht  |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 21.10.08, 11:10 Titel: |
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Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Zwei übereinstimmende Willenserklärungen lagen (wohl) vor und damit ist grds. auch ein Vertrag zustande gekommen. Dieser ist wegen der Minderjährigkeit, wie schon richtig festgestellt wurde, schwebend unwirksam.
Der Aktivierungslink mag allem möglichen dienen (zum Beispiel der Umgehung des Widerrufsrechtes durch sofortige Beauftragung der Dienstleistung), spielt aber für die vertragliche Beurteilung nur eine Rolle, wenn durch AGB festgelegt wurde, dass der Vertrag erst mit diesem zustande kommt. |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 21.10.08, 13:35 Titel: |
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spraadhans hat folgendes geschrieben:: | Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Zwei übereinstimmende Willenserklärungen lagen (wohl) vor und damit ist grds. auch ein Vertrag zustande gekommen. Dieser ist wegen der Minderjährigkeit, wie schon richtig festgestellt wurde, schwebend unwirksam.
Der Aktivierungslink mag allem möglichen dienen (zum Beispiel der Umgehung des Widerrufsrechtes durch sofortige Beauftragung der Dienstleistung), spielt aber für die vertragliche Beurteilung nur eine Rolle, wenn durch AGB festgelegt wurde, dass der Vertrag erst mit diesem zustande kommt. |
OK so habe ich das noch nicht gesehen....  _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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